Verfassungsgerichtshof hebt Corona-Zwangsmaßnahmen der Regierung auf

Zuberbach, 5. 1. 2020

Die Systemmedien schweigen beharrlich

vfghDer VfGH hat u.a. das Betretungsverbot für Gaststätten per 31.12.2020 aufgehoben, sowie die Maskenpflicht und Klassenteilung in Schulen! Auch wenn es bereits neuere Verordnungen gibt, zeigt dies, daß die Bundesregierung schwer unter Druck ist. Kurz & Kogler hüpfen voraus, der VfGH eilt hinterher und wartet auf Eingaben von Bürgern. Es wird Zeit, daß der VfGH von sich aus in der Sache handelt.

Eines ist aber klar: Das Selbsthilferecht gem. Par 344 ABGB greift und der Bürger wird sich darauf berufen.

Im Detail zu den VfGH – Sprüchen:

V 428/2020-10 vom 1. Oktober 2020 zur Schließung der Gaststätten:

Die antragstellenden Parteien hegten Bedenken, daß die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung und das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verstießen und bekamen Recht.

G 271/2020-16, V 463-467/2020-16 vom 1. Oktober 2020 zum Mund-Nasenschutz:

1.Die Wortfolge „und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen“ war gesetzwidrig.

2. Die als gesetzwidrig festgestellte Wortfolge ist nicht mehr anzuwenden.

 V 436/2020-15 10. Dezember 2020 zur Schule, Recht auf Bildung, soziale Kontakte usw.:

Die C-SchVO verletzt die Antragsteller unmittelbar in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf:

Gleichheit vor dem Gesetz.

Schutz von Leib und Leben, in dem sie das Tragen von einer Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung im Schulgebäude vorschreibt. Das richtige Tragen, Anfassen und Verstauen des Mund- und Nasen-Schutzes ist im täglichen Leben und im Schulbetrieb generell für Menschen – besonders für Kinder – nicht möglich. Außerdem sind die Antragsteller infolge der fehlenden sozialen Kontakte in ihrer psychischen Gesundheit beeinträchtigt.

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat als verordnungserlassende Behörde eine Äußerung erstattet, jedoch keine Akten betreffend das Zustandekommen der angefochtenen Verordnung vorgelegt!!!

Eigentlich müßte nun eine Welle der Erleichterung durch die Bevölkerung gehen, denn der VfGH hat gezeigt, daß er im Gegensatz zur Regierung auf der Seite der Bevölkerung steht.

Doch man reibt sich die Augen und glaubt es nicht: Weder die Regierung noch die Systemmedien berichten über die Sprüche des VfGH. Kurz, Kogler & Co. begeben sich auf dünnes Eis und gäbe es so etwas wie eine Politikerhaftung, würden diese Herrschaften am Rande von strafrechtlichen Verurteilungen stehen.

Zu den bekannt „objektiven“ Systemmedien seien zwei Bemerkungen angeführt: „Wessen Brot ich eß‘, dessen Lied ich sing. Wer wird denn schon so blöd sein, über denjenigen, der ihn mit Fördergeldern vollstopft, negativ zu berichten? Angesichts der Käuflichkeit der Systemmedien kommt man an einem Zitat von John Swinton nicht vorbei: „Wir Medienleute sind Werkzeuge und Dienstleute reicher Männer hinter der Bühne. Wir sind Hampelmänner. Sie ziehen die Fäden und wir tanzen. Unsere Zeit, unsere Fähigkeiten, unser Leben, unsere Möglichkeiten sind alle das Eigentum anderer Menschen. Wir sind intellektuelle Prostituierte.“

Vielleicht findet sich ja doch ein mutiger Schreiberling, der über die Sprüche des VfGH berichtet. Und damit den Menschen des Landes wieder eine positive Sichtweise eröffnet. Allen Systemmedien, die nicht ab sofort objektiv und wahrheitsgemäß berichten, gehört sofort jegliche Presseförderung gestrichen.

Den feinen Herren Kurz, Kogler & Co. geben wir einen guten Rat für das Neue Jahr mit: „Übertreibt es nicht, die Verfassung steht über eurem entrückten Verständnis von Demokratie. Die Bevölkerung wird sich euer diktatorisches Handeln nicht mehr lange gefallen lassen. Schaut auf die Straßen und Plätze in Österreich, es geht bereits los.“

Abschließend sei die Frage erlaubt, was der Bundespräsident in dieser Situation zu tun gedenkt. Gemäß Bundesverfassung leistet der österreichische Bundespräsident das Gelöbnis: „Ich gelobe, daß ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“ Also, auf auf Herr Präsident!

Beitrag von: OTS / BZÖ Kärnten

 

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