23.300 Wohnungen sollen im Burgenland laut dem Momentum Institut leer stehen. „Das Thema Leerstandsabgabe ist derzeit im Burgendland nicht akut“ (LR Dorner im Sommer 2024). Die Grünen forderten damals schon eine Abgabe auf gewerblichen Leerstand. Die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung der leerstehenden Wohnungen wurden im Parlament geschaffen. Mit einem Abgleich von Melderegister (ZMR) / Gebäude- Wohnungsregister (GWR) ist es derzeit möglich Leerstandswohnungen und Leestandgewerberäume zu erheben. Wie Sie an der nachstehenden Grafik sehen können sind die beiden angeführten staatlichen Register bereits verknüpft.
Das GWR enthält Daten zu Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sowie Strukturdaten von Gebäuden, Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten. Rechtsgrundlage GWR-Gesetz. Identifikationsmerkmale, Austausch mit anderen Registern und datenverarbeitenden Stellen Adresscode, Objeknummer, Nutzungseinheitenlaufnummer
Verantwortlicher Bundesstatistik Österreich. Rechtsgrundlage: GWR-Gesetz
Das ZMR ist ein Register über die Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person). Zentrale Inhalte sind Wohnsitzdaten und Identitätsdaten. Das ZMR ist ein Verwaltungsregister, das zum Zwecke der Erfassung aller Wohnsitzdaten in Österreich lebender Personen dient und welche von den Meldebehörden eingepflegt werden. Weiters können Standarddokumente zu Personenstand und Staatsbürgerschaft eingetragen werden.
Rechtsgrundlage: §§ 14 ff MeldeG und MeldeV für das ZMR, EGovG für das Standarddokumentenregister beim ZMR
Wird zukünftig auch der Smartmeter zur Erhebung des Wohnstatus genutzt?
Grafik Tagesverbrauch eines bewohnten Reihenhauses.
Grafik leer stehende Wohnung.
Digitalisierung KI und neue Technologien des Strommonitorings machen sogar Geräteidentifizierung möglich
Neue Gerätschaften tauchen am Markt auf und sind in der Lage Strommonitoring vom Stromtagesverbrauch bis zur Geräteidentifizierung durchzuführen. Algorithmen, KI und maschinelles Lernen sind dazu bereits zugelassen und einsatzbereit. Wieso sollte das der Smartmeter nicht auch zukünftig können/dürfen?
23000 Wohnungen sollen im Burgenland leer stehen
Ermittelt wurde diese Zahl, indem das Melde- mit dem Gebäude- und Wohnungsregister abgeglichen wurde, ist einem Kurierartikel zu entnehmen. Kein Aufschrei der Datenschützer bezüglich des Verdachtes einer „Rasterfahndung“. Als Datenschutzbeauftragter finde ich solche Entwicklungen sehr bedenklich. Unter dem Link https://www.digitalaustria.gv.at/Services/Bundesregister-Oesterreich.html können Sie die aktuellen staatlichen Register einsehen. Im Rahmen der Digitalisierung schreitet die Verknüpfung dieser Register voran.
Pressemeldungen zum Thema Leerstand Wohnungen/Gewerbe im Burgenland
Im Burgenland, wo es derzeit keine Leerstandsabgabe gibt, wird auf regionale Unterschiede verwiesen. Aus dem Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hieß es im Sommer 2024 auf APA-Anfrage, dass im Burgenland die Mobilisierung von ungenutztem Bauland im Vordergrund stehe und hierzu wurde die Baulandmobilisierungsabgabe eingeführt. Das Thema Wohnungsleerstand sei hier kein so akutes wie in anderen Bundesländern.
Zahlen für leere Wohnungen? Burgenland (noch) keine Abgabe in Sicht
In den Startlöchern steht ein türkis-grünes Gesetz im Nationalrat, das den Ländern bald die Einhebung einer Abgabe auf leere Wohnungen und Häuser ermöglichen soll. Das Burgenland will aber nicht mitziehen. Die Rechnung spießt sich auch an den Zahlen.
