Wenn der digitale Bürokratiekiller zum Papiertiger wird

Das Bundesministerium für Digitalisierung sieht Österreich im Wandel beim klassischen Behördengang. Der Leitspruch dazu: „Vom electronic zum mobile Government“ Amtswege sollen so einfach und serviceorientiert wie möglich sein. Österreich wird so zum Vorreiter und Vorbild in Europa für innovative und bürgernahe Verwaltung. Digitalisierung als „Bürokratiekiller“ nützen heißt es auf der Internetseite von Digital Austria. Moderne digitale Prozesse sollen für die Bürger weniger bürokratischen Aufwand und eine bessere Leistung der Verwaltung bringen. Der Österreichische Rechnungshof empfehlt: „Digitalisierung unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung zu forcieren

Digitalisierungsministerium

Behörden sind die Hände gebunden – Digitale Handysignatur nicht erwünscht?

Im Bundesministerium für Landesverteidigung ist man auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben beim Datenschutzgesetz mit der digitalen Handysignatur auf Kriegsfuß. Ein Antrag auf Auskunft nach dem Datenschutzgesetz muss nach wie vor in Papier ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben per Brief eingebracht werden. Anträge mit digitaler Unterschrift (Handysignatur) werden nicht bearbeitet.

(E-Government) beim Bundesheer

Zitiert nach bundesheer.at: „Der Einsatz neuer Medien, darunter auch das Internet, ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einfacher für den Bürger zugänglich zu machen. Mit der IKT-Strategie des Bundes als Teil des Regierungsprogramms und der E-Government-Strategie des Bundes soll eine moderne und effiziente Verwaltung durch Bereitstellung eines einfacheren und effizienteren Zugangs für die Bürgerinnen und Bürger aufgebaut und laufend erweitert werden. Die öffentliche Verwaltung und damit auch das Bundesministerium für Landesverteidigung und die Dienststellen des Österreichischen Bundesheeres gehen daher dazu über, die Verfahrensschritte vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens so weit wie möglich online anzubieten.“ Quelle: bundesheer.at

www.bundesheer.at

Wesentliche Themen und Werkzeuge des E-Government beim ÖBH sind:

  • die Bürgerkarte,
  • der elektronische Akt,
  • die elektronische Zahlung,
  • elektronische Signaturen
  • und die elektronische Zustellung.

Digitaler Antrag wird durch Heerespersonalamt nicht angenommen

https://www.dsb.gv.at/

Am 07.02.2021 brachte der Autor des Artikels per Mail in digitaler Form ein Auskunftsbegehren nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Bundesheer (ÖBH) ein. Das Ansuchen war mit der digitalen Handysignatur des Autors unterschrieben, ebenso war die digitale Kopie des Reisepasses zur Identifikation digital signiert. In einem Schreiben des für die Auskunftserteilung zuständigen Heerespersonalamtes (HPA) wurde mitgeteilt, dass dem Begehren nur nachgekommen werden kann, wenn sowohl das Ansuchen als auch die Kopie des Reisepasses in Papier eigenhändig unterschrieben per Brief vorgelegt wird. Vorschrift ist Vorschrift! Der Aufforderung wurde selbstverständlich nachgekommen, um das Ziel – die Auskunft zu personenbezogenen digitalen Vorgängen – zu erreichen. Dem Ministerium – in diesem Fall dem Heerespersonalamt – sind die Hände gebunden. Der Gesetzestext § 42 Abs. 7 DSG 2018 zur Erledigung von Auskunftsbegehren sieht die Papiervariante vor um einen Betrug und falsche Auskunftserteilungen auszuschließen. Mit zwei Wörtern – kein Vertrauen – in die fortschrittliche digitale Handysignatur zurück in die digitale Steinzeit zu Papier, Unterschrift und Briefverkehr.

Behördliche Schreiben sollten im digitalen Postkorb landen

Der Postkorb des Autors wartet auf „Post“.

Wer sich für die elektronische Zustellung (eZustellung) registriert, ist für die Versender elektronisch adressierbar und die postalische Zusendung in Papierform entfällt. Auf diese Art sparen alle Beteiligten nicht nur Zeit, sondern schonen durch den Wegfall von Papier, Druck und Transport auch die Umwelt. Soweit die Wunschvorstellungen der Bundesregierung und der „Digitalisierer“.

Im geschilderten Verwaltungsvorgang des Autors wurde das Ansuchen digital eingebracht und dann ging es los mit der Papierflut und einem nachvollziehbaren Verwaltungsaufwand.

  • Aufforderung durch Papierbrief des HPA den Antragsmangel mit Fristsetzung zu beheben – ein Schreiben an den Hauptwohnsitz.
  • Der Bürger legt nun seine bereits einmal digital eingebrachten Unterlagen (Antrag, Kopie Reisepass – eigenhändig unterschrieben) nochmals in Papier mit Zustellung als Brief an die Behörde vor.
  • Erst jetzt wird das Ansuchen in der Behörde bearbeitet.
  • Wenn nun wenigstens die Erledigung in digitaler Form an den digitalen Postkorb des Bürgers erfolgen würde, wäre zumindest der Abschluss des Verwaltungsvorganges zukunftsorientiert digital.

