Eisenstadt, 19. 1. 2022
„Sozialer Wohnbau“ ist ein zentrales Anliegen der Burgenländischen Landesregierung, die eine ausreichende Versorgung mit leistbarem Wohnraum für alle Burgenländerinnen und Burgenländer sicherstellen will. Um einkommensschwächere Personen zu unterstützen und dem anhaltenden Preisauftrieb für Wohnraum entgegenzuwirken, wurde deshalb eine Strategie für den „Sozialen Wohnbau“ ausgearbeitet. Oberste Maxime dabei: Das beste Fördermodell für die Bevölkerung, nicht für die Genossenschaften!
„Derzeit ist der gemeinnützige Wohnbau von bundesgesetzlichen Vorgaben geprägt. Es geht mir keinesfalls um Kritik an den Wohnbaugenossenschaften, sondern darum, dass die vom Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht in Ordnung sind. Unser Anspruch im Burgenland ist es, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten: Wir wollen jenen, die beim Einzug in ihr neues Heim nicht ausreichend Eigenkapital haben, die Möglichkeit geben, trotzdem Eigentum zu erwerben. Die Grundlage dafür ist eine Förderrichtlinie, die den Erwerb von Wohnungseigentum zu fairen Bedingungen ermöglicht: Dies betrifft unter anderem die jederzeitige Erwerbsmöglichkeit der Wohnung, die Kaufpreisberechnung auf der Grundlage der Errichtungskosten, anstatt wie bisher aufgrund des Verkehrswertes und die volle Anrechnung der bezahlten Annuitäten auf den Kaufpreis, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen“, betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
Mit dem Prinzip der Gemeinnützigkeit wurden in Österreich bereits beachtliche Erfolge im Bereich des sozialen Wohnbaus erzielt. Eine Weiterentwicklung der maßgebenden bundesgesetzlichen Bestimmungen im Sinne der wohnungssuchenden Menschen ist jedoch längst überfällig. Insbesondere fehlen treffsichere Bestimmungen, die es den Menschen erleichtern, Vermögenswerte aufzubauen und Eigentum zu erwerben. Das Land Burgenland wird deshalb außerhalb des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) neue Förderrichtlinien definieren und gezielte Maßnahmen setzen, die sich auf zwei wesentliche Punkte, den Kaufpreis zum Errichtungspreis und den sukzessiven Eigentumserwerb vom ersten Tag an konzentrieren.
Soziale Wohnbaumittel sollen bei den Menschen ankommen
„Wohnen ist ein existentielles Grundbedürfnis. Der Bau beginnt schon bei den Grundstücken, wo wir mittels Baulandmobilisierung über die Raumplanung bereits wesentliche Akzente setzten konnten. Durch Maßnahmen, wie Mietkauf-Modelle, wollen wir nunmehr sicherstellen, dass soziale Wohnbaumittel wirklich bei den Menschen ankommen, langfristig Eigentum geschaffen und eine Gewinnabsicht von Genossenschaften hintangestellt wird. Wir wollen den Menschen zu fairen Bedingungen Wohnungseigentum verschaffen. Im Zentrum unserer Bemühungen stehen insbesondere jene Bevölkerungsschichten, die über ein Einkommen, aber keine Eigenmittel in entsprechendem Ausmaß verfügen. Wohnungseigentum dient uns nicht nur als Zielsetzung, sondern ist auch ein Indikator für wachsenden Wohlstand der Bevölkerung. Unser Modell ist somit ein klares Signal in Richtung soziale Gerechtigkeit. Und: Es gibt auch mehr Planungssicherheit, weil der Käufer schon zu Beginn den Wert einer Immobilie kennt“, so Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner.
Errichtung sozialer Wohnbauten durch das Land
Es wird eine Tochtergesellschaft (gemeinnützige GmbH) durch die Landesimmobilien Burgenland (LIB) zur Planung, Ausschreibung und Projektbegleitung gegründet, um soziale Wohnbauten zu errichten. Dazu Gerald Goger, Geschäftsführer Landesimmobilien Burgenland (LIB): „Ziel ist, eine bedarfsorientierte und flächendeckende Versorgung mit leistbarem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Startschuss soll mittels sieben Pilotprojekten – ein Wohnprojekt pro Bezirk – erfolgen. Bei den Wohnungsgrößen wird es vorerst rund 40, 70 und 100 m² geben. Außerdem ist für junge Leute ein Modell mit einer längeren Finanzierungsdauer und günstigerer Einstiegsmiete geplant.“
Bedeutung des neuen Modells für die Mieterinnen und Mieter
- Jederzeitige Erwerbsmöglichkeit zum Fixpreis ab dem ersten Tag
Der Kaufpreis der einzelnen Wohnung für die Mieterin/den Mieter ermittelt sich auf Grundlage der Errichtungskosten. - Anrechnungsmodell
Mittels konstanter Mietzahlungen über die gesamte Mietdauer können die darin enthaltenen Annuitätstilgungsbeträge in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet werden. - Vorzeitiger Ausstieg
Steigt eine Mieterin/ein Mieter vorzeitig aus dem Vertrag aus, kann ein Nachmieter genannt werden. Dieser Nachmieter tritt die Rechtsnachfolge des Vormieters an (privatrechtliche Vereinbarung zwischen Mieter und Nachmieter über die Ablöse der bis dato geleisteten Annuitäten), - Rücknahme
Findet eine Mieterin/ein Mieter keinen Nachmieter, übernimmt die Tochtergesellschaft der LIB die Wohnung. Die Mieterin/der Mieter bekommt die eingezahlten Annuitäten mit Abschlägen (gestaffelt nach Mietdauer) rückerstattet.