Lockerung der Corona-Maßnahmen bringt Ende für Corona-Quarantäne

Eisenstadt, 27. 7. 2022

Die von der Bundesregierung angekündigte Lockerung der Corona-Maßnahmen führt zu einem Ende der Corona-Quarantänepflicht ab 1. August 2022.

Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings bestimmten Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss.

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Ausnahmen und Betretungsverbote
Ferner werden in der angekündigten Verordnung Ausnahmen und Betretungsverbote näher definiert:

  • Künftig Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne für 10 Tage – nach 5 Tagen ist ein Freitesten möglich
  • Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt
  • Arbeiten mit positivem Test ist künftig möglich, wenn eine Maske getragen wird – außer dort, wo das durchgehende Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht
  • Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen – ausgenommen davon sind vulnerable Settings wie Krankenhäuser
  • Risikogruppen müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es dort keine geeignete Schutzeinrichtung gibt
  • Die Verordnung zur Dienstfreistellung von Risikogruppen wird per 1. August wieder in gewohnter Form aktiviert – die Regelung wird vorerst bis Ende Oktober befristet

Diese Beschränkungen gelten bereits bei einem positiven Antigentest, fallen aber, wenn dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt wird. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf Tagen kann man sich freitesten.

Wichtig: Bis zur Veröffentlichung der Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Sobald die Kundmachung erfolgt ist, werden die FAQ auf wko.at/corona aktualisiert

 

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