Eisenstadt, 17. 5. 2021
Volksbefragunggesetz nicht zeitgemäß, GRÜNE für Verfassungsänderung
Bei der Volksbefragung über die Zukunft des Kulturzentrums bzw. die Burg Güssing zeigen sich die aktuellen Schwächen der direkten Demokratie im Burgenland. So ist es derzeit nicht möglich, per Brief oder elektronisch abzustimmen. EU-BürgerInnen sind ebenso von der Befragung ausgeschlossen wie Menschen mit einem Nebenwohnsitz im Bezirk Güssing bei gleichzeitigem Hauptwohnsitz in einem anderen burgenländischen Bezirk.
„Das burgenländische Volksbefragungsgesetz ist in die Jahre gekommen und bedarf dringend einer Modernisierung“, fordert die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik und präzisiert: Wer sich zum Beispiel am Tag der Volksbefragung nicht im Bezirk Güssing aufhalten kann oder etwa in Eisenstadt wohnt und in Güssing einen Nebenwohnsitz hat, ist von der Befragung ausgeschlossen. So eine Regelung ist für eine regionale Volksbefragung nicht nachvollziehbar“.
Anfrage an Eisenkopf
In einer Anfrage an die zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf wollen die GRÜNEN nun wissen, ob hier Änderungen geplant sind. „Wir haben auf Landesebene bereits die Briefwahl und den vorgezogenen zweiten Wahltag bei der Landtagswahl. Beides hat die Wahlbeteiligung gesteigert. Und auf nationaler Ebene gibt es die Möglichkeit, mittels Handysignatur ein Volksbegehren zu unterschreiben“, zählt der GRÜNE Kultursprecher Wolfgang Spitzmüller auf.
Direkte Demokratie stärken
Echte BürgerInnenbeteiligung und damit die Teilhabe an politischen Prozessen, ist Teil der GRÜNEN DNA. Daher wollen die GRÜNEN nun einen Diskussionsprozess starten, an dem alle Parteien des Landtages eingebunden sind, um gemeinsam ein modernes Volksbefragungsgesetz zu erarbeiten.