ARBÖ Burgenland: Ab 1. Feber gilt nur noch die neue Vignette!

Eisenstadt, 29. 1. 2021

„Ab 1. Feber muss entweder das apfelgrüne Autobahnpickerl auf der Windschutzscheibe kleben oder die aktuelle digitale Variante gelöst worden sein, wenn man auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unterwegs sein will“, sagt ARBÖ Burgenland-Landesdirektorin Gabi Rittenbacher. Die Preiserhöhung für die Digital- oder Klebevariante für 2021 beträgt 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit kostet die Jahresvignette für PKW beziehungsweise alle zweispurigen Kfz bis 3,5t EUR 92,50. Für Motorräder bzw. einspurige KFZ belaufen sich die Kosten auf EUR 36,70.

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In Österreich gilt Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder sowie leichte Wohnmobile. Wer ohne gültigen Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in der Höhe von 120 Euro zu leisten. Die neue Vignette ist seit 1. Dezember 2020 gültig, und sie läuft bis längstens 31. Jänner 2022. Die Vignette für das Jahr 2020 verliert ihre Gültigkeit am 31. Jänner 2021.

Alle Tarife im Überblick:

Neue Tarife 2021 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t):
10-Tages-Vignette:   EUR 9,50
2-Monats-Vignette:   EUR 27,80
Jahresvignette:         EUR 92,50

Neue Tarife 2021 für Motorräder (einspurige Kfz):
10-Tages-Vignette:   EUR 5,50
2-Monats-Vignette:   EUR 13,90
Jahresvignette:         EUR 36,70

Die apfelgrüne Klebevignette sollte gut sichtbar am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel (nicht am Tönungsrand) angebracht werden. Ein „Pickerl-Friedhof“ muss vermieden werden: Strafen können die Folge sein, wenn zu viele abgelaufene Vignetten an der Frontscheibe kleben. Der untere Abschnitt der Klebevignette gilt als Kaufbeleg und sollte unbedingt aufbewahrt werden. Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe kann damit eine Ersatzvignette beantragt werden.

Die digitale Vignette ist im Gegensatz zur Klebevariante an das Kennzeichen gebunden und bietet für Wechselkennzeichennutzer Vorteile. Die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, muss bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, eine Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht nicht. Beim Kauf der digitalen Vignette in einem der sieben burgenländischen ARBÖ-Prüfzentren entfällt die 18- tägige Wartefrist im Vergleich zum ASFINAG-Webshop. Rittenbacher: „Wer also auf den Kauf vergessen hat und dennoch die Vorteile der digitalen Vignette nutzen will, fährt einfach ins nächste ARBÖ- Prüfzentrum!“

Die Prüfzentren haben auch jetzt im Lockdown geöffnet. Informationen zu den Öffnungszeiten sind unter www.arboe.at zu finden!

 

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