Eisenstadt, 25. 5. 2021
Wie bereits schon im letzten Protokoll des Vorstandes angekündigt, möchten wir euch hiermit zu einer Vereins-Konferenz mit den Vereinen der Burgenlandliga am
Dienstag, 1. Juni 2021 um 18:00 Uhr am Sportplatz in Deutschkreutz
recht herzlich einladen.
Im Anhang übersenden ich euch die Einladung und freue mich schon jetzt, euch bei dieser Veranstaltung auf der Sportanlage in Deutschkreutz begrüßen zu dürfen!
ACHTUNG:
Aufgrund der außergewöhnlichen COVID-19-Situation und der gültigen Verordnung, können dieses Mal nur maximal 1 bis 2 Personen pro Verein an der Vereins-Konferenz teilnehmen!
Die Veranstaltung wird auf der Zuschauertribüne abgehalten!!
Wir ersuchen um Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie diese in der COVID-19-Öffnungsverordnung vorgeschrieben worden sind bzw. sind nachstehende Informationen unbedingt einzuhalten:
WICHTIG INFORMATIONEN:
3G-Regel beachten (geimpft, genesen, getestet)!
FFP2 Maskenpflicht: Auf Sportstätten muss – außer bei der Sportausübung selbst und in den Feuchträumen – von Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu jeder Zeit eine FFP2–Maske getragen werden, gleich ob man sich im Freien oder geschlossenen Räumlichkeiten aufhält. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Es darf an der Sitzung nur teilgenommen werden, wenn ein Eintrittstests vorgewiesen wird!
Die Art der Nachweise und Gültigkeit kann wie folgt zusammengefasst werden:
Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die Eintrittstests vorweisen. Die Art der Nachweise und Gültigkeit dieser für Personen ab dem 10. Geburtstag können wie folgt zusammengefasst werden:
- Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
- Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig
- Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
- Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig (sind selbst mitzubringen!)
- Schultests werden anerkannt: 48h gültig
Ausgenommen davon sind:
- bereits geimpfte Personen
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Bei einer Zweitimpfung wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
- Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
- Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises nicht älter als 3 Monate)
Mit sportlichen Grüßen
Karl Schmidt
BFV-Geschäftsstellenleiter