ARBÖ Rezar zu Pendlerpauschale: Es geht auch um soziale Fairness

Eisenstadt, 27. 6. 2023

Erhöhtes Pendlerpauschale und höherer Pendlereuro fallen voraussichtlich mit 1. Juli 2023. Arbeitnehmern drohen finanzielle Verluste.

Nur noch vier Tage hat die Bundesregierung Zeit für die Entscheidung, wie es mit Pendlerpauschale und Pendlereuro weitergehen wird – ob die Erhöhungen bleiben, oder Pauschale und Pendlereuro wieder auf die alten Beträge von 2010 zurückgesetzt werden. Da ein großer Teil der Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung – also monatlich – berücksichtigt wird, werden Arbeitnehmer schon ab nächstem Monat die Kürzung spüren. „Pendler werden bereits am Juli-Lohnzettel die negativen Auswirkungen der Kürzung merken und mehr Einkommenssteuer beim Finanzminister abliefern müssen“, sagt ARBÖ-Präsident Dr. Peter Rezar. Denn die Bundesregierung habe bislang noch keine positiven Zeichen für eine Verlängerung des höheren Pendlerpauschales und des erhöhten Pendlereuros gegeben. Die Steuererleichterungen für Pendler werden voraussichtlich mit 1. Juli fallen, meint der ARBÖ-Präsident.

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Dr. Peter Rezar, Präsident ARBÖ Burgenland

„Dabei geht es in der Diskussion über die Höhe der Pendlerförderung nicht nur um finanzielle Aspekte“, betont der ARBÖ-Präsident. „Es geht auch um den Aspekt der sozialen Fairness. Der Finanzminister und die Infrastrukturministerin dürfen nicht ignorieren, dass Pendler vielfach weite Strecken bis zum Arbeitsplatz zurücklegen und täglich viele Stunden in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Auto sitzen müssen, um Geld zu verdienen. Das höhere Pendlerpauschale ist auch eine Anerkennung für all jene mobilen Arbeitnehmer, die diese großen Belastungen auf sich nehmen“, unterstreicht Rezar.

Unabhängig davon, wie die Entscheidung der Bundesregierung ausfallen werde, müsse sie unbedingt und so rasch wie möglich ihr Koalitionsvorhaben „Ökologisierung und Erhöhung der sozialen Treffsicherheit des Pendlerpauschales“ in Angriff nehmen, will der ARBÖ-Präsident. „Die gestiegenen Kosten für Mobilität und die extreme Teuerung in den vergangenen Monaten machen das dringend notwendig. Der ARBÖ will die Entlastung der Pendler“, fordert Rezar. „Die Umstellung auf einen Kilometer bezogenen Absetzbetrag beim Pauschale und die Förderung all jener Pendler, die Öffis nutzen, mit einem Öko-Bonus von 200 Euro müssen Ziel der Reform sein“, betont Rezar.

 

Der ARBÖ hat Beispiele zusammengestellt, die zeigen, wie sich die Kürzung von Pauschale und Pendlereuro auf einzelne Arbeitnehmer auswirken werden:

Beispiel Nummer 1:

Ein Arbeitnehmer verdient 2.200 Euro brutto monatlich, wohnt in Oggau und arbeitet in Müllendorf. Die Strecke zum Arbeitsplatz beträgt 22 Kilometer, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund von Schichtarbeit unzumutbar, deshalb nutzt er sein Auto und erhält das große Pendlerpauschale.

Ab Juli 2023 hat dieser Arbeitnehmer einen Steuerersparnisverlust von 29,45 Euro monatlich, pro Jahr bezahlt er 353,40 Euro mehr an das Finanzamt.

Aktuell erhält der Pendler pro Monat 1.739,09 Euro netto ausbezahlt, ab Juli sind es nur noch 1.709,64 Euro.

 

Beispiel Nummer 2:

Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoverdienst in der Höhe von 3.700 Euro fährt von Bernstein nach Wiener Neustadt, die einfache Wegstrecke beträgt 61 Kilometer. Öffentliche Verkehrsmittel können aufgrund der schlechten Verbindungen nicht genutzt werden, deshalb fährt er mit dem Pkw und erhält das große Pendlerpauschale.

Der Verlust für diesen Arbeitnehmer beträgt ab Juli 80,76 Euro im Monat, im Jahr sind es 969,12 Euro.

Derzeit bekommt dieser Arbeitnehmer 2.691,78 Euro netto monatlich, ab Juli 2.611,02 Euro.

 

Beispiel Nummer 3:

Der Arbeitnehmer mit einen Monatsverdienst in der Höhe von 2.900 Euro brutto wohnt in Podersdorf am See und pendelt täglich in den 1. Bezirk in Wien. Für die 70 Kilometer zum Arbeitsplatz nutzt er den eigenen Pkw bis zum nächsten Bahnhof, fährt anschließend mit dem Zug und in Wien mit der U-Bahn. Deshalb bezieht der Arbeitnehmer das kleine Pendlerpauschale.

Der Verlust ab Juli 2023 beträgt 60,20 Euro im Monat, im Jahr muss dieser Arbeitnehmer 722,40 Euro mehr an den Finanzminister zahlen.

Aktuell bekommt der Pendler einen Nettolohn pro Monat in der Höhe von 2.177,15 Euro, ab Juli nur mehr 2.116,95 Euro.

 

Beispiel Nummer 4:

Der Arbeitnehmer wohnt in Großpetersdorf und muss nach Pinkafeld pendeln. Öffentliche Verkehrsmittel können genutzt werden, deshalb bezieht er für die Distanz von 23 Kilometern das kleine Pauschale. Der Monatsverdienst beträgt 1.900 Euro brutto monatlich.

Dieser Pendler verliert im Monat 17,30 Euro beziehungsweise 207,60 Euro im Jahr an Steuerersparnis.

Aktuell verdient der Arbeitnehmer noch 1.539,87 Euro netto pro Monat, ab Juli nur mehr 1.522,57 Euro netto.

 

„Diese Beispiele zeigen, die Kürzungen wirken sich auch auf Pendler massiv aus, die nicht allzu weite Strecken – egal ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Pkw – zum Arbeitsplatz fahren“, erklärt Rezar. „Desto länger die Strecke zum Arbeitsplatz ist, desto mehr Geld verliert der einzelne Arbeitnehmer ab 1. Juli, sollte die Regierung nicht eine Entscheidung im Sinne der 1,3 Millionen Pendler in Österreich oder der 110.000 Pendler im Burgenland treffen.“

 

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