Gericht bestätigt Diskriminierung durch Plachutta Wollzeile (nicht rechtskräftig)

Wien, 12. 1. 2022

Barrierefreie Sanitäreinrichtung untrennbar mit gastronomischen Angebot verbunden

ÖZIV Burgenland Präsident Hans-Jürgen Groß führte ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H. Grund war eine nicht vorhandene barrierefreie Sanitäranlage im Restaurant Wollzeile. Der immaterielle Schadenersatz wurde mit € 1000,- beziffert. Die rechtliche Basis dafür legte das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG).

Das Bezirksgericht Döbling erkannte mit Urteil vom 10.01.2022, dass laut §5 Abs. 2 BGSTG eine mittelbare Diskriminierung vorliegt und ein immaterieller Schadenersatz von € 1000,- als angemessen anzusehen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wird Mario Plachutta nun reagieren und ein barrierefreies WC in seinem gehobenen Restaurant in der Wollzeile einbauen? Wie sieht es mit anderen Restaurants aus?

Hans-Jürgen Groß meint: „Es ist ein guter Tag für die Barrierefreiheit und ein wichtiger Tag dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstverständliches Angebot, wie eine Toilette haben dürfen. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG) gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einfordern zu können. Ich werde den Weg der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und insbesondere der Barrierefreiheit konsequent weiterverfolgen. Wenn es nicht mal ein Klo für alle überall gibt, wie kann man da auch nur ansatzweise denken, dass in Österreich eh alles in Ordnung ist! Diskriminierungen für Menschen mit Behinderungen stehen auf der Tagesordnung und müssen endlich beseitigt werden. Das kann nur mit einer nachhaltigen, politischen Verankerung passieren. Für ernstgemeinte Inklusion in Österreich braucht es endlich ein eigenes Staatssekretariat für Menschen mit Behinderungen!“

Der ÖZIV Burgenland zertifiziert Barrierefreiheit und hat ein Gütesiegel für Barrierefreiheit, um entsprechende Angebote auch sichtbar zu machen. Für diejenigen, die Barrierefreiheit als Chance und Selbstverständlichkeit ansehen, stellen wir unsere Expertise betreffend Barrierefreiheit gerne zur Verfügung, um neue Kundengruppen anzusprechen und sich den Herausforderungen der demographischen Entwicklung zu stellen. Wir haben Expertise im Bereich von Gesundheitseinrichtungen, Hotelprojekten, Schulen, öffentlichen Einrichtungen, im Denkmalschutz, Wohnbau usw. und bieten Bauberatung und Begleitung auf Sachverständigenniveau bei Projekten.

Über den ÖZIV Burgenland

Der ÖZIV Burgenland ist eine im Jahr 1978 gegründete Interessensvertretung von und für Menschen mit Behinderungen. Ziel des ÖZIV Burgenland ist es, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Lebensführung von behinderten Menschen zu ermöglichen. Das Angebot des ÖZIV Burgenland ist vielschichtig und reicht von der Beratung und Rechtsvertretung über Veranstaltungen, Hilfsmittelverleih und Sportangeboten. Unternehmen, Organisationen und Behörden unterstützen wir mit unserer Expertise bezüglich Barrierefreiheit. Besonders hervorheben möchten wir unsere Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Der ÖZIV Burgenland ist überregional tätig.

 

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