Bgld: Covid-19 Testzentren (BITZ) im Test – Teil 2

Wie bereits im letzten Artikel auf bkftv.at (Die Anmeldung) angekündigt, fand am 26.2.2021 um 1800 Uhr die erste freiwillige Covid-19 Testung des Autors in seiner Heimatstadt Eisenstadt statt. Der „Feldtest“ verlief gut und brachte einige interessante Hintergrundinformationen aus der Sicht des Patienten zu Tage. Die Betonung liegt auf „Sicht des Patienten“, denn immerhin ist der Eingriff bis tief in das Innerste des HNO Bereiches ein „ärztlicher“ Gesundheitseingriff. Dieser Eingriff ist ausschließlich mit freiwilliger Zustimmung durch den Patienten möglich. Der „Befund negativ/positiv“ wird über einen Testvorgang erstellt und auf einem „Laufzettel“ mit Unterschrift des „Testauslesers“ dokumentiert. Im Burgenland werden die Teststraßen als „Burgenländische Impf- und Testzentren (BITZ)“ bezeichnet.

Grafik – Screenshot bundeheer.at Symbolbild

Die Zuständigkeiten: Land Burgenland ist verantwortlicher Betreiber der BITZ

Das medizinische und verwaltungstechnische Personal für den Betrieb der Burgenländischen Test- und Impfzentren (BITZ) wird auf Anforderung durch das Land Burgenland vom Österreichischen Bundesheer (Assistenzanforderung), dem Roten Kreuz, vom Arbeitersamariterbund oder Dienstleistern gestellt, wie aus einer Beantwortung unserer Presseanfrage an das Roten Kreuz Burgenland hervorgeht. Ursprünglich war die Presseanfrage auch an die Pressestelle des Militärkommando Burgenlandes gerichtet, welche sich als nicht „auskunftsbefähigt“ bezeichnete und darauf verwies, dass die Medienarbeit zu den BITZ ausschließlich über das Land Burgenland läuft. Das ÖBH befindet sich lediglich in behördlicher Assistenzleistung. Zu einer umfassenden Presseanfrage an das Büro von LH Mag. Doskozil (SPÖ) erreichte uns bis zur Veröffentlichung und bis zum mitgeteilten Redaktionsschluss leider keine Antwort.

Einchecken in die BITZ mit „Laufzettel“

Wie bereits im Startartikel „Anmeldung“ geschildert, wird der Laufzettel zum Einchecken im BITZ über einen digitalen Anmeldevorgang der Landessicherheitszentrale Bgld erzeugt (https://impfen.lsz-b.at/). Der Patient hat den Laufzettel in Papier ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Nach dem Eintritt in das BITZ wird man der Erfassungsstation zugewiesen die aus 3 Schaltern besteht. Dort wird die Identität des Patienten über die mitzubringende E-Card festgestellt. Die Identifikation erfolgte über das Foto auf der E-Card. Nach der Kontrolle des Laufzettels und der Identitätsfeststellung erhält der Patient die Testausrüstung zum Auslesen des Tests. Damit geht’s zur nächsten Station – der Teststation für den Covid-19 Test.

