PK der Bundesregierung – Weg aus dem Lockdown – kleinste Schritte, Testpflicht

Wien, 1. 2. 2021

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Pressestatements im Anschluss an das Treffen der Bundesregierung mit Expertinnen und Experten und den Landeshauptleuten.


Corona-Regeln: bis 7. Februar und danach

Erster Ausblick zu Lockerungen und Änderungen ab 8. Februar:

  • Ausgangsbeschränkungen bleiben von 20 bis 6 Uhr aufrecht.
  • Das Treffen von maximal zwei Haushalten ist möglich.
  • Schulen:  es gibt Präsenzunterricht für Volksschulen sowie Schichtbetrieb bei Unter- und Oberstufen inklusive verpflichtender Tests. Ohne Test wird nur Distance-Learning möglich sein.
  • Der Handel öffnet unter Auflagen wie verpflichtender FFP2-Maske und 20 Quadratmetern Platz pro Kunde.
  • Museen sowie Zoos öffnen ebenfalls unter entsprechenden Auflagen.
  • Körpernahe Dienstleister (z.B. Friseure) dürfen in Zusammenhang mit Eintrittstests öffnen. Diese dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Einreisekontrollen werden verschärft, es gibt verpflichtende Tests.
  • Härtere Strafen für Masken-Verweigerer.

 

Bis inklusive 7. Februar gilt:

  • In ganz Österreich gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr. Diese wurde jetzt bis 7. Februar verlängert. Ausnahmen sind nach wie vor der Arbeitsweg, notwendige Einkäufe erledigen, anderen helfen oder Sport und Bewegung im Freien. Bleiben Sie wenn möglich zu Hause.
  • Erlaubt ist das Treffen zwischen einem Haushalt (eine oder mehrere Personen) nur mit einer Einzelperson eines anderen Haushaltes.
  • Handel und Dienstleistungen – ausgenommen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken – bleiben geschlossen.
  • Die Maskenpflicht wurde ausgeweitet. Im Handel (Supermärkte etc.), auf Märkten,  in Amtshäusern, Ordinationen, Kranken- und Pflegehäusern sowie in Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen muss eine FFP2-Maske (ohne Atemventil oder eine gleichwertige bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske) getragen werden.
    Das  gilt auch für die gemeinsamen Benützung von Kraftfahrzeugen (z. B. Fahrgemeinschaften, Taxis) durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Ebenfalls ausgeweitet wurde die Abstandregel: Es muss ein Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, eingehalten werden.
  • Distance-Learning an Schulen und Universitäten.  Bei Bedarf gibt es für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre nach wie vor Betreuung und Lernunterstützung vor Ort.
  • Die Besuchspflicht an Kindergärten, für Kinder im letzten Kindergartenjahr, ist aufgehoben.
  • Hotels bleiben zumindest bis Ende Februar geschlossen.
  • Die Gastronomie und Essenslokale bleiben geschlossen. Speisen und Getränke dürfen zwischen 6 und 19 Uhr abgeholt oder per Lieferdienst bestellt werden.
  • Alle privaten Veranstaltungen, etwa Hochzeiten, Jubiläums- oder Geburtstagsfeiern, sind verboten. Begräbnisse sind weiterhin erlaubt, es dürfen höchstens 50 Personen daran teilnehmen.
  • Alle Veranstaltungen sind abgesagt. Theater, Kinos und Konzertsäle bleiben geschlossen.
  • In den Pflegeeinrichtungen ist nur eine Besuchsperson pro Woche pro Bewohnerin oder Bewohner erlaubt. In den Krankenhäusern gilt das ebenfalls, wenn die Patientin oder der Patient mehr als eine Woche versorgt wird. Ausnahmen sind für Kinder, Menschen mit Behinderung und Schwangere vorgesehen.
  • Es wird weiterhin, wo es möglich ist, Homeoffice empfohlen. Für die Arbeit vor Ort gilt in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht, wenn sich in einem Raum mehr als eine Person gleichzeitig aufhält und keine Schutzvorrichtungen (z. B. Trennwände) vorhanden sind.
  • Sportstätten einschließlich Hallenbäder bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist der Profisportbereich.

WKO

Geforderte Öffnungsschritte sind wichtiges Signal für Betriebe und Arbeitsplätze

Politik muss Wirtschaft bei weiterer Test– und Öffnungsstrategie einbinden – auch weiter geschlossene Branchen brauchen klare Ansagen und Planungssicherheit.

wko
Ing. Peter Nemeth, Wirtschaftskammerpräsident Burgenland

„Die heute bekannt gegebenen ersten Öffnungsschritte im Handel und bei den körpernahen Dienstleistern sind sowohl psychologisch als auch wirtschaftlich entscheidend für tausende Existenzen in unserem Land. Die Betriebe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Menschen im Land bekommen dadurch endlich die schon so dringend notwendige Perspektive für einen Weg aus der Krise. Die Regierung hat damit die richtige Balance zwischen gesundheitlichen Notwendigkeiten und wirtschaftlicher Vernunft gewählt, die nach den monatelangen Lockdowns sowohl wichtig für die Stimmung im Land und das wirtschaftliche Überleben unserer Betriebe ist. Bei der Bewältigung der Krise geht es immer um eine Güterabwägung medizinischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aspekte, die gesamthaft gesehen werden müssen“, betont Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.

Als nächsten Schritt müssten Betriebe nun rasch in die Test- und in weiterer Folge in die Impfstrategie des Landes eingebunden werden. Das heißt betriebliche Tests sollen gleich wie staatliche Tests behandelt, anerkannt und finanziell unterstützt werden. Nemeth: „Wir haben einen umfangreichen, bestens ausgestatteten Werkzeugkoffer mit professionellen Sicherheits- und Präventionskonzepten zur Verfügung, der Öffnungen ermöglicht und den wir so breit wie möglich einsetzen sollten. Unsere Betriebe haben vielfach gezeigt, dass sie höchst professionell vorgehen. Viele Unternehmen leisten hier zusätzlich mit Testungen im eigenen Betrieb wertvolle Beiträge.

Die Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien startklar und freuen sich darauf, wieder zu öffnen. Für all jene, die noch auf den Start warten, brauche es Planungssicherheit, rasche Entscheidungen und klare Perspektiven. „Insbesondere Branchen wie Gastronomie, Veranstalter, Hotellerie oder Thermen haben lange Vorlaufzeiten und brauchen im Februar eine klare Öffnungsperspektive“, erklärt Wirtschaftskammerpräsident Nemeth abschließend.

 

 

 

 

 

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