Pinkafeld, 2. 1. 2020
Mirjam Kayer verärgert: SPÖ schummelt Antrag in die Gemeinderatssitzung
Eine Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht kündigten die GRÜNEN Pinkafeld nach der Gemeinderatssitzung am 30.12.2020 an. Obwohl er nicht auf Tagesordnung stand, wurde auf Antrag der SPÖ ein Masterplan für Pinkafeld-Nord in der Sitzung zur Abstimmung gebracht. Gemeinderätin Mirjam Kayer (GRÜNE) ist sehr verärgert über solche Tricks von Bürgermeister Kurt Maczek, der offensichtlich zwei Jahre lang verabsäumt hat, einen Masterplan vorzulegen und dies noch ohne vorherige Ankündigung schnell durch den Gemeinderat schummeln wollte. „Wenn es der Bürgermeister verabsäumt, dem Gemeinderat rechtzeitig jenen Plan vorzulegen, der Voraussetzung für eine Flächenumwidmung ist, dann hat er diese Schlamperei zu verantworten. Und wurde vor der Sitzung verschwiegen, dass es diesen Plan gibt. Wir hatten nicht einmal die Möglichkeit, ihn vor der Sitzung anzuschauen. Diese Vorgangsweise ist intransparent und völlig inakzeptabel. Beschlüsse ohne Tagesordnungspunkt zu fassen, ist jedenfalls rechtswidrig“, ist Kayer überzeugt. „Da sich auch ein SPÖ-Bürgermeister nicht über geltendes Recht hinwegsetzen kann, werden wir eine Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht einbringen.“ Dass einzelne lokale Betriebe durch das schlampige Arbeiten des Bürgermeisters auf Baubescheide warten müssen, finden die GRÜNEN Pinkafeld bedauerlich. „Wir lassen uns aber nicht durch rechtswidrige Vorgangsweisen des Bürgermeisters unter Druck setzen, einem Gesamtplan zuzustimmen, der weitere großflächige Bodenversiegelung in Pinkafeld bedeuten würde“, stellt Kayer klar.
Ob Bürgermeister Maczek einfach vergessen hatte, den Masterplan auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen, oder ob er den Antrag den anderen Fraktionen bewusst ohne Vorbereitungszeit unterjubeln wollte, sei dahingestellt. Sicher ist, dass laut § 38 (2) der burgenländischen Gemeindeordnung (GemO) Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nur dann behandelt werden dürfen, wenn der Gemeinderat dies einstimmig beschließt. So ein Beschluss hat nicht stattgefunden. Laut §43 der GemO sind Beschlüsse, die unter Nichtbeachtung dieses Paragraphen zustande gekommen sind, mit Nichtigkeit bedroht und von der Aufsichtsbehörde innerhalb von drei Jahren nach Beschlussfassung als nichtig zu erklären.