Teststation: Zuweisung an einen „befähigten ausgebildeten“ Covid-19 Tester

Symbolfoto bundesheer.at – Foto: Mario Knipfer

An der Teststation erwartet den Patienten ein „Tester“ und ein „Ausleser“. Der Laufzettel landet beim Ausleser der Zugang zum EDV-System hat. Der Tester führt den Covid-19 Test durch. Dazu gibt es einige interessante Informationen zu berichten. Beim Tester handelte es sich um einen beim Österreichischen Roten Kreuz Bgld (ÖRK) ausgebildeten Rettungssanitäter. Seine Befähigung konnte er vor Ort nach Aufforderung nicht nachweisen. Auf die Frage wie dann bei einem eventuellen Folge- und Gesundheitsschaden durch den Testvorgang seine Identität festgestellt wird, kam die Antwort: „dies geht aus der täglichen Diensteinteilung hervor die in der Verwaltung zur Teststraße aufliegt“. Es ist somit für den Patienten in der Teststraße nicht feststellbar wer sein befähigter eingeteilter Tester ist und ob alle Voraussetzungen für dessen Befähigung vorliegen. Da muss der Patienten auf die verantwortlichen Betreiber der BITZ, auf das Bundesheer und die gesetzlichen Vorgaben des Gesundheitsministeriums vertrauen. Nach Auskunft des ÖRK kann ihr gestelltes Personal jederzeit – auch im Nachhinein – dem jeweiligen Testvorgang zugeordnet werden. Bei einem möglichen Auskunftsbegehren nach dem Datenschutzgesetz kann das Personal des Roten Kreuzes samt Qualifikation (Testausbildung/Ausbildung zum Rettungssanitäter) und Dienstnummer beauskunftet werden. Wie sich dies beim restlichen eingesetzten Personal von externen Dienstleistern und Bundesheer verhält konnte leider Mangels der Beantwortung der Presseanfragen nicht erhoben werden.

Der Laufzettel: Dieses zentrale Befunddokument wird vernichtet

Laufzettel zur Covid Testung. z.V.g. -hu-

Obwohl am Formular „Laufzettel“ der Auswerter mit Datum, Vorname, Zuname und Unterschrift vorgesehen ist, wird nach Auskunft des Personals ein anonymer Zahlencode für die Zuordnung verwendet. Der Autor des Artikels stellte im Rahmen der Testung den mündlichen Antrag zur Ausfolgung einer Kopie des Laufzettels nach Abschluss der Testung. Diese Ausfolgung ist nach Aussage des eingeteilten militärischen Kommandanten der Test- und Impfstraße nicht vorgesehen. Das mündlich vorgebrachte Ersuchen wurde per Meldung an den Einsatzstab des Militärkommando Burgenlandes weitergeleitet. Da das Ergebnis der Testung elektronisch erfasst wird und somit in verschiedenen EDV-Systemen des Land Burgenlandes (LSZ) und des Bundes (EMS, ELGA, Gesundheitsministerium) gespeichert ist, erfolgt nach 3 Tagen eine behördliche Vernichtung der Laufzettel durch die zuständigen Bezirkshauptmannschaften. Dies findet nach Auskunft des Roten Kreuzes über einen sogenannten übermittelten „Datenschutzsack“ dokumentiert unter Anwesenheit von Zeugen statt.

Das gesamte Funktionspersonal eines BITZ wird täglich getestet

Das gesamte Funktionspersonal wird täglich vor Dienstantritt getestet und darf selbstverständlich nur mit negativem Covid19 Testergebnis seinen Dienst antreten. Das Testergebnis konnte durch den Tester nicht vorgewiesen werden. Auch hier muss der Patient auf die Betreiber der BITZ und auf die Behörden vertrauen. Der Tester war mit der vorgeschriebenen Schutzausrüstung ausgerüstet. Die Testergebnisse des Funktionspersonals sind wie bei allen Bürgern im verwendeten EDV System gespeichert und seit kurzem durch Berechtigte im ELGA, in der EMS (epidemiologische Meldesystem) und im Gesundheitsministerium abrufbar. Die zuständige verantwortliche Behörde für die BIZ ist das Land Burgenland.

ELGA – z.V.g. -hu- Seit kurzem werden auch Testergebnisse im eImpfregister gespeichert.

Der Covid19 Test: wurde professionell durchgeführt

Nach dem Empfinden des Autors wurde der Test sehr professionell durchgeführt. Es kam zu keinerlei Folgewirkungen. Das Teststäbchen wandert nach der Testung zum Ausleser der die Auswertung durchführte, das Ergebnis am Laufzettel vermerkte und in das EDV-System speicherte. Das Ergebnis wurde nach ca. 10 Minuten Bearbeitungszeit an die durch den Patienten bekannt gegebene Mail-Adresse zugestellt. Über einen Link der Landessicherheitszentrale (LSZ) gelangt man zu einem PDF-Dokument auf dem das Testergebnis aufscheint. Auf Grund tatsächlicher Notwendigkeit (Arztbesuch, Friseur) führte der Autor noch weitere 2 Tests in verschiedenen BITZ durch. Beim Test am vergangenen Dienstag (02.03.21) fiel auf, dass der Link der LSZ erstmalig zur ELGA Internetseite führte und das PDF-Dokument mit dem Testergebnis vom Gesundheitsministeriums mit einem Sicherheits-QR-Code versehen war. Dieser QR-Code führt zu einer Web-Anzeige die Auskunft über die Gültigkeit und den Status der Testung gibt.

