17. 12. 2021 – WKO News

Eisenstadt, 17. 12. 2021

Steuerreform ebnet Weg für nachhaltigen Aufschwung, Corona-Unternehmenshilfen beantragbar, Betriebliches Testen verlängert

Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie ist gezielte Unterstützung für unsere Unternehmen notwendiger denn je. Wir setzen uns daher massiv für eine der Krisensituation gerecht werdende, deutliche Nachbesserung der Wirtschaftshilfen ein.

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Im Rahmen des diese Woche im Ministerrat beschlossenen Steuerreform-Paketes sind zahlreiche Forderungen der Wirtschaftskammer umgesetzt worden, die Betrieben sowie Bürgerinnen und Bürgern ab dem nächsten Jahr Steuer- und Verwaltungs-Erleichterungen bringen. Diese reichen von Entlastungen vor allem für KMU wie der Erhöhung des Grundfreibetrags vom Gewinnfreibetrag über die Senkung der Körperschaftsteuer und dem Investitionsfreibetrag bis hin zur Tarifsenkung bei der Lohn- und Einkommensteuer. Als weitere ergänzende Maßnahme wurde gestern im Nationalrat die Verlängerung der Corona-Prämie beschlossen. Dadurch sind Bonuszahlungen an Beschäftigte, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, bis 3.000 Euro steuerfrei.

Neben akut notwendiger Erleichterungen rücken wir mit der Steuerreform aber auch unserem erklärten Ziel näher, die Steuer- und Abgabenquote in Österreich nachhaltig und dauerhaft in Richtung 40 % zu senken, um im Standortwettbewerb an Attraktivität zu gewinnen.

Die ökosoziale Steuerreform im Überblick


Corona-Unternehmenshilfen beantragbar

Seit 10. Dezember kann der neue Ausfallsbonus III für den Betrachtungszeitraum November 2021 beantragt werden. Ziel dieser Wirtschaftshilfe ist es, Unternehmen finanzielle Planbarkeit und Liquidität in der Pandemie zu sichern. Der Ausfallsbonus III kann für die Kalendermonate November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 beantragt werden. Am 1. Dezember startete die Phase 4 des Härtefall-Fonds, der insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen bei den Lebenshaltungskosten unterstützen soll.

Factsheet zum Ausfallsbonus III

Alle Infos zum Härtefall-Fonds Phase 4


Betriebliches Testen verlängert

Anfang der Woche wurde die Möglichkeit für die Förderung von Covid-Tests im Rahmen des Programmes „Betriebliches Testen“ bis 31.12.2021 verlängert. Zudem wurde eine Verlängerung des Betrieblichen Testens bis 31. März 2022 in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Wir haben die Neuerungen und alle weiteren Informationen für Sie zusammengefasst.

Alle Infos zum Betrieblichen Testen


Verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept für alle Kundenbereiche, Mustervorlage

Wesentliche Neuerung der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist, dass für alle Kundenbereiche (§ 6 Abs 5) ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen und ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen ist.

Mit der Mustervorlage hat die Wirtschaftskammer eine Basisvorlage zur raschen Umsetzung eines entsprechenden Sicherheitskonzepts erstellt.
Alternative Präventionskonzepte, die in ihrem Umfang über das vorliegende Muster hinausgehen, sind ebenso zulässig. Beim COVID-19-Präventionskonzept ist aber jedenfalls auf die individuellen Gegebenheiten des eigenen Betriebs zu achten!

Download: Mustervorlage Präventionskonzept


Rasche Kontrollen von 2G- und 3G-Zertifikaten mit der GreenCheck-App

Neben der Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen ist auch die verantwortungsvolle Kontrolle der 2G- und 3G-Zertifikate ein unbedingt notwendiger Schritt, um die pandemische Lage stabil zu halten und einen weiteren Lockdown zu verhindern. Eine einfache und praktikable Lösung bietet die kostenlose GreenCheck-App der Österreichischen Sozialversicherung. Die Prüfung erfolgt offline und es werden keine persönlichen Daten übermittelt. Die App ermöglicht eine automatische Überprüfung der QR-Codes der Zertifikate des Grünen Passes und ist bereits längere Zeit in der Gastronomie, Hotellerie und bei Veranstaltungen im Einsatz.

Alle Infos zur Greencheck-App


Verlängerung und Änderung der Risikogruppenfreistellung bis März 2022

Die Freistellung von besonders gefährdeten Risikogruppen (gemäß § 735 Abs. 3 ASVG) wurde per Verordnung (VO BGBl II 538/2021) bis zum Ablauf des 31.3.2022 verlängert. Ab 15.12.2021 haben nur mehr Personen Anspruch auf eine Freistellung, bei denen trotz 3-maliger Impfung mit einem schweren Krankheitsverlauf zu rechnen ist bzw. medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen. (Rechtsgrundlage: BGBl I 197/2021).

Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die betroffene Person das durch den behandelnden Arzt ausgestellte COVID-19-Risiko-Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis oder den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers bestätigen zu lassen. Wird diesem Verlangen nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen, so endet der Anspruch auf Freistellung.

COVID-19-Risiko-Attest: Auf Datum achten

COVID-19-Risiko-Atteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlieren mit Ablauf des 14. Dezember 2021 ihre Gültigkeit. Für Risikofreistellungen ab 15.12.2021, hat die betroffene Person ihrem Dienstgeber ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes Risiko-Attest vorzulegen.

Unverändert bleibt die Rechtslage, dass eine Risikofreistellung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die betroffene Person ihre Arbeitsleistung nicht in ihrer Wohnung (Homeoffice) erbringen kann bzw. die Bedingungen für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte nicht durch geeignete (Schutz)Maßnahmen so gestaltet werden kann, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist.

Der Arbeitgeber hat wie bisher Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts sowie der Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung und zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag durch den Krankenversicherungsträger (ÖGK).


Alle wichtigen Informationen für Burgenlands Betriebe

Aktuelle Informationen mit den regionalen Covid-19-Regelungen finden Sie auf dem Corona-Infopoint der Wirtschaftskammer für Unternehmer: wko.at/corona

WK-Corona-Hotline für Mitglieder:
Mo-Fr: 07:45-13:00 Uhr
Tel.: 05 90 907-2000

Wir informieren Sie laufend über alle aktuellen Themen rund um das Coronavirus.
Newsletter Anmeldung (mit Firmenname) unter: newsletter@wkbgld.at

 

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