eImpfpass: Aktueller RH Bericht zu ELGA und eImpfpassregister

Der aktuelle Rechnungshofbricht zur ELGA GmbH und zum System ELGA weist unter anderem auch 41 Fundstellen zum eImpfpass/eImpfregister auf. Der gesamte Rechnungshofbereicht steht hier zum Download bereit: 2024_32_ELGA

Elektronische Gesundheitsakte ELGA und ELGA GmbH
26 Millionen Covid Impfungen im eImpfregister gespeichert
2,8 Impfungen im Durchschnitt bei 9 Millionen Österreichern.
Manche mehr, manche weniger, einige KEINE.
Reihe BUND 2024/32 Bericht des Rechnungshofes
Der Staat hat vorgesorgt
Der eImpfpass wird im „erheblichen öffentlichen Interesse“ der Republik Österreich betrieben. Es gelten wie schon in der Covid19-Zeit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch den Staat, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die durch eine Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind.
ELGA-Anwendungen für Befunde, Impfpass und Medikationen sind noch nicht voll ausgebaut
Welche Kosten ELGA verursachte, ist unklar, da eine Übersicht der gesamten Ist-Kosten fehlt. Die budgetierten Mittel betrugen rund 99 Millionen Euro. Dies stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Elektronische Gesundheitsakte ELGA und ELGA GmbH“ fest. Die Prüferinnen und Prüfer sahen Verbesserungspotenzial bei der Steuerung und Umsetzung von ELGA. Der Rechnungshof erkennt an, dass nach Abschluss seiner Prüfung Schritte zur Verbesserung von ELGA entsprechend seinen Empfehlungen gesetzt wurden und werden. Der untersuchte Zeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2022.
Ebenso ist die Anwendung des eImpfpasses weiter voll auszubauen, sodass alle bestehenden Impfungen eingetragen sind und die Benachrichtigungsfunktion über anstehende Impfauffrischungen aktiv ist. Auch die Anwendung der eMedikation war noch nicht voll ausgebaut, hier ist außerdem die Vollständigkeit der Medikationsliste inklusive der verschriebenen Dosierung sicherzustellen.
eHealth-Strategie fehlte
Durch die mit dem Sammelbegriff „eHealth“ bezeichneten elektronischen Gesundheitsdienste sollte laut Bund und Ländern einerseits die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessert werden. Zum anderen soll dadurch ökonomisches Potenzial genutzt werden, etwa indem Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Eine bundesweite Strategie, wie und von wem diese Ziele umzusetzen wären, legte der Bund zunächst nicht fest.
Der Rechnungshof vermisste hierbei konkrete Ziele, wo und unter welchen Bedingungen das Gesundheitswesen digital unterstützt werden soll. Das Ergebnis des 2021 von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossenen „Zielbilds eHealth 2030“ – die bereits bestehenden Systeme zu vereinfachen und vereinheitlichen – war hierfür aus Rechnungshofsicht nicht ausreichend.
Die Empfehlung des Rechnungshofes an das Gesundheitsministerium – im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission auf einen zeitnahen Beschluss einer eHealth-Strategie unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf EU-Ebene hinzuwirken – wurde inzwischen umgesetzt.
Rechtliche Grundlagen für ELGA zunächst teils inkonsistent
Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und die darauf basierende ELGA-Verordnung 2015 bildeten die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Gesundheitsakte. Seit Inkrafttreten 2012 wurde das Gesetz vor der Rechnungshofprüfung nur in einzelnen Bestimmungen novelliert. Der Rechnungshof bemängelte, dass das Gesundheitsministerium nicht auf eine umfassende Änderung oder Neugestaltung hinwirkte. Er empfahl dem Ministerium daher, die Arbeiten für einen geeigneten rechtlichen Rahmen für den Betrieb und die Weiterentwicklung von ELGA zu priorisieren.
Weiters sollte es Vorschläge – wie etwa Vereinfachungen und inhaltliche Klarstellungen – für eine Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes sowie die darauf basierenden Verordnungen erarbeiten. Im Juli 2024 gab es einen Nationalratsbeschluss für eine derartige umfassendere Novelle. Die Rechnungshofprüfung trug dazu bei.
Ab spätestens 1. Jänner 2026 müssen nun etwa Entlassungsbriefe, Laborbefunde oder Röntgenbilder einheitlich gespeichert werden – ein Schritt zur weiteren Entfaltung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

 

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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