ASFINAG: Vignettenpreise werden 2022 um 1,4 Prozent an den Verbraucherpreisindex angepasst

Wien, 7. 9. 2021

Marille ist neue Farbe der Klebevignette für das kommende Jahr – Digitale Vignette online im Webshop und über die ASFINAG-App erhältlich

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und für 2022 um 1,4 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 93,80 Euro und jene für Motorräder 37,20 Euro kosten. Die neue Vignette wird wie immer rechtzeitig in den letzten Novembertagen bei rund 6.000 ASFINAG-Vignettenvertriebspartnern im In- und Ausland erhältlich sein und ist ab 1. Dezember 2021 gültig. Das neue Klebe-Vignettenjahr 2022 trägt übrigens die Farbe Marille.

  • Neue Tarife 2022 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
    10-Tages-Vignette:   EUR 9,60
    2-Monats-Vignette:   EUR 28,20
    Jahresvignette:         EUR 93,80
  • Neue Tarife 2022 für Motorräder (einspurige Kfz):
    10-Tages-Vignette:   EUR 5,60
    2-Monats-Vignette:   EUR 14,10
    Jahresvignette:         EUR 37,20

Kontaktloses Bezahlen mit Digitaler Vignette und Streckenmaut

Gerade in Zeiten von Corona ist kontaktloses Bezahlen nicht nur im Supermarkt eine sichere Alternative. Die ASFINAG bietet im Webshop unter shop.asfinag.at und über die ASFINAG App zahlreiche Produkte an, die eine optimale Vorbereitung auf Reisen mit dem Auto darstellen. Die Digitale Vignette gibt es in drei Modellen: Zehn-Tages, Zwei-Monats- oder Jahresvignette. Diese kann online gekauft werden, mit der Registrierung des Kennzeichens fällt das Kleben und Abkratzen weg.

 

Mauteinnahmen finanzieren Maßnahmen für mehr Sicherheit in Österreich

Die ASFINAG ist ein zu 100 Prozent nutzerfinanziertes Unternehmen. Wie alle Mauteinnahmen  werden auch die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf wieder in Betrieb, Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit im 2.249 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz investiert. Die Jahresvignette gilt wie gewohnt 14 Monate – vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.

 

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