1 Monat Beratungsstelle für Gewaltprävention im Burgenland

Eisenstadt, 4. 10. 2021

Am 1. September 2021 habt die Beratungsstelle für Gewaltprävention ihren Betrieb aufgenommen.

Im Burgenland wurde die zentrale Kontaktstelle durch den Verein NEUSTART übernommen.

Eine gute Gelegenheit, um nach den ersten Wochen über die Erfahrungen der beteiligten Institutionen zu berichten:

„Seit dem Start am ersten September erhalten wir laufend Zuweisungen, wir befinden uns bereits mittendrin bei den Gewaltberatungen und die ersten Gefährder haben bereits alle Stunden abgeleistet. Die teils jahrzehntelange Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Täterarbeit bei häuslicher Gewalt kommt uns hier sicherlich zu Gute.“ zieht Alexander Grohs, Leiter NEUSTART Niederösterreich und Burgenland, Resümee.

An diese müssen sich Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde, verpflichtend binnen fünf Tagen melden und insgesamt sechs Stunden Gewaltberatung absolvieren. Die erste Beratung muss innerhalb von 14 Tagen nach Meldung erfolgen. Bereits im ersten Monat fanden 21 Zuweisungen durch die Polizei statt, die zugewiesenen Betretungs- und Annäherungsverbote sind mehrheitlich Fälle von häuslicher Gewalt.

„Die Mehrzahl der Gefährder kommt der Meldung innerhalb der 5-Tagefrist nach. Sie zeigen sich auch kooperativ und bekommen bei Anruf einen baldigen Termin zugewiesen. Bei vielen zeigt sich auch bereits bei der Kontaktaufnahme eine Betroffenheit über die eigenen Handlungen. Dies bestätigt die Sichtweise, wie wichtig es ist zeitnahe nach einem Gewaltvorfall mit den Tätern zu arbeiten zu beginnen. Hier gelingt es leichter, mit ihnen ins Arbeiten zu kommen und sie zu einer Veränderung ihres Gewaltverhaltens zu motivieren. Damit soll auch die Schiene zur Weitervermittlung an längerfristige Beratungs- und Betreuungseinrichtungen gelegt werden, da viele Gefährder von sich aus diese nicht nutzen,“ so Grohs.

Die zugewiesenen Betretungs- und Annäherungsverbote sind mehrheitlich Fälle von häuslicher Gewalt. Im Sinne eines ganzheitlichen Gewaltschutzes ist eine Vernetzung und Kooperation mit den relevanten Behörden und Einrichtungen ausschlaggebend.

„Die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sicherheitsbehörden hat seit dem Start sehr gut funktioniert. Im Besonderen mit dem Gewaltschutzzentrum Burgenland, wo es schon seit Jahren eine engere Kooperation bei Risikofällen gibt, ist der Austausch, vor allem bei Gefährdungssituationen, wichtig. Durch die opferschutzorientierte Täterarbeit soll ja ein Betrag zum Gewaltschutz geleistet werden. Viele Gefährder stimmen auch generell dem Informationsaustausch zu, da sie selbst daran interessiert sind, sich zu ändern und aktiv dazu beitragen wollen.“

Im Sinne eines ganzheitlichen Gewaltschutzes ist eine Vernetzung und Kooperation mit den relevanten Behörden und Einrichtungen ausschlaggebend. Alexander Grohs: „Die Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sicherheitsbehörden hat seit dem Start sehr gut funktioniert. Im Besonderen mit dem Gewaltschutzzentrum Burgenland, wo es schon seit Jahren eine engere Kooperation bei Risikofällen gibt, ist der Austausch, vor allem bei Gefährdungssituationen, wichtig. Durch die opferschutzorientierte Täterarbeit soll ja ein Betrag zum Gewaltschutz geleistet werden. Viele Gefährder stimmen auch generell dem Informationsaustausch zu, da sie selbst daran interessiert sind, sich zu ändern und aktiv dazu beitragen wollen.“

Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, welches bei Betretungs- und Annäherungsverboten die Opfer betreut, sieht ebenfalls die Sinnhaftigkeit der Täterarbeit und die Bedeutung der Vernetzung vor allem bei Risikofällen:

„Die Arbeit mit Gefährdern stellt einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz dar. Wenn auf Seiten desjenigen, gegen den ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, Umstände eintreten, welche die Gefährdung für Opfer erhöhen können, findet mit Zustimmung der gefährdeten Personen ein fachlicher Austausch mit der Beratungsstelle für Gewaltprävention statt. Das kann helfen, die Sicherheit von Opfern zu erhöhen. Dass Gefährder nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot auch ein Beratungsangebot erhalten, entspricht dem Wunsch vieler Opfer. Mit Neustart haben wir im Burgenland einen verlässlichen und erfahrenen Kooperationspartner, mit dem wir seit vielen Jahren eine gute Zusammenarbeit im Dienst des Opferschutzes pflegen.“

„Aus der Sicht der Polizei kann ich bestätigen, dass die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Gewaltprävention ausgezeichnet funktioniert. Mit dem Gewaltschutzzentrum Burgenland besteht schon seit vielen Jahren eine enge Kooperation. Wenn es auch nach einem Monat vielleicht noch sehr früh ist, eine endgültige Bilanz zu ziehen, so stimmen mich doch die Erstmeldungen über das bisher Geschehene sehr positiv für die weitere Zukunft und den Erfolg dieser Prävention“, meint Landespolizeidirektor Mag. Martin Huber.

 

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