Sport Austria – Niessl: „Kleiner Schritt aus Sport-Lockdown ist getan, weitere müssen folgen“

Wien, 12. 3. 2021

Das Gesundheitsministerium hat heute, Donnerstag, über die 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung informiert. In dieser ab 15. März gültigen Verordnung sind, wie angekündigt, auch bundesweite Outdoor-Lockerungsschritte für den Kinder- und Jugend-Vereinssport vorgesehen.

Demnach darf ab 15. März Sport bis 18 Jahre im Freien bei einer Gruppengröße bis maximal 10 Personen und zwei TrainerInnen ohne Körperkontakt in Vereinen ausgeübt werden. Dabei besteht für die Jugendlichen keine Testverpflichtung. Verpflichtend ist allerdings ein Präventionskonzept und die Registrierung aller TeilnehmerInnen.

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Hans Niessl, Sport Austria Präsident

Sport Austria-Präsident Hans Niessl: „Ein erster, kleiner Schritt aus dem Sport-Lockdown ist gemacht. Wichtig für die physische und psychische Gesundheit unserer 571.000 in Sportvereinen gemeldeten Kinder und Jugendlichen. Wir brauchen aber auch bald eine bundesweite Perspektive für Erwachsene und den restlichen Vereinssport, also auch für Kontakt- und Indoor-Sport. Unser sehr verantwortungsvoller Stufenplan hätte auf Basis von vielen Testungen die Öffnung des gesamten Sports bis 29. März vorgesehen. Wir werden jetzt die weitergehenden Öffnungsschritte in Vorarlberg aus dem Blickwinkel des Sports beobachten, um dann daraus Erkenntnisse für die bundesweite Öffnung des gesamten Sports ableiten zu können. Klar ist, dass wir unbedingt weitere, verantwortungsvolle Öffnungsschritte für unsere Vereine benötigen.“

 

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