Ich vermute jedoch, dass die Antwort auf das Auskunftsbegehren nach der DSGVO den Antragsteller – nach guter alter gesetzlicher Vorschreibung – in Papier und mit der Post mittels „RSb-Brief“ zu „eigenen Handen“ zugestellt wird. Die elektronische Übermittlung ist nach Angabe der Behörde (HPA) nicht möglich. Ebenso ist derzeit die Prüfung meiner digitale Handysignatur über www.signaturpruefung.gv.at auf Grund der im Regelfall besonderen Sensibilität der Daten und der derzeit gegebenen technischen Gegebenheiten (keine ausreichende E-Mail Verschlüsselung) aus Sicherheitsgründen nicht möglich, heist es im Antwortschreiben des Heerespersonalamtes. Sobald das Ergebnis vorliegt wird der Autor darüber berichten ob der digitale Bürokratiekiller aktiv wurde oder der Papiertiger zum Einsatz kam. Die Bundesregierung wäre hier gefordert die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Auskunftsbegehren digital mit Einsatz der digiatlen Handysignatur beim Antrag bis zur Zustellung in den digitalen staatlichen Postkorb – über den der Autor verfügt – erledigt werden können.

www.oesterreich.gv.at/

Die Handy-Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt

Die Handy-Signatur ist eine persönliche Unterschrift, mit der man im Internet eindeutig identifiziert werden kann. Die Handy-Signatur ermöglicht es Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit der digitale Ausweis im Netz.

Digitales e-Government in der Verwaltung sieht anders aus

Derzeit wir durch das Bundeskanzleramt und die Bundesregierung die Digitalisierung des Staates vorangetrieben. Die Bundesverwaltung soll digital, smart und schnell werden. Sei es der Datenabruf aus verschiedenen staatlichen Registern oder die aktuelle Digitalisierung des eImpfregisters samt der Impfstatusauskunft mittels verschiedener QR-Code-Apps am Handy des Staatsbürgers. Manch Entwicklungen sollten „entschleunigt“ und mit Bedacht auf den Datenschutz evaluiert werden. Andere Verwaltungsverfahren wie das geschilderte Auskunftsbegehren könnten „beschleunigt“ und digitalisiert werden.

Die Papierflut und den Verwaltungsaufwand eindämmen

Digital Roadmap Austria – https://www.digitalroadmap.gv.at/

Die Bundesregierung und die Digitalisierungsverantwortlichen sind daher aufgerufen, die Papierflut und den Verwaltungsaufwand in den Behörden und zu den Bürgern einzudämmen und die Verfahren zu beschleunigen. Der Staat hat moderne und sichere Werkzeuge wie die digitale Handysignatur und die digitale Zustellung geschaffen. Es wäre nun an der Zeit diese Werkzeuge auch einzusetzen um einerseits die Behörden zu entlasten und andererseits die Bürger digital, rasch und unbürokratisch mit den ihnen zustehenden Informationen oder Erledigungen zu versorgen.

Wenn die Digitalisierung keine Probleme löst aber neue Probleme schafft

https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
Screenshot https://epicenter.works/

Bei anderen Gesetzten, die sogar ohne Begutachtung durch das Parlament „geschleust“ werden, wäre es höchst an der Zeit den Datenschutzrat und die Datenschutzbehörde beizuziehen und wieder an den Start zurückzukehren. Als aktuelles Negativbeispiel führe ich dazu die Einführung eines „elektronischen Grünen Impfasses“ durch die Bundesregierung an. Informieren Sie sich bei EpicenterWorks darüber was da alles „schief gelaufen“ ist.

https://epicenter.works/content/wieso-der-elektronische-gruene-impfpass-keine-probleme-loest-aber-neue-schafft

Eine Fortsetzung dieses Artikels folgt, sobald das Abfrageergebnis zum Auskunftsbegehren des Autors vorliegt.

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++

Quellen:

https://www.bmdw.gv.at/Themen/Digitalisierung/Strategien/Digital-Austria.html

https://www.digitalroadmap.gv.at/

https://www.digitalroadmap.gv.at/#timeline-wrap

https://www.digitalaustria.gv.at/initiativen/verwaltung.html

https://www.digitalaustria.gv.at/initiativen/verwaltung/verwaltungs-projekte/eZustellung.html

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html

https://epicenter.works/content/wieso-der-elektronische-gruene-impfpass-keine-probleme-loest-aber-neue-schafft

https://www.bundesheer.at/misc/egovernment/index.shtml

https://www.dsb.gv.at/recht-entscheidungen/gesetze-in-oesterreich.html

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