ID-Austria: Der Druck/Zwang auf die Bürger wird erhöht!

Verschiedene Berufsgruppen sollen in die ID-Austria „sanft“ Zwangs- eingebunden werden. Lehrer (1.3.25), Notare, Rechtsanwalte und die Unternehmer stehen angeblich auf der Umsetzungsliste der Bundesregierung. Bis 2030 sollen alle Österreicher eine ID-Austria haben. Wieso das wichtig ist – weil die NEOS jetzt mit der ÖVPSPÖ regieren und der ÖVP Digitalisierungsstaatssekretär die volle Digitalisierung des Staats übernommen hat und weiter vorantreibt. (siehe aktuelles OE24 Interview)

NEOS doch keine Kämpfer für Grund- und Freiheitsrechte?
Rückblick: In den März 2023. Da schrieb ich einen Artikel über die NEOS und ihre Pläne zur Verknüpfung der staatlichen Register, deren Anzahl sich bereits im 3-stelligen Bereich bewegt für jeden Österreich. https://bkftv.at/2023/03/03/datenschutz-neos-wollen-129-staatsregister-verknuepfungen/

Aktuelle Aussagen der Regierenden ÖVPSPÖNEOS:
Ein jeder soll bis 2030 eine ID Austria haben, so der Staatssekretär für Digitalisierung Alexander Pröll (ÖVP). Aussagen die sich auch im aktuellen Regierungsprogramm wiederfinden.

Jedes Kind bekommt mit der Geburt eine ID-Austria.

Rückblick: Die NEOS orteten 2021 noch einen „gravierenden Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“, den sie mit allen Mitteln bekämpfen werden. Wobei die Glaubwürdigkeit der NEOS zu hinterfragen ist, da sie am 24.3.21 in einem Antrag die nächste Zwangsmaßnahmen gegen die Bürger im ELGA Gesundheitsregister forderten.

Grüner Minister Rauch setzte NEOS Forderung um

Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde in ELGA speichern. Am 1.1.2026 folgen alle relevanten Gesundheitsdaten.
Rückblick 2021: Geht es nach den NEOS sollen ambulante Laborbefunde für alle Österreicher im ELGA freigeschalten werden. Auch wenn durch den Bürger mit einem ELGA-OptOut die Befundfunktion deaktiviert ist, oder der Bürger im ELGA-Optin Befunde selbst ausblendet hat, sollen ambulante Befunde vom Widerspruchsrecht ausgenommen sein. Nach dem staatlich erzwungenen eImpfregister wäre dies nun der zweite gesetzmäßige Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger ohne ihre Zustimmung. Laborbefunde für den Staat und zukünftige Zugriffsberechtigte freizuschalten, weil es die NEOS wollen?

Rückblick 2018: Keine ressortübergreifende Gesamtverantwortung für das Projekt

Ab 2018 oblag die technische Umsetzung des E-ID dem BMDW sowie dem BMI. Jedes Ministerium entwickelte die von ihm zu leistenden Projektteile selbst. Es gab keine ressortübergreifende Gesamtprojektleitung, daher fehlte auch eine ressortübergreifende Gesamtsicht zu Projektinhalten, Umsetzungsstand, Zeitplänen und Kosten. Diese Art der Projektorganisation begünstigte das Risiko, dass sich die Projektlaufzeit verlängerte und die geplanten Auszahlungen überschritten wurden. Erst Ende 2021 wurde mit dem neuen ressortübergreifenden Lenkungsausschuss ein entsprechendes Gremium eingerichtet.

Große Abhängigkeit von externen Unternehmen

Das BMI setzte von 2018 bis 2021 für den E-ID internes Personal im Ausmaß von rund 3.111 Personentagen sowie externe Dienstleister im Ausmaß von rund 7.700 Personentagen ein. Da das BMDW für das Projekt von 2018 bis 2021 nur 850 Personentage von internen Personalressourcen beanspruchte, benötigte es 11.070 Personentage von externem Personal. Auftragnehmer des BMDW war fast ausschließlich die Bundesrechenzentrum (BRZ) GmbH. Die beauftragten Tätigkeiten führten in den meisten Fällen Subauftragnehmer der BRZ GmbH aus.

Noch vor 2 Jahren forderte der Rechnungshof umfassende Notfallmaßnahmen

Umfassende Notfallplanung dringend erforderlich.
Die Gesamtarchitektur des E-ID-Systems ist modular aufgebaut und setzte sich im April 2022 aus insgesamt 15 funktionalen Bereichen zusammen. Jede dieser Komponenten erfüllt bestimmte Aufgaben, ohne die eine Gesamtfunktion nicht gewährleistet wäre. Der Ausfall einer einzigen kritischen Komponente kann dazu führen, dass das gesamte E-ID-System mit seiner Vernetzung in der österreichischen E-Government-Architektur nicht mehr funktioniert. Die notwendige ständige Verfügbarkeit aller Systeme im Registrierungsprozess erfordert dringend eine umfassende Notfallplanung für einen Ausfall. Der Rechnungshof kritisiert, dass eine solche Strategie nicht vorlag. In Summe leisteten das BMDW und das BMI für die bisherige Entwicklung des E-ID von 2018 bis 2021 Auszahlungen in Höhe von 19,44 Millionen Euro.

Quellen:
https://bkftv.at/2023/03/03/datenschutz-neos-wollen-129-staatsregister-verknuepfungen/

https://www.datenschutzberater-dsgvo.at/aktuelles/eimpfass-2024/datenverbund/

https://www.oesterreich.gv.at/dam/jcr:75b866bb-3735-4571-b859-39df84e2a281/DSFA_IDAUSTRIA_BMDW.pdf

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Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen, Verantwortlichen sowie für die Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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