Im akuellen Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass die ELGA GmbH und das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Datenschutzbehörde am Entfall oder der Änderung des situativen Opt– out arbeiten. Lässt sich die Datenschutzbehörde vor den Optout-Karren spannen? Laufen da im Hintergrund Vorbereitungen zur Einschränkungen der persönlichen Freiheits- und Gesundheitsdatenrechte? BKFTV.at wird das weiter beobachten.
Das Millionengrab ELGA wird noch weitere Steuermillionen verschlingen (bis jetzt 99 Millionen Euro)
Die Grafik des RH gibt vielleicht eine Antworten zu den zukünftigen Pläne der Regierung im Bereich eHealth und zu den Gesundheitsdaten der Österreicher. Viele neue „Funktionen“ sind geplant. Das ist wichtig zu wissen, denn über diese Funktionen wird es in Zukunft Zugriffe im österreichischen Gesundheitsdatenraum und im europäischen Gesundheitsdatenraum geben. Viele, sehr viele „Berechtigungen“ und „Rollen“ werden sich im Umfeld unserer Gesundheitsdaten herumtreiben, Daten einsehen, exportieren, anonymisieren, teilanonymisieren und im Sinne der DSGVO verarbeiten. Wie man an der nachstehenden Grafik des RH sehen kann geht es bereits im holprig anlaufenden Projektbetrieb um Millionen von Datensätzen.
Was noch alles kommen wird hat der RH erhoben
Öffentliche neue Anwendungen:
MedRegister, Telemed Basis, ePass-Basis, eMedikation-Basis, eBefund-Basis, Bild- und Multimediasysteme, Med. Expertensysteme, Wissenchaftliche Expertensysteme, Telemed AdOns, ePass AdOns, „Markt“ Anwendungen, Workflowsysteme, Videokonferenzsysteme, eMedikamentation AdOns, eBefund AdOns, Statistik-Basis, Abrechnung, Med-Register
Generische neue Funktionen:
ID-Prüfung, Protokollierung, Beauskunftung, Berechtigungszuordnung, Konformitätsprüfung, Organisations-Beziehungen, Pseudo-Anonymisierung, Auswertung Statistik, Benachrichtigung.
Zentrale neue Komponenten:
ID-Organisation, Technikstandards, ID-Person, Fachstandards, Rollen, Rechte.
Das Gesundheitsministerium habe die Datenschutzbehörde bereits im Zuge einer früheren Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 zum Entfall des situativen Opt– outs kontaktiert.
Ob der Patient über diese vielen Zugriffe die Kontrolle bekommen wird ist zu bezweifeln. Denn wenn die ELGA GmbH – wie im aktuellen Rechnungshofbericht zu lesen – gemeinsam mit der Datenschutzbehörde am Entfall des situativen Opt– outs arbeitet, dann gilt es #wachsam zu bleiben. Es gilt genau zu beobachten was die neue Regierung im Österreichische Parlament zu dieser Sache bespricht und beschließt. Bis jetzt wurden 99 Millionen Euro Steuergeld in das Projekt ELGA investiert
Kommt eine Einschränkung des Widerspruchsrechtes?
Zur empfohlenen Änderung der Rechte zur Einschränkung der Teilnahme an ELGA teilte das Gesundheitsministerium dem Rechnungshof im Rahmen der Prüfung mit, dass nur ein kleiner Teilnehmerkreis das Widerspruchsrecht im Anlassfall (situatives Opt–out) tatsächlich ausübe. Ohne eine vertiefte Prüfung vorgenommen zu haben, sei die Datenschutzbehörde diesem Vorhaben eher kritisch gegenübergestanden. Ihre Anmerkungen seien zu berücksichtigen und es werde dazu noch weitere Gespräche geben müssen. Die ELGA–Teilnehmerrechte seien ein wesentlicher Eckpfeiler von ELGA; insbesondere die Möglichkeit, der Teilnahme an ELGA zu widersprechen, trage zur hohen Akzeptanz von ELGA bei.
Dennoch teile das Gesundheitsministerium die Ansicht, dass diese Regelung zu überarbeiten sei. Zur Zeit der Stellungnahme gebe es Gespräche, um diese technisch und gesetzlich anzupassen.
Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertrauliche Kommunikation über: Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face |