Wien, 20. 1. 2022
Impfpflicht gegen COVID-19 im Gesundheitsausschuss nach ExpertInnenhearing mit großer Mehrheit beschlossen
Ab Anfang Februar tritt in Österreich eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren in Kraft. Dies wurde im Gesundheitsausschuss nach Durchführung eines ExpertInnenhearings mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Teilen der NEOS beschlossen. Die Impfpflicht gilt für jene als erfüllt, die nach dem 15. März 2022 über einen gültigen Impfstatus gegen COVID-19 verfügen. Die Freiheitlichen kritisieren das Vorhaben scharf und sprechen von einem völlig falschen Ansatz.
Ausnahmen gibt es für Schwangere, für Genesene für die Dauer von sechs Monaten und für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die jeweiligen Ausnahmegründe müssen durch eine Bestätigung von Amts- oder EpidemieärztInnen oder durch spezielle Krankenhausambulanzen, in denen sich die PatientInnen in Behandlung befinden, nachgewiesen werden. Von diesen Stellen werden auch die Daten ins zentrale Impfregister übermittelt.
Konkret umgesetzt werden soll die Impfpflicht in Form eines Stufenmodells, wobei es bis 15. März eine Eingangsphase gibt, in der jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert wird und noch keine Strafen verhängt werden. Ab dem 16. März wird der Impfstatus kontrolliert; bei Verstößen gegen dieses „Kontrolldelikt“ drohen Strafen von 600 € bis 3.600 €. Bis zum Vorliegen der technischen Voraussetzungen wird die Einhaltung der Impfpflicht stichprobenartig durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben (z. B. im Straßenverkehr) kontrolliert. Das Gesetz soll per 31. Jänner 2024 außer Kraft treten.
Allerdings wird der Vollzug durch ein Monitoringverfahren begleitet, Anpassungen an eine geänderte Situation sind jederzeit möglich. Im Gegensatz zu Staaten wie Italien, Frankreich oder Griechenland, wo die Corona-Schutzimpfung nur für manche Berufsgruppen oder für ältere Personen eingeführt wurde, setzt Österreich damit als erstes EU‑Land auf eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19. Dass es sich dabei um ein sehr kontroverses Thema handelt, beweisen die vielen Reaktionen darauf. Allein zum Ministerialentwurf zum Impfpflichtgesetz sind über 108.000 Stellungnahmen eingelangt.
Quelle: Parlament