Der VFG spricht sich klar gegen den vorliegenden Entwurf einer Verordnung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von PV – Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, aus.
Der Vorstand des Verbandes freiheitlicher und unabhängiger Gemeindevertreter im Burgenland (VFG) hat am 12.5.2021, nach langem wieder physisch unter Corona Bedingungen getagt. Dabei wurde unter anderem beschlossen:
VFG zu den Photovoltaik – Eignungszonen
Der VFG spricht sich klar gegen den vorliegenden Eignungszonenentwurf für die PV-Freiflächen aus. Der VFG vermutet bei den bezeichneten Flächen ein Lobbyisten-Produkt und damit die Umgehung des vom Bund bei der ursprünglichen Gesetzgebung beanstandeten Vorbehalts. Der VFG wird, nach vertiefter Recherche auch eine entsprechende Stellungnahme zur Begutachtung abgeben.
Verordnung mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden
Im 226-seitigen integrierten Umweltbericht und Erläuterungsbericht können Sie alle Details nachlesen:
Downloadlink (online lesen oder das geamte Dokument herunter laden)
Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung bezieht sich auf die Gebiete folgender Gemeinden
Deutschkreutz, Donnerskirchen, Güssing, Halbturn, Hornstein, Jabing, Kittsee, Mönchhof, Nickelsdorf, Pama, Rotenturm an der Pinka, Schattendorf, Tadten, Tobaj, Trausdorf an der Wulka und Wallern.
VFG Gemeindeverband wird Stellungnahme einbringen
Derzeit liegt ein Entwurf einer Verordnung vor, mit der Eigungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden; ein Begutachtungsverfahren wurde eingeleitet und es können Stellungnahmen und Meinungen dazu können an den Verband eingebracht werden, so der Präsident Manfred Haidinger in einer aktuellen Aussendung.
Stellungnahmen müssen bis 09.06.2021 einlangen!
Dazu lädt der VFG alle direkt und indirekt Betroffenen, die dazu beitragen können ein, ihre Meinungen und Interessen an office@vfgb.at bis zum 1.6.21 zu übermitteln.
Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertrauliche Kommunikation über: Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face |