STELLENAUSSCHREIBUNG EINER KG-PÄDAGOGIN DER MG GROSSHÖFLEIN!

Großhöflein, 21. 10. 2021

Wiederum hat eine „Freizeitpädagogin“ in der schulischen Nachmittagsbetreuung der Volksschule und eine „KG-Pädagogin“ im KG Großhöflein, ihr Dienstverhältnis mit der MG Großhöflein gekündigt.

Auf Initiative der „FLG Großhöflein und unseren Rechtshinweis“ musste Herr Bürgermeister Heidenreich als zuständiger und verantwortlicher Personalreferent der Gemeinde die Neubesetzung einer KG-Pädagogin öffentlich ausschreiben.

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bgld. Gemeinde-Bedienstetengesetz, muss jeder Dienstposten in der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben werden.

Auf diese rechtliche Verpflichtung dürfte Herr BM Heidenreich und seine unterstützende Vizebürgermeisterin, Maria Zoffmann manchmal vergessen bzw. nicht wahrnehmen.

Die ausgezeichneten, bestens ausgebildeten und jahrelang tätigen Freizeitpädagoginnen und KG-Pädagoginnen, wohnhaft in unsere Gemeinde, flüchten und kündigen ihr Dienstverhältnis mit der Gemeinde. Beschäftigung haben sie in den Nachbargemeinden gefunden, wo sie ihre Tätigkeit wertschätzend und verantwortungsvoll ausüben können und dürfen.

Diese Eigenschaften dürften sie unter dem Personalisten, Herrn BM Heidenreich und seiner Vizebürgermeisterin, Maria Zoffmann, sowie Gemeindevorständin Barbara N. , als verantwortliches SPÖ-Gemeindevorstandsmitglied nicht vorfinden bzw. vermissen.

Wir, die FLG Großhöflein empfehlen ihnen eine „Selbst-Reflexion“, soweit sie wissen was damit gemeint ist oder nicht.

Immer wieder müssen die KG-Helferinnen, ohne Ausbildung als „Freizeitpädagoginnen“ die rechtswidrige Beaufsichtigung der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Großhöflein übernehmen. Es fehlt dafür das ausgebildete Personal in der Volksschule Großhöflein.

Wir die FLG-Großhöflein haben die zuständigen Aufsichtsbehörden in der Burgenländischen Landesregierung, der  Bgld. Bildungsdirektion, sowie die dafür politisch, Verantwortlichen der Bgld. LR auf diese Rechtswidrigkeiten schriftlich und umfassend informiert.

Bis dato keine Reaktionen oder schriftlichen Stellungnahmen betreffend dieser Rechts- und Gesetzeswidrigkeiten. Ist dem Landeshauptmann Doskozil und der Landerätin Winkler das Wohlergehen unserer Kinder egal? Oder decken Sie Ihren Parteikollegen?

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Quelle: FLG

 

 

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