Eisenstadt, 4. 1. 2020
Tierschützer:innen als Reh, Hirsch und Wildschwein mit blutigem Gesicht vor dem Schloss Esterhazy: Verletzungen von im Jagdgatter in Panik flüchtenden Wildtieren dokumentiert
Weil die Landesregierung im Burgenland ohne jede Diskussion und ohne jede sachliche Begründung einfach das bestehende Gatterjagdverbot wieder aufgehoben hat, müssen die Tierschützer:innen ihre Weihnachtsferien opfern, um gegen diesen unpopulären Beschluss eine Volksabstimmung zu erreichen. Eine Postwurfsendung an alle Haushalte könnte möglicherweise die benötigten Unterschriften bringen, da tausende Menschen auf die Zusendung der Formulare reagieren. Doch diese Unterschriften müssen noch von den 171 Gemeinden des Burgenlands bestätigt werden. Eine Monsteraufgabe, wenn man bedenkt, dass die Gemeinden nur vormittags geöffnet sind und in ihren Worten besseres zu tun haben, als die Wahlberechtigung ihrer Bürger:innen zu bestätigen. Bisher konnten daher lediglich 3000 Unterschriften von den 12.000 benötigten abgegeben werden. Aber täglich werden es mehr.
Doch die Tierschützer:innen im Burgenland sammeln nicht nur Unterschriften, sie wollen auch die Öffentlichkeit an die Grausamkeit erinnern, die mit der Gatterjagd einhergeht. Ein Aspekt dabei sind die Verletzungen, die sich die flüchtenden Tiere im Gatter zuziehen, wenn sie in Panik gegen den Gatterzaun laufen. Auch in einem 2 km x 1 km großen Jagdgatter, wie z.B. bei Mensdorff-Pouilly, trifft ein flüchtender Hirsch aus der Mitte innerhalb von 26 Sekunden auf den Zaun. Dabei entstehen oft Verletzungen im Gesicht, wie das der VGT in einem anderen Gatter dokumentieren konnte. Deshalb stellten sich heute Tierschutzaktivist:innen als Reh, Hirsch und Wildschwein verkleidet mit zerschnittenen Gesichtern hinter einen Zaun vor dem Schloss Esterhazy in Eisenstadt. Die Stiftung Esterhazy betreibt das größte Jagdgatter im Burgenland. Die Aufhebung des Gatterjagdverbots wird als Lex Esterhazy bezeichnet, weil das Gesetz genau darauf zugeschnitten ist, den Esterhazy-Interessen maximal entgegen zu kommen. Kein Wunder, hat Esterhazy doch ihre 11 Millionen Euro Klage gegen das Burgenland wieder zurück gezogen.
VGT-Obmann Martin Balluch ist zuversichtlich, dass es zu einer Volksabstimmung kommen wird: Ich gehe noch immer davon aus, dass am 1. Februar 2023 das letzte Jagdgatter im Burgenland seinen Zaun entfernen wird müssen. Das deshalb, weil die Zustimmung zur Initiative für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd immens ist. Viele tausend Unterschriften sind bereits von der Bevölkerung an uns Tierschützer:innen geschickt worden. Jetzt heißt es dem Volksabstimmungsgesetz gemäß diese Unterschriften so rasch wie möglich bestätigen zu lassen. Leider stammt das Gesetz aus dem Jahr 1980, weshalb diese Bestätigung auf der Heimatgemeinde zu erfolgen hat. Das ist ein Schildbürgerstreich, zumal die Landesregierung ja genauso auf diese Datenbank zugreifen könnte. 1980, ohne Computer, war das vermutlich noch nicht möglich. Doch es gibt so viele ehrenamtliche Helfer:innen, dass ich zuversichtlich bin, dass wir auch diese Hürde nehmen werden.