Wien, 19. 4. 2021
Unterstützung ausgeweitet auf touristische Vermieter von Gästezimmern oder Ferienwohnungen, Urlaub am Bauernhof Betriebe, Wein- und Buschenschanken.
„Um Privatzimmervermieter im Tourismus wie auch Urlaub am Bauernhof Betriebe bestmöglich zu unterstützen, haben wir den Ausfallsbonus erweitert. Ab heute können Anträge bei der Agrarmarkt Austria (AMA) gestellt werden.“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger anlässlich des Antragsstarts. Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen, damit der Aufallsbonus beantragbar ist. Bisher waren nur Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, anspruchsberechtigt. Diese Regelung wurde nun im Ausfallsbonus angepasst. „Mit dem Ausfallsbonus können wir nun umfassend touristischen Vermietern mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sowie Urlaub am Bauernhof Betrieben oder Wein-, Mostbuschenschanken und Almausschank-Betrieben helfen“, so Köstinger, die appelliert, von dieser Unterstützungsmaßnahme Gebrauch zu machen.
Der Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent, für die Monate März und April wird der Zuschuss auf 30 Prozent verdoppelt. Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhalten einen Zusatzbonus von 10 Prozent Zuschuss, weil sie bislang von diesen Hilfen ausgenommen waren. „Seit Monaten fehlt zahlreichen Zimmervermietern die Geschäftsgrundlage. Mit diesem Modell sichern wir Existenzen“, erklärt Köstinger.
Nähere Informationen stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung und die Beantragung ist unter www.ama.at möglich.