Leer stehende Wohnungen und Lösungen gesucht: Tagung in Eisenstadt
23.300 Wohnungen sollen im Burgenland laut dem Momentum Institut leer stehen. Realistisch erscheint das nicht. Die Bundesregierung will den Ländern mehr Kompetenzen in Sachen Leerstandsabgabe einräumen. Konkret geht es dabei um die Möglichkeit, für leer stehende Wohnungen eine Gebühr einzuheben. Dadurch sollen mehr Wohneinheiten auf den Markt kommen, so die Hoffnung. Laut dem Momentum Institut gibt es österreichweit etwa 650.000 dieser Wohnungen. Im Burgenland sollen es laut aktuellen Berechnungen rund 23.300 sein. Ermittelt wurde diese Zahl, indem das Melde- mit dem Gebäude- und Wohnungsregister abgeglichen wurde. Beide Datenbanken gelten allerdings als wenig zuverlässig. https://kurier.at/chronik/burgenland/leer-stehende-wohnungen-burgenland-fachtagung-gruene-leerstand/402809242
Eisenstadt – Mit einer Datenbank für leerstehende Gewerbeimmobilien und bereits versiegelte, aber ungenutzte Flächen will die Wirtschaftsagentur Burgenland zu mehr Bodenschutz beitragen. Das Thema sei wichtig, verwies Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Freitag auf weitere Maßnahmen wie etwa interkommunale Businessparks oder die Baulandmobilisierungsabgabe. Er verteidigte außerdem die von den Bundesländern beschlossene Bodenstrategie.
https://www.derstandard.at/story/3000000210793/burgenland-startet-leerstandsdatenbank
Rasterfahndung?Erinnerungen werden wach zur gesetzlichen Impflicht
Der Staat wollte damals auf Grundlage eines gültigen Gesetzes mit Entschluss im Parlament über das Melderegister/Wohnregister/Impfregister und andere Datenbänke den personenbezogenen Impfstatus der Österreicher „rastern“ und in weiterer Folge bei Impfweigerung automatisiert Strafbescheide zuzustellen. Zu Fall gebracht wurde dieses Gesetz über die Datenschutzfolgenabschätzung der ELGA GmbH.
Und nun sind wir genau am Punkt der DSGVO angelangt, was die automatisierte landesweite Erhebung von Leerstandswohnungen betrifft. Liegt zur staatlichen Erhebung von Wohnungsleerständen eine Datenschutzfolgenabschätzung vor? Wer führt solche Abfragen in den Bundesländern oder in gesamt Österreich durch?
Datenschutzargumente fraglich (ORF Tirol berichtete)
Die Leerstandsabgabe will kaum einer freiwillig zahlen. In Tirol heißt es mit Hinweis auf den Datenschutz, dass keine Kontrollen erlaubt seien. Ein Experte sieht das anders und verweist gegenüber Ö1 auf andere Regelungen in Salzburg und in der Steiermark. In Innsbruck gehen die Behörden aktuell Adresse für Adresse durch und erheben, wie viele Wohnungen in der Stadt leer stehen. Der vorläufige Halbzeitstand ist bei 3.500 Wohnungen. Es dürften also insgesamt rund 7.000 Wohnungen sein, für die im vergangenen halben Jahr weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet war. Dafür ist eine Leerstandsabgabe von bis zu 2.000 Euro pro Jahr fällig. Die Eigentümer müssen sich bis Ende April melden.
Experte von Epicenterworks kann Begründung nicht nachvollziehen
Diese Begründung kann der Datenschutzexperte Sebastian Kneidinger von Epicenter Works nicht nachvollziehen. Es handle sich um ein öffentliches Register, auf das auch Privatpersonen unter gewissen Voraussetzungen zugreifen können. Kneidinger verweist auf Salzburg und die Steiermark, wo es ebenfalls eine Leerstandsabgabe gibt, aber offenbar keine Bedenken in Bezug auf den Datenschutz. Die Länder hätten in ihren landesgesetzlichen Umsetzungen explizite Ermächtigungen zu Abfragen beziehungsweise zu Verknüpfungen mit dem zentralen Melderegister vorgesehen, so Kneidinger. https://tirol.orf.at/stories/3249426/
Mehr Daten als gebraucht werden können abgefragt werden (Steiermark) Bericht Epicenter Works
§ 13 Abs 1 und Abs 2 StZWAG sieht vor, dass Verantwortliche (das sind Gemeinden und das Magistrat der Stadt Graz) zum Zweck der Erhebung der Abgaben, Daten verarbeiten dürfen. Dabei handelt es sich um Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Erreichbarkeitsdaten, Wohnsitzdaten oder sonstige Adressdaten und um die Bankverbindung.
