Geflügelgrippe: Stallpflicht in Teilen vom Burgenland ab 8.11.2024

Eisenstadt, 7. 11. 2024

Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage darf die Abteilung Tierzucht über die Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ab morgen Freitag, 8.11.2024, informieren.

Die Vogelgesundheitsverordnung (VGV) wurde heute, 7.11.2024 veröffentlicht und ist ab morgen, 8.11.2024 gültig.

Diese ist unter folgendem Link abrufbar: RIS – BGBLA_2024_II_303 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen von Geflügelhaltungsbetrieben zu beachten, diese sind im Burgenland die Bezirke

  1. Güssing
  2. Jennersdorf
  3. Mattersburg,
  4. Oberpullendorf
  5. Oberwart

Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Es wird aber dringend empfohlen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen von allen Geflügelhalter:innen berücksichtigt und umgesetzt werden. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot muss bestmöglich vermieden werden.

Weitere Informationen finden sich auch auf folgenden Homepages:

Vogelgrippe – AGES

Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) – KVG

Amtliche Kundmachungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Sperrzone (Sperrzone = Schutz- + Überwachungszone) auf Grund neuer Geflügelpestfälle werden in den Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) veröffentlicht.

 

 

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