Die Testmaterialien: werden als Sondermüll entsorgt

Das anfallende Testmaterial (Stäbchen, Testvorrichtung) und die gesamte Schutzausrüstung des Personals wird in speziellen Sammelboxen als medizinischer Sondermüll durch den Umweltdienst Burgenland entsorgt. Es nicht vorgesehen, dass der Patient die Verpackung oder den Beipackzettel zur Testausrüstung erhält. Beim Test des Autors kam ein COVID-19 IgG/IgM Rapid Test der Firma http://www.orientgene.com Zhejiang Orient Gene Biotech Co Ltd aus China zum Einsatz. Alle Informationen dazu sind im Internet abrufbar. Der angeführte Rapid Test steht auf der durch die EU anerkannten Schnelltestliste. Nach Auskunft des Personals wechselt das Testmaterial und stammt nicht immer von der selben Firma.

Screenshot http://www.orientgene.com

Der Datenschutz: Teststäbchen und Testergebnisausrüstung nicht gekennzeichnet

Der Datenschutz ist sowohl was den Patienten betrifft als auch betreffend des eingesetzte Funktionspersonal an einer BIZ sehr gut gelöst. Bei Bedarf sind Patient und Testpersonal nachvollziehbar. Am Rapid Test und im Impfvorgang sind die Daten von Patient und Tester anonymisiert. Somit ist auch am verbleibenden Sondermüll des Testmaterials, welches ja DNA Material und Körpermaterialen des Patienten enthält kein Personenbezug herstellbar. Da die Entsorgung nachweislich durch den Umweltdienst Burgenland erfolgt kann eine eventuelle Weiterverwendung von Testmaterialen für Forschungszecke ausgeschlossen werden. Dies bedürfte im Anlassfall der Zustimmung des Patienten.

Die Haftung bei möglichen Test- und Folgeschäden in den BITZ

Hier liegt die Verantwortung beim Betreiber der Test- und Impfstraße (BITZ) dem Land Burgenland, wie aus der Anfragebeantwortung des Roten Kreuzes hervor geht. Welche Haftungen möglicher Weise beim Bund, dem Gesundheitsministerium oder Produktherstellern liegt konnte nicht eindeutig recherchiert werden. Was durch den Autor als „Nichtjurist“ festgestellt werden konnte, es handelt es sich um ein komplexes juristisches Neuland in Österreich und in der EU.

Die neue Testbestätigung mit QR Code – mehr Sicherheit

Ergebnis aus dem Gesundheitsministerium – neuer Sicherheits QR Code

Aktuell verlinkt die Testergebnis-Mitteilung der Landessicherheitszentrale bereits in das ELGA Portal und führt zu einem PDF-Dokument des Gesundheitsministeriums. Im Dokument findet man den neuen angeblich fälschungssicheren Sicherheits-QR-Code. Der neue Sicherheitsstandard ist zukünftig wichtig, da es sich bei einem Antigen-Test um ein ärztliches Zeugnis handelt. Dies soll zukünftig die leichtere Handhabung bei Berufsgruppentests, Eintrittstests, sowie bei der Umsetzung der Covid-19 Einreiseverordnung sicherstellen.

