Breaking News: Sozialversicherungen Millionen Schulden

Ausländische Krankenkassen schulden dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit Stand Oktober 2024 mehr als 319,5 Millionen Euro. Rund 1,7 Milliarden Euro Verluste wird die Österreichische Gesundheitskasse bis 2024 anhäufen, so ihre eigene Prognose.
Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024 der Sozialversicherung und dem Monitoringsbericht der Zielsteuerung – Gesundheit 2023 (abgenommen Sommer 2024) sucht man die Wörter „Flüchtling, Asylant, Ausländer“ oder „Staatsbürgerschaft“ vergeblich.
Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger
Jahresbericht 2024 der Sozialversicherung
Monitoringsbericht der Zielsteuerung – Gesundheit 2023
#eCards und eCard-Ersatzbelege für Ausländer, Flüchtlinge und Asylanten scheinen ein Staatsgeheimnis zu sein. Wird die zukünftige Bundesregierung dazu handeln?
Die hochverschuldeten Gesundheitskassen verschweigen die Anzahl der Nichtösterreicher ohne Staatsbürgerschaft und Wahlrecht die in Besitz einer gültigen eCard oder eines eCard-Ersatzbeleges sind und damit die Höhe der Versicherungsleistungen dieser Personengruppe (die nie in das Versicherungssystem eingezahlt haben)
Registrierte eCards ohne AUT Staatsbürgerschaft ein Staatsgeheimnis?
Wie viele solcher eCards wurden an den Registrierungsstellen für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft jährlich seit 2015 registriert? Diese Zahlen werden unter Verschluss gehalten wie ein Staatsgeheimnis.
Wie viele geflüchtete und vertriebene aus der Ukraine die in Österreich Schutz suchten verfügen über eine gültige Aufenthaltskarte und einen eCard-Ersatzbelege und sind in Österreich somit auf Steuerzahlerkosten voll krankenversichert? Sie haben per Verordnung der Bundesregierung rückwirkend ab 24. Februar 2022 Anspruch auf Sachleistungen, ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe. Ukrainische Flüchtlinge sind auf Grund ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Bezahlung von Rezeptgebühren, sowie Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit. Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg“, der im Zuge der Erfassung ausgestellt wird, als auch der „e-card-Ersatzbeleg“, der in der Folge bei Bedarf und bei Vorliegen der Versicherungsnummer in den Kundenservicestellen der ÖGK ausgestellt wird. Beide Dokumente gelten als e-card-Ersatzbelege und dienen den Flüchtlingen aus der Ukraine gleichermaßen zum Nachweis des Leistungsanspruchs (gemeinsam mit der Aufenthaltskarte).
Bereits mehr als 7 Millionen e-cards mit Foto ausgestellt
Die meisten Versicherten bekommen ihre neue e-card automatisch. Seit 1.1.2020 werden alle neuen e-cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen. Schon mehr als 7 Millionen Versicherte haben ihre neuen e-cards mit Foto zugestellt bekommen (Stand November 2023). Die Prüfung der Identität von Patientinnen und Patienten ist mit einem Foto auf der e-card nun deutlich rascher und einfacher möglich.

 

Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908
Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/
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