Wien, 19. 8. 2022
Haupttäter in Haft – etliche Geschädigte im deutschsprachigen Raum vermutet – das Bundeskriminalamt unterstützt deutsche Behörden bei länderübergreifender Opfer– und Zeugensuche – Schaden in mindestens zweistelliger Millionenhöhe, hohe Dunkelziffer
Das Polizeipräsidium Westpfalz und die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ersuchen im Fall eines groß angelegten Investitionsbetruges um Unterstützung bei der Suche nach Opfern und möglichen Zeugen. Da es sich um eine international breit angelegte, organisierte Tätergruppierung handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch in Österreich Opfer und/oder Zeugen gibt.
Zum Fall / Betrugsmodus:
In den Jahren 2020 und 2021 gab sich eine organisierte Tätergruppierung gegenüber Unternehmen, die Finanzierungskapital benötigten und Geldgeber suchten, als Vertreter vermeintlicher arabischer Investoren aus (Vereinte Arabische Emirate). Um Legitimität gegenüber den Unternehmern – den späteren Opfern – zu suggerieren, wurden diese Pseudo–Investoren mit falschen Firmennamen in Verbindung gebracht, die realen Firmen bewusst ähnelten (Namensähnlichkeit mit real existierenden Firmen werden bei diesem weit verbreiteten Betrugsmodus bewusst eingesetzt).
Mit dem Versprechen enormer Investitionssummen wurden in Folge die Opfer dahingehend manipuliert, diverse Vorauszahlungen an die Vertreter dieser vermeintlichen Investoren zu leisten. Die Täterschaft gab hierbei an, diese Zahlungen seien als Sicherheit oder für einen Anschub der künftigen Investitionen notwendig (Reisekosten, Gebühren, Gutachten, Versicherungen, Beteiligungen).
Die von den Pseudo–Investoren im vorliegenden Fall benützten Fake–Firmennamen waren:
• (The) Emirates Net (emirates.net@outlook.com)
• Gulf Holding Foundation Inc. (kurz: Gulf Foundation; gulffoundation@outlook.com)
• Emirates Holding (oder: Emirates Holding Group; info@emiratesholding.org)
• Pacific Ventures LLC (pacificventures@outlook.com oder PV.LLC@outlook.com)
• EIN International (kurz: EIN)
Die Zahlungen der Opfer erfolgten bei der Emirates NBD Bank
• auf Konten der „EIN International“ (EIN) (IBAN: AE930260001012218835501) oder
• auf Konten der „Alsediq Commercial Broker“ (andere Schreibweisen: Alsedeq/Alsedq) (IBAN: AE530260001012279727001)
Bislang konnten von den deutschen Ermittlungsbehörden Geschädigte in den USA, Afrika, Asien, Australien und auch Europa ausfindig gemacht werden. Die gegenwärtig bekannte Schadenssumme beläuft sich auf rund zehn Millionen Euro, die Dunkelziffer ist nach Einschätzung des Hauptermittlers um einiges höher.
Aufgrund des verwendeten Modus ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch in Österreich Opfer dieses Investitionsbetruges gibt.
Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bzw. der Staatsanwaltschaft Wien erfolgt durch das Bundeskriminalamt eine österreichweite Veröffentlichung der Opfer– bzw. Zeugensuche.
Gesuchte Hinweise:
• Wer hatte Kontakt zu den angeblichen Investoren?
• Wie wurde der Kontakt vermittelt?
• Wer hat Zahlungen an die angeblichen Investoren geleistet?
Kontakt für Hinweise:
Hinweise nimmt die Polizei Kaiserslautern unter der Telefonnummer 0049 631 369 2620 und per E–Mail unter investmentbetrug@polizei.rlp.de entgegen.
Betrug erkennen und verhindern:
Die Betrugsformen des Anlagenbetruges und Investitionsbetruges gehören mittlerweile zu den häufigsten derartigen Delikten weltweit. Bei diesen Delikten werden Unternehmen und Privatpersonen mit hohen Gewinn– bzw. Investitionsversprechen geködert. Ziel der Betrüger ist es, dass die Opfer unter Vortäuschung diverser Gebühren und dgl. hohe Geldsummen vorab überweisen. Die Täter finden ihre Opfer regelmäßig im Internet, weshalb bei den in Mode stehenden Trading– und Investitionsplattformen, aber im Internet generell, zu höchster Vorsicht geraten wird.
Folgende allgemeine Tipps können hierbei hilfreich sein:
• Werden schnelles Geld oder hohe Gewinnchancen angeboten, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es sich um Betrüger handelt.
• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu vermeintlich lukrativen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen–Ergebnisseiten.
• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading– oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt! Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter News Archive – FMA Österreich
• Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft!
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Sind diese schlüssig und seriös?
• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen!
• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle! Ihre Mitarbeit ist für Ausforschung möglicher Täter und Rückforderung von getätigten Zahlungen von zentraler Bedeutung. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.
Mehr Informationen zu dieser Betrugsform unter: Betrügereien verhindern (bundeskriminalamt.at)
RÜCKFRAGEN NATIONAL
Bundeskriminalamt Wien
Paul Eidenberger
Mobil: 0664–8410129
bk.presse@bmi.gv.at
www.bundeskriminalamt.at
RÜCKFRAGEN DEUTSCHLAND
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Telefon: 0049 631 3721–200
E–Mail: stakl@genstazw.mjv.rlp.de