WIEN: Externe Dienstleister als Sub-Beschäftigte von Beauftragten? (Quelle: parlamentarische Anfrage am Parlamentsserver)

Wien: Aus für Leiharbeiter als Corona-Tester Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) fungiert für die Stadt als eine Art Generalunternehmer zur Durchführung von Massentests. Für die Covid-Aufträge kassierte der ASB allein im Vorjahr 37,7 Millionen Euro, wie eine Anfragebeantwortung durch Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zeigt. Umso erstaunlicher, dass die Organisation Tagelöhner um zehn Euro die Stunde anheuern muss. „Eine Übergangslösung, weil in kurzer Zeit viele neue Teststraßen entstanden sind“, so Samariterbund-Sprecherin Stefanie Kurzweil. 900 ASB-Mitarbeitern stünden derzeit 100 Leiharbeiter gegenüber. Arbeiter-Samariter-Bund spricht von „Einzelfällen“

Screenshot parlament.at

Leiharbeiter machen keine Nasen-Rachen-Abstriche

Was dürfen die Tagelöhner? Daten aufnehmen, Material schlichten, Flüssigkeiten auf die Testkits träufeln und befunden, das alles ja. Allerdings nicht (!) in Nase oder Rachen herumstochern und Abstriche machen. Das darf überall nur das medizinische Personal (Ärzte/Sanitäter).

Unterstützung durch Dienstleister in den BITZ?

Auch in den übrigen Bundesländern helfen zum Teil Leiharbeiter (externe Dienstleister) aus – allerdings nur bei administrativen Arbeiten. Abstriche dürfen in allen Bundesländern nur von medizinisch geschultem Personal genommen werden, betonen die Verantwortlichen. Hauptsächlich sind das Mitarbeiter der Rettungsdienste und Kräfte des Bundesheers. Ob und wie viele externe Dienstleister im Burgenland im Einsatz sind, konnte bis Redaktionsschluss nicht erhoben werden.

Wie geht es weiter – Rückzug des Bundesheeres aus den Teststraßen?

https://bkftv.at/2021/02/27/keine-test-oder-impfstrassen-in-kasernen/

In einem aktuellen BKFTV Interview von Frau Bundesminister Mag. Tanner (ÖVP) wird klargestellt, dass es zu keinen Test- und Impfstraßen in Bundesheerkasernen kommen wird. Einem aktuellen Medienbericht der BVZ.at vom 05.03.21 ist zu entnehmen, dass Burgenlands LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) auf die Aufrechterhaltung der Bundesheer-Assistenz drängt. Ex-Verteidigungsminister Doskozil fordert Verteidigungsministerin Tanner (ÖVP) auf die zukünftigen Assistenzleistungen an die Länder im bisherigen Umgang zu garantieren. Der burgenländische Militärkommandant Gernot Gasser erklärte dazu gegenüber der APA, dass ein Bundesheer-Assistenzeinsatz als „letztes Mittel“ zu sehen sei, wenn sonst niemand die Aufgabe erfüllen kann. In den sieben BITZ wurden zunächst 15 Teststraßen betrieben, 14 davon militärisch, eine zivil. Der „Anfangshype“ habe sich gelegt, viele würden das Testangebot in den Gemeinden wahrnehmen, erläuterte Gasser weiter. „Wir haben die Auslastung beobachtet und analysiert.“ Der Militärkommandant verwies darauf, dass fünf Bundesländer (Tirol, Salzburg, Wien, Niederösterreich und Vorarlberg) die Testungen ohne Unterstützung von Soldaten durchführen.

Die nächste Herausforderung liegt im „I“ der BITZ – Impfen

Obwohl derzeit der Impfstoff noch knapp ist und gegenseitige politische Schuldzuweisungen zwischen Land/Bund, SPÖ/ÖVP in den Medien vorherrschen, es wird demnächst geimpft werden in den BITZ. Wer darf Impfen?

