Naturverträglichkeit der Energiewende jetzt sichern!

Wien, 26. 5. 2021

fwuDas Forum Wissenschaft & Umwelt hat binnen offener Frist zum Entwurf des EAG-Pakets Stellung genommen. Diese sehr sachlich verfasste Stellungnahme hat möglicher Weise die Dramatik und Dringlichkeit, die Energiewende naturverträglich zu gestalten, zu wenig deutlich ausgedrückt.

Jetzt – beispielsweise im Rahmen der Veranstaltung „100% erneuerbarer Strom ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt?“ von Umwelt Management Austria am 20.05.2021 – wird unter Berufung auf die Zuständigkeit der Länder für Naturschutz argumentiert, dass Naturschutz für den Ausbau der erneuerbaren Energie daher im EAG nicht geregelt werden könne. Eine Art „Staatsreform“ sei notwendig, wenn man das wolle.

Die Bundesregierung hat in ihrem Programm allerdings „strenge ökologische Kriterien“ angekündigt. Zu Recht, denn der Fördergeber bestimmt die Kriterien.

Genehmigungsfähigkeit allein begründet keine Förderungswürdigkeit. Zweifellos wäre es nicht fair, sich jetzt auf die Länder auszureden.

Ich frage daher insbesondere:
Was hindert den Bund daran
 die Ausbauziele für Wasserkraft von 5 auf 2 TWh zu reduzieren (die durch Revitalisierung erreicht werden könnten)?

 im Gegenzug die Ausbauziele bei Photovoltaik und Wind entsprechend zu erhöhen? Dort sind die Potenziale dafür vorhanden.

 Kleinwasserkraft (bis 1 MW) nicht zu fördern?

 Kraftwerke, die die Ausnahmeregelung des § 104a WRG in Anspruch nehmen, nicht zu fördern?

 das Wohnrecht so zu adaptieren, dass PV erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht wird?

 Photovoltaik auf Freilandflächen, die sich jetzt schon rechnet, nicht zu fördern?

 zeitgemäße Wirkungsgrade für Biomasseanlagen vorzugeben?

 Anlagen nicht zu fördern, die Lebensmittel als Brennstoffe einsetzen bzw. den Anteil von Lebensmitteln stärker zu begrenzen?

 für die Windkraft Abstandsregelungen, Freihalten von Zug- und Wanderkorridoren, Vermeidung von Habitatsverlusten für prioritär geschützte Arten als Förderbedingungen vorauszusetzen?

und schließlich:

 Was zwingt den Bund, die Gefährdung oder gar Zerstörung von Lebensräumen prioritär geschützter Arten zu fördern (§ 10 (1) 1.b)?

Das Forum Wissenschaft & Umwelt bittet Sie um Ihren Einsatz für eine naturverträgliche Energiewende!

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