6. Jänner 2022: Info-Service für Burgenlands Betriebe

Eisenstadt, 6. 1. 2021

Maßvolle Adaptierung der Schutzmaßnahmen statt Lockdown

Die Virusmutante Omikron mischt die Karten im Pandemie-Geschehen neu. Die Bundesregierung hat heute auf Basis der bestehenden Regelungen weitere Maßnahmen angekündigt.

Dazu zählen die Adaptierung des Kontaktpersonen-Managements sowie die Verkürzung der Quarantäne-Zeit. Das sind aus Sicht der Wirtschaft sinnvolle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass unter Einhaltung der gesundheitspolitischen Vorgaben der Weiterbetrieb des heimischen Wirtschaftslebens und der Infrastruktur sichergestellt wird. Die Erhöhung des Kontrolldrucks bzw. strengere Schutzmaßnahmen müssen den Unternehmen den Weiterbetrieb ermöglichen, ohne enorme bürokratische Hürden aufzubauen.

Bei den angekündigten Verschärfungen der bestehenden Kontrollen und Schutzmaßnahmen muss besonders auf eine praxistaugliche Ausgestaltung geachtet werden, um auch eine effiziente Kontrolle gewährleisten zu können.

Vor dem Hintergrund der Verkürzung der Gültigkeit des grünen Passes, fordert die Wirtschaftskammer einmal mehr, effektive Impfanreize zu setzen. Denn die Impfung ist und bleibt das wirksamste Instrument zur nachhaltigen Bekämpfung der Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen. Sinn machen etwa zeitlich begrenzt gültige Gutscheine oder steuerfreie Impfprämien für jene, die sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die dritte Impfdosis verabreichen lassen.

Die heimischen Betriebe haben schon bisher einen großen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet und werden das selbstverständlich auch weiterhin tun. Schon die aktuell geltenden Maßnahmen gehören zu den schärfsten europaweit und stellen eine große Herausforderung für unsere Betriebe dar. Mit der heutigen, maßvollen Anpassung der Maßnahmen konnte ein weiterer Lockdown verhindert werden.


Die Eckpunkte im Überblick:

Verstärkte Kontrollen 

  • Ab 10. Jänner: „Aktion scharf“ bei 2G-Kontrollen.
  • Ab 11. Jänner: 2G-Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen).
  • Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
  • Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID- Maßnahmen (ab 3. Februar).
  • Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).

Quarantäne-Regeln (ab 8. Jänner)

  • Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
  • Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
  • Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
  • Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
  • Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.

Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner) 

  • FFP2 Maske auch outdoor wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
  • Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
  • Home-Office soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
  • Gültigkeit Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert. 
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass in den Bundesländern zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen gelten können.
Omikron-Maßnahmenpaket im Burgenland

Zusätzlich zu den Maßnahmen der Bundesregierung kommt im Burgenland ein zusätzlicher 3-Punkte-Plan zur Anwendung.

1. Ausbau des Impfangebotes.
Zusätzlich zu den Impfmöglichkeiten in den Arztordinationen und in den BITZ (Burgenländischen Impf- und Testzentren) wird es ab 18. Jänner 2022 wieder mobile Impfteams in den Gemeinden geben.
Sobald die Internetseite des Landes aktualisiert wurde, finden Sie hier die relevanten Informationen:
burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/
2. Ausweitung der Testpflicht in sensiblen Bereichen wie Krankenhäuser, Altenwohn- und Pflegeheimen.In folgenden Bereichen kommt es ab Montag, 10.1.2021, zu Verschärfungen hinsichtlich der Testpflicht:

  • Krankenhäuser
  • Sozialeinrichtungen, insbesondere für Altenwohn- und Pflegeheime, Seniorentageszentren, Behinderteneinrichtungen und Interprofessionelle Einrichtungen sowie mobile Pflege- und Betreuungsdienste im Sinne des § 3 Burgenländisches Sozialeinrichtungsgesetz
  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
  • Landesholding inkl. sämtlicher Tochterunternehmen

3. Erweiterung der Testkapazitäten in Schulen und Kindergärten.

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