Sport Austria-Präsident Niessl: „Erwarte, dass Regierung am Montag Ende des Sport-Lockdowns verkündet!“

Wien, 27. 2. 2021

Beim Sport-Gipfel mit Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler sowie Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Freitag im Sportministerium hat Sport Austria einen Stufenplan zum Restart des organisierten Sports vorgelegt. Beide Minister haben diesen Stufenplan begrüßt. Über die definitive Wiedereröffnung des Sports wird nun beim großen Regierungsgipfel am Montag zusammen mit den Landeshauptleuten und Experten entschieden. Der Sport soll dabei prioritär behandelt werden. Bis Sonntag liegt dem Gesundheitsminister eine Studie vor, die das aktuelle Infektionsgeschehen analysiert und die Fragen „Wie viele Neuinfektionen sind auf die hohen Testzahlen und wie viele auf die Virus-Mutationen zurückzuführen“ klären soll. Für Sport Austria-Präsident Hans Niessl steht jedenfalls fest, dass der Sport rasch hochgefahren werden muss: „Nach dem heutigen Sportgipfel erwarte ich mir, dass die Regierung am Montag das schrittweise Ende des Sport-Lockdowns verkündet!“

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Niessl: „Es war eine ausführliche Diskussion, in die sich die Vertreter der Dach- und Fachverbände auch sehr gut eingebracht haben. Es kommt bei Kindern und Jugendlichen verstärkt zu Problemen im psychischen wie physischen Bereich. Genau da hakt Sport Austria ein. Wir brauchen ein Ende des Lockdowns, wir wollen den Sport wieder hochfahren und unseren Beitrag leisten, dass sich die Kollateralschäden in Grenzen halten oder möglichst rasch wieder repariert werden. Insbesondere bei Freiluft-Sport muss sich jetzt in einem ersten Schritt rasch etwas tun: Gruppentrainings in Vereinen müssen jetzt wieder erlaubt werden!

Der Sport ist Partner des Gesundheitssystems und leistet viel für die Gesundheit der Menschen in Österreich. Er kann aber noch mehr tun. Das gelingt jedoch nur durch entsprechende Zusammenarbeit. Wir haben ein Konzept zur Öffnung des Sports vorgelegt (Anhang, Anm.). Es sieht im Wesentlichen vor, dass im Laufe eines Monats alle sportlichen Aktivitäten wieder aufgenommen werden können. Ab Anfang März soll Outdoor-Sport auch in Gruppentrainings möglich sein – vor allem für Kinder und Jugendliche, ab Mitte März mit entsprechenden Testungen auch wieder indoor Sport ausgeübt werden können. Ende des kommenden Monats soll der gesamte Sportbetrieb wieder laufen.

Grundlegend ist zu sagen, dass Testungen Voraussetzung sind. Je mehr getestet wird, desto mehr sollte auch ermöglicht werden. Wenn beispielsweise in der Schule getestet wird, so soll der negative Test auch Sport im Verein am Nachmittag ermöglichen. Wir haben 571.000 Kinder und Jugendliche in 15.000 Sportvereinen, da kann man sich vorstellen, welches Potenzial hier für die Gesundheit besteht. Ich bin nicht dafür, dass man sagt ‚alles aufmachen, das wird schon kein Problem werden‘, dies wäre Schönfärberei. Aber es gibt Konzepte zur Öffnung des Sports und Handlungsempfehlungen für sicheren Vereinssport, die gemeinsam mit der MedUni Wien erarbeitet wurden. Der Sport ist nicht das Problem, sondern er kann ein Teil der Lösung sein – im Bereich der Gesundheit zur Stärkung des Immunsystems und natürlich auch im sozialen Bereich. Kontakte sind enorm wichtig, vor allem für junge Menschen.

In Wiener Parks sind bei tollem Wetter schon jetzt viele Kinder mit ihren Eltern zu sehen, in den Käfigen und auf den Wiesen wird Fußball gespielt. Der organsierte Sport kann vieles besser machen, weil seine qualifizierten TrainerInnen und Corona-Beauftragten verantwortungsvoll vorgehen. Deswegen mein Appell an die Politik, ab ersten März den phasenweisen Ausstieg aus dem Lockdown zu beginnen und den Sport im Laufe des kommenden Monats wieder hochzufahren. Wenn die Zahlen der Patienten in den Spitälern und auf den Intensivstationen zurückgehen, dann kann auch Sport betrieben werden!“

Die Delegation des organisierten Sports bestand aus Sport Austria-Präsident Hans Niessl, ASKÖ-Präsident Hermann Krist, ASVÖ-Präsident Christian Purrer, SPORTUNION-Präsident Peter McDonald, ÖGV-Generalsekretär Robert Fiegl, ÖFB-Präsident Leo Windtner, ÖTV-Präsident Magnus Brunner sowie Sport Austria-Vizepräsident und AFBÖ-Präsident Michael Eschlböck.


Hochfahren des Sportbetriebs im organisierten Sport (Sportverein/ -verband)
(Stand 24.2.2021)

Präambel:
Der organisierte Sport sieht es als Grundvoraussetzung an, allgemeine Handlungsempfehlungen für einen sicheren Sportbetrieb einzuhalten. Mit fachlicher Begleitung der medizinischen Universität Wien wurde ein umfangreicher Handlungsleitfaden entwickelt, der als Basis für Präventionskonzepte im organisierten Sport dient. Seit Beginn der Pandemie hat der organisierte Sport gezeigt, dass er seiner Verantwortung nachkommt und sich an sämtliche Maßnahmenverordnungen hält.