Richtlinie Impfteams Gesundheitsministerium

Dazu gibt die Internetseite der Arbeiterkammer Auskunft: „Zur Durchführung einer COVID-19-Schutzimpfung sind alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig ihres Sonderfachs oder ihrer Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, berechtigt. Das gilt daher auch für Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Schulärztinnen und -ärzte. Darüber hinaus dürfen Turnusärztinnen und -ärzte, pensionierte Ärztinnen und Ärzte sowie ausländische Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzten COVID-19-Schutzimpfungen verabreichen. Medizinstudierenden ist dies in einem strukturierten Setting (z.B. eine Impfstraße im Auftrag der Landessanitätsdirektion) unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ebenfalls erlaubt. Zudem dürfen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger nach schriftlicher ärztlicher Anordnung COVID-19-Schutzimpfungen verabreichen. In diesem Zusammenhang sind noch Rettungs- bzw. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu erwähnen, für die Ende 2020 eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Mit erfolgreichem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist auch diese Berufsgruppe nach entsprechender Schulung berechtigt, auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht COVID-19-Schutzimpfungen zu verabreichen. Alle Impfberechtigten dürfen zudem die Impfung unter den jeweils geltenden Voraussetzungen vorbereiten, wobei eine Vorbereitung darüber hinaus durch entsprechendes pharmazeutisches Personal erfolgen kann.“

Das heikelste Datenschutzthema der Pandemie wurde ohne Begutachtung durchs Parlament gepeitscht – Die Profis von https://epicenter.works/ warnen zu Recht!

Ohne jede Begutachtung hat der Nationalrat letzte Woche innerhalb von zwei Tagen eine gesetzliche Grundlage beschlossen, mit der die Datenbasis und die Kompetenzen für den Gesundheitsminister zu diesem Thema geschaffen wurden. Gleichzeitig hat Kanzler Kurz mit einer internationalen Forderung nach einem „grünen Impfpass“ vom Vorgehen der Justiz gegen die ÖVP in einer Reihe von Skandalen abgelenkt. Lesen Sie den gesamten ausgezeichneten Artikel hier: https://epicenter.works/content/wieso-der-elektronische-gruene-impfpass-keine-probleme-loest-aber-neue-schafft

Der Patient, Bürger und Autor dieses Artikels abschließend:

Die Covid Testung sowie der gesamte Verwaltungsablauf in den BITZ in Eisenstadt verlief bei allen durchgeführten Testungen einwandfrei und ohne Vorkommnisse. Alle BITZ waren sehr gut organisiert. Die im Artikel aufgezeigten kleinen Mängel in Bezug auf „nicht“ Aushändigung von Unterlagen und fehlenden Informationen liegen nicht im Bereich der Betreiber der BITZ und des dortigen Personals. Sie beruhen auf gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben. Vom Autor gibt es daher die Notenbewertung „Sehr Gut“ für die BTIZ und das eingesetzte Personal!

Der QR-Code als neue Eintrittskarte?

Welche App Anwender bekommen Zugriff?

 

Screenshot BRZ – im Artikel https://www.derstandard.at/story/2000124607250/datenschutzchaos-rund-um-den-gruenen-impfpass

Den Abschluss dieser Artikelserie bildet in einem Monat der Teil 3 – Auskunftsbegehren gem. DSGVO in Bezug auf personenbezogene Daten im Verlauf von Covid-19 Testungen in BITZ. In dieser Recherche wird näher beleuchtet wo die personenbezogenen Daten zur Testung gespeichert sind, wer darauf Zugriff hat und welche Daten nach der DSGVO durch welchen Verantwortlichen beauskunftet werden.

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++

Quellenangaben:

https://impfen.lsz-b.at/

https://bkftv.at/2021/02/22/bgld-covid-19-antigenschnelltest-selbst-feldversuch/

http://www.orientgene.com/index.php/product/info/58.html

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-einigt-sich-auf-gegenseitig-anerkannte-corona-schnelltests-123885/

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_05543/index.shtml

https://www.krone.at/2346447

https://www.bvz.at/burgenland/politik/droht-personalabzug-corona-doskozil-pocht-auf-bundesheer-assistenz-burgenland-oesterreich-bundesheer-epidemie-sicherheitspolitik-hans-peter-doskozil-coronavirus-252134344?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1615108915

https://www.aekwien.at/faq-covid-impfung#01

https://www.derstandard.at/story/2000124607250/datenschutzchaos-rund-um-den-gruenen-impfpass

https://epicenter.works/content/wieso-der-elektronische-gruene-impfpass-keine-probleme-loest-aber-neue-schafft

https://bkftv.at/2021/02/27/keine-test-oder-impfstrassen-in-kasernen/

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