Die Notwendigkeit der Angabe der Bankverbindung zur Erhebung der Abgabe erschließt sich uns aus dem Gesetz nicht. Schon das Justizministerium bemängelte im Zusammenhang mit dem hier gleichlautenden salzburger Gesetzesentwurf, dass der Zweck der Verarbeitung der genannten Daten präzisiert werden und angegeben werden soll, wozu die einzenen Datenarten benötigt werden. Leider hat die Steiermark auch hier die Kritik nicht eingearbeitet, sondern copy-paste die gesetzlichen Formulierung von Salzburg abgeschrieben: „sodern dies zum Zweck der Erhebung der nach diesem Gesetz geregelten Abgaben erforderlich ist“. Damit geht der Zweck der Verarbeitung nicht klar hervor und es ist auch nicht ersichtlich, woher die Daten stammen.
Mieter im Fadenkreuz
§ 14 StZWAG regelt, dass Verantwortliche für die Feststellung der Abgabepflicht berechtigt sind, die Angaben des Abgabepflichtigen, über Art, Anzahl und Dauer der Wohnsitze sowie Name und Adresse der dort in den letzten sieben Jahren angemeldeten Personen mittels einer ZMR-Verknüpfungsanfrage zu überprüfen. Auch hier wird nicht präzisiert, weshalb personenbezogene Daten zu den in den letzten sieben jahren in einer Wohnung angemeldeten Personen benötigt werden und ist die Regelung mangels ersichtlichem Zweck und zu langen Fristen jedenfalls überschießend.
Datenschutzfolgenabschätzung?
Das Justizministerium bemängelte bereits im salzburger Kontext, dass im Rahmen einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung zumindest dargelegt werden muss, ob für die Datenverarbeitung eine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich ist oder nicht. Auch gegenwärtig ist eine solche Darlegung nicht erfolgt und ist dies jedenfalls erforderlich. Auch wenn die Politik sich sehr gerne vor der Verantwortung einer Datenschutzfolgeabschätzung drücken würde, werden wir nie aufhören diese Verpflichtung aus der DSGVO einzumahnen.
Zu allem Überfluß bewertete bereits der Salzburger Verfassungsdienst die Notwendigkeit der Verarbeitung der Bankverbindungsdaten als „überschießend“.
Quelle: https://epicenter.works/content/datenschutzmaengel-bei-zweitwohngesetzen
Für alle Zuständigen, Verantwortlichen und die Politik gilt die Unschuldsvermutung
Aus dem Parlament alles in die Länderkompetenz
Bei der verabschiedeten Verfassungsnovelle zur Übertragung der Leerstandsabgabe in die Länderkompetenz geht es auch um Zweitwohnsitze. Außerdem stellt eine ergänzende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes sicher, dass die Länder auch dann Leerstandsabgaben einheben dürfen, wenn der Bund ähnliche Steuern beschließt.
Aus dem Parlament: Künftig können die Länder selbst eine Leerstandsabgabe einheben, hielt auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler fest. Mit dem Wohn- und Baupaket der Bundesregierung werde insgesamt die Konjunktur angekurbelt, leistbares Wohnen geschaffen und dem Klimaschutz Rechnung getragen. Die nunmehrige Übertragung der Kompetenzen zur Leerstandsabgabe sieht Elisabeth Kittl (Grüne/W) als nächsten wohnungspolitischen Meilenstein nach der „Abschaffung der Maklergebühren“. Die Leerstandsabgabe mache Wohnen günstiger, zudem könne damit gegen spekulativen Leerstand vorgegangen werden. Den Gemeinden bringe sie Einnahmen, die diese wieder für leistbares Wohnen einsetzen könnten. Gestoppt werden könne mit der Nutzung der leerstehenden Wohnungen zudem die Bodenversiegelung, meinte Kittl.
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0406
Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen wie Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertrauliche Kommunikation über: Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face |