Vorgeschlagene Öffnungsschritte für die Sportausübung im organisierten Sport:
1) Sportausübung Outdoor ohne Kontakt ermöglichen
Eckpunkte:
• Umsetzung: ab sofort und unabhängig von Inzidenzen
• Sportarten: jede Sportart
• Bedingungen:
o Einhaltung des Mindestabstandes (mind. 2 Meter)
o Festgelegte Gruppengröße (Individualsport: max. 10 SportlerInnen zzgl. TrainerInnen, Mannschaftssport: max. Kadergröße (ansonsten keine Vorbereitung auf Meisterschaft /Wettkampf möglich)

2) Einbeziehung von Testungen – Sportausübung Outdoor mit Kontakt und Indoor ohne Kontakt ermöglichen
Eckpunkte
• Umsetzung ab: 15. März 2021
• Sportarten: jede Sportart
• Bedingungen:
• Outdoor:
o entweder mit COVID-19-Tests – kein Mindestabstand
o oder ohne COVID-19- Tests – mit Mindestabstand (mind. 2 Meter)
o Festgelegte Gruppengröße (Individualsport: max. 10 SportlerInnen zzgl. TrainerInnen, Mannschaftssport: max. Mannschaftsgröße (ansonsten keine Vorbereitung auf Meisterschaft /Wettkampf möglich)
• Indoor:
o mit COVID-19-Tests
o Einhaltung des Mindestabstandes (mind. 2 Meter)
o Festgelegte Gruppengröße (Individualsport: max. 10 SportlerInnen zzgl. TrainerInnen, Mannschaftssport: max. Kadergröße (ansonsten keine Vorbereitung auf Meisterschaft /Wettkampf möglich)

3) Sportausübung Indoor mit Kontakt ermöglichen
Eckpunkte:
• Umsetzung ab: 29.März 2021
• Sportarten: jede Sportart
• Bedingungen:
o mit COVID-19-Tests – kein Mindestabstand
o Festgelegte Gruppengröße (Individualsport: max. 10 SportlerInnen zzgl. TrainerInnen, Mannschaftssport: max. Kadergröße (ansonsten keine Vorbereitung auf Meisterschaft /Wettkampf möglich)

4) Zuschauer bei Sportveranstaltungen zulassen
Gesondert zu betrachten: Spezialfälle extra betrachten und regeln
• Sportausübung auf Sportstätten mit großen Flächen und Kubaturen (Tennishallen, Eishallen, Stocksportanlagen, Reithallen,…)
o Bsp. Reiten: Flächen von im Schnitt 800 m² , bei 4 Reitern in der Halle eine berechnete Anstreckungsgefahr von 0,025%
o Bsp. Tennishalle: Fläche von 600 m² mit max. 4 Personen, bei 4 Spielern in der Halle eine berechnete Anstreckungsgefahr von 0,02- 0,03%
Argumente für das ermöglichen von Sport im Verein:
– Präventionskonzepte in Vereinen vorhanden und praxiserprobt
– Einhaltung von Regeln sind im Sport Grundlage der Sportausübung
– Contract Tracing: Personen/Teilnehmer sind in Trainingseinheiten mit Name, Adresse,… bekannt
– Sportvereine haben Covid-19-Beauftragte
– Vereinsinfrastruktur als Testinfrastruktur nutzen! 15.000 Sportvereine, 2,1 Mio Mitglieder, geschultes Personal vorhanden (in Vereinen sehr oft auch Ärzte, Physiotherapeuten, Masseure, MTA,…)
– Es werden Zielgruppen erreicht die ansonsten schwer mit Testungen zu erreichen sind Bsp. Jugendliche, Personen mit Migrationshintergrund oder Personen die sonst Probleme haben Teststraßen zu erreichen
– Bis zu 8 Haushalte dürfen gemäß der aktuellen Schutzmaßnahmenverordnung bereits gemeinsam Sport betreiben (vgl. § 13 abs. 3 Z 10)
– Sportverein bietet einen Ordnungsrahmen (Präventionskonzept, Contact Tracing möglich) vs. Fußballspielen im Fußballkäfig – kein Ordnungsrahmen kein Contact Tracing
– So gut wie keine Infektions-/Ansteckungsgefahr Outdoor aufgrund Aerosole
– Aktuelle Entwicklungen in der Schweiz, (Öffnung ab 1. März) sowie Deutschland
– Schon jetzt massive Kollateralschäden Gesundheit und Psyche
– Strenge Strafen (keine Teilnahme an Wettkampfbetrieb) bei Verstoß durch Vereine
Notwendigen Schritte:
• Rechtliche Umsetzung in der Schutzmaßnahmenverordnung
• Für eine Öffnung Indoor muss eine weitgehende flächendeckende Antigentestinfrastruktur zur Verfügung stehen. Dazu sind folgende Testschienen aus- bzw. aufzubauen:
• kostenlose Tests in Teststraßen ausbauen
• kostenlose Tests in Betrieben ausbauen
• kostenlose Tests in Apotheken ausbauen
• Rechtliche Absicherung von Tests in Bildungseinrichtungen als Nachweis im Sinne der Schutzmaßnahmenverordnung
• Aufbau des Testmodels der Schulen in Sportvereine (Kinder führen Test selber durch, Trainer überwacht)
• Durchgeführte Tests müssen zumindest für 48h
• Gültigkeit haben und „Eintritt“ in andere Bereiche ermöglichen.

 

 

 

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