ÖVP fordert neue Photovoltaik-Strategie: „Dächer vor Äcker“

Eisenstadt, 20. 5. 2021

Sagartz: „Solange es einen freien Dachziegel im Burgenland gibt, sollte kein wertvolles Ackerland verbaut werden.“ Bei Eignungszonen soll man Gemeinden einbinden, vor Ackerland sollten bereits vorbelastete Flächen mit Photovoltaik verbaut werden.

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Landesparteiobmann Christian Sagartz, Energiesprecher Walter Temmel und dem betroffenen Landwirten Michael Heinschink

Kürzlich haben die SPÖ-Alleinregierung und die Energie Burgenland ihre Pläne für PV-Freiflächen-Anlagen im Burgenland vorgestellt. Die Fakten: 1300 Hektar PV-Anlagen sollen im Burgenland auf wertvollen Ackerböden entstehen, ohne Absprache mit den Gemeinden oder der Bevölkerung. „Die SPÖ-Alleinregierung geht hier den falschen Weg, denn solange es einen freien Dachziegel im Burgenland gibt, sollte kein wertvolles Ackerland verbaut werden. Im neuen Raumplanungsgesetz ist der Vorzug der Dachflächen vor Freiflächen normiert. Es ist nicht erklärbar, warum die SPÖ zu der geplanten Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen schweigt“, erklärt der gf. Landesparteiobmann Sagartz und fordert eine neue Photovoltaik-Strategie im Burgenland mit der klaren Devise „Dächer vor Äcker“.

ÖVP-Energiesprecher Walter Temmel hinterfragt die Vorgehensweise bei der Festlegung der Eignungszonen, die für PV-Freiflächen-Anlagen notwendig sind. „Die entsprechende Verordnung für die Festlegung der rund 1300 Hektar Eignungszonen befindet sich in Begutachtung. Wie die entsprechenden Flächen ausgewählt wurden, konnte uns bis dato niemand sagen. Eine schriftliche Anfrage an Landesrat Heinrich Dorner soll hier daher Klarheit schaffen“, betont Temmel und ergänzt: „Dass die Eignungszonen zufällig auf wertvolles Ackerland fallen, ist für uns unverständlich. Es gibt neben Dächern viele vorbelastete Flächen, die man für PV-Anlagen nutzen könnte, beispielsweise Schottergruben, Deponiestandorte, ungenützte Randflächen, Flächen in Autobahnnähe oder bereits versiegelte Flächen. Man hätte nur die Gemeindevertreter fragen müssen, die wissen ohnehin, wo sich in ihren Gemeinden solche Flächen befinden.“

Landwirt Michael Heinschink aus Leithaprodersdorf wollte sein Dach für eine PV-Anlage vermieten. Die Pläne waren bereits fertig und dann kam die negative Überraschung: „Um mit einer PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, braucht es einen Vertrag mit der Netz Burgenland. Seit Kurzem werden diese Verträge nur mehr für Anlagen mit einer Maximalleistung von 20 kWp vergeben. Alle Anlagen, die größer sind, dürfen nicht ins Netz einspeisen und können somit nicht zur Energiewende beitragen“, so Heinschink, der weiter ausführt: „Die Begründung der Netz Burgenland, das Stromnetz habe nicht genug Kapazitäten ist nicht nachvollziehbar, denn für die 1300 Hektar PV-Anlagen auf Freiflächen dürften offenbar genug Kapazitäten vorhanden sein. Diese Vorgangsweise ist nicht fair, denn die Energiewende kann nur geschafft werden, wenn alle an einem Strang ziehen.“

Was kann man machen, wenn man die Antwort der Netz Burgenland GmbH bekommt, dass nur Anlagen bis 20 kWp erlaubt sind?

Wir empfehlen all jenen, sich bei der Regulierungsbehörde für Elektrizität und Netz, der E-Control, zu melden. Dort gibt es eine eigens eingerichtete Schlichtungsstelle.

https://www.e-control.at/schlichtungsverfahren

 

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