Eisenstadt, 7. 11. 2024
Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage darf die Abteilung Tierzucht über die Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ab morgen Freitag, 8.11.2024, informieren.
Die Vogelgesundheitsverordnung (VGV) wurde heute, 7.11.2024 veröffentlicht und ist ab morgen, 8.11.2024 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar: RIS – BGBLA_2024_II_303 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen von Geflügelhaltungsbetrieben zu beachten, diese sind im Burgenland die Bezirke
- Güssing
- Jennersdorf
- Mattersburg,
- Oberpullendorf
- Oberwart
Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Es wird aber dringend empfohlen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen von allen Geflügelhalter:innen berücksichtigt und umgesetzt werden. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot muss bestmöglich vermieden werden.
Weitere Informationen finden sich auch auf folgenden Homepages:
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) – KVG
Amtliche Kundmachungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Sperrzone (Sperrzone = Schutz- + Überwachungszone) auf Grund neuer Geflügelpestfälle werden in den Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) veröffentlicht.