Eisenstadt 24.05.2021. Die 5G Bürgerinitiative Eisenstadt (5G-BI-E) richtete am 18.12.2020 eine SACHVERHALTSDARSTELLUNG und einen FRAGENKATALOG an die Fernmeldebehörde der Republik Österreich. Gegenstand ist ein der BI-Eisenstadt zugespieltes Video. Darin ist ein Messgerät in Aktion zu sehen, das überhöhte 5G-Strahlung im Zentrum von Eisenstadt ausweisen soll. Die Bürgerinitiative wollte vor 5 Monaten von der Fernmeldebehörde erfahren, ob diese Messung korrekt durchgeführt wurden und ob die Behauptung es bestehe eine Gefährdung der Eisenstädter Bevölkerung stimmt. Die 5G Bürgerinitiative ersuchte die Behörde, das vorliegende Video einer Prüfung zu unterziehen. Anlassbezogen möge im Raum Eisenstadt eine behördliche Strahlenbelastungsmessung im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt erfolgen. Damit soll, so die 5G BI-Eisenstadt, sichergestellt werden, dass eine Gesundheitsgefährdung der Bürger von Eisenstadt ausgeschlossen werden kann.
Unbekannter mit Messgerät dokumentiert angebliche überhöhte Strahlenbelastung in Eisenstadt
Die Dokumentation der Messung konnte im Zuge einer Recherche über einen öffentlich zugänglichen Link im Internet gefunden werden. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Z7JfEkxdt7I
Das 1 Minute 18 Sekunden dauernde Video dokumentiert eine angeblicher nicht behördliche private Funkmessung in der Fußgängerzone Eisenstadt, in der behauptet wird, dass die dortige Bevölkerung einer überhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt sei.
- Messgerät Marke „rom elektronik, WCOMA, Frequency Master IV“
- Gemessene Werte von 15143 myld/m2 sowie 1.064 myld/m2
Umrechnung der Werte in Feldstärke (V/m)
15143 myld/m2 = 2,3 E (V/m)
https://www.funktechanalyse.de/info-faq/umrechnung/
Feldstärkendarstellung – typische maximale Tages-Exposition
Dargestellt ist eine „typische maximale Tages-Exposition“ gegenüber künstlichen elektromagnetischen Feldern/Strahlung im zeitlichen Verlauf gegenüber der natürlichen Hintergrundstrahlung. Ergänzt um die durch den Industrieverein ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) erstellten Grenzwertenvorschläge für die Bevölkerung und Arbeitnehmer.
Fragenkatalog an die Fernmeldebehörde – Antwort Landwirtschaftsministerium offen
Die 5G-Bürgerinitiative Eisenstadt richtete im Dezember 2020 an die zuständige Überwachungs- und Ermittlungsbehörde folgende Fragen mit dem Ersuchen um Antwort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 8 Wochen.
- Ist eine Messung der behaupteten Strahlenbelastung mit dem im Video angeführten Gerät technisch möglich?
- Welche Strahlenbelastungen durch Funktelekommunikation in den Netzen 3G, 4G, 5G und zukünftig 6G sind in Österreich erlaubt?
- Welche gesetzlichen Grundlagen und Standards regeln die 3G, 4G, 5G, 6G Strahlenbelastung im öffentlichen Raum?
- In welcher Messtechniknorm ist in Österreich die Strahlenbelastung 3G, 4G, 5G, 6G geregelt (bitte um Übermittlung – Link)
- Welche Geräte zur Messung von 3G, 4G, 5G, 6G Strahlenbelastung sind in Österreich zugelassen?
- Welche Behörde in Österreich ist für die Messung von 3G, 4G, 5G, 6G Strahlenbelastung bei Verdacht auf Überschreitung der erlaubten Normwerte zuständig?
- Die Informationen auf senderkataster.at für die Landeshauptstadt Eisenstadt sind leider sehr mangelhaft. Nach den öffentlich verfügbaren Informationen soll Eisenstadt als 5G Standort ausgebaut werden. Können Sie dies bestätigten bzw. ersuchen wir um Bekanntgabe der 5G Senderstandort in Eisenstadt die bereits im Probe- oder Vollbetrieb stehen.
- Wann wurde die letzte behördliche Strahlenbelastungsmessung durch die zuständige Behörde in Eisenstadt durchgeführt und welche Ergebnisse brachten diese Messungen?
Ein Blick zur Strahlenschutzbehörde unserer Nachbarn in die Schweiz
Ermittlungen der Fernmeldebehörde nun endlich dokumentiert
Ende Jänner 2021 urgierte die 5G-BI-E ihre eingebrachte Sachverhaltsdarstellung und bekam die Antwort: „Der Vorgang ist unter der Geschäftszahl 2020-0.849.846 bei der Behörde in Bearbeitung und verzögert sich durch die Covid-Lage.“ Im April 2021 erfolgte eine neuerliche Urgenz auf die ein fernmündlicher Rückruf durch einen Bediensteten der Fernmeldebehörde mitteilte, dass die Messungen erfolgt sind und die Messwerte innerhalb der gesetzlichen Richtwerte seien. Scheinbar ging man davon aus, dass damit das schriftliche Ersuchen „Schnellerledigt“ sei. Anscheinend ist dies die übliche Erledigungsform von schriftlich eingebrachten Sachverhaltsdarstellungen und Fragen einer Bürgerinitiative.
5G-BI-E besteht auf Beantwortung und macht Druck
Die 5G-BI-E setzte zur 3. schriftlichen Nachfrage an in der zur schriftlichen Erledigung der Fragen und der Übermittlung des Ermittlungsergebnisses zur Privatmessung, zur behördlichen Messung, Beantwortung des Fragenkataloges und zu den Ergebnissen gedrängt wurde. Es wurde auch klar darauf hingewiesen, das die 5G-BI-E auf eine Beantwortung besteht und darum ersucht auf welcher gesetzlichen Grundlage eine schriftliche Erledigung des gesamten Sachverhalts nicht möglich wäre.
Nach 3 Urgenzen zur Erledigung wurde es endlich „amtlich“
Obwohl die Sachverhaltsdarstellung und der Fragenkatalog direkt an die Fernmeldebehörde zugestellt wurde, landete der Akt anscheinen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (zuständig für 5G) Die dortige Abteilung IV/2 bearbeitet den Vorgang und hat dazu anscheinend das Fernmeldebüro mit der Vorname von technischen Messungen beauftragt. Durch das Ministerium wurde die offizielle Verständigung über die Ergebnisse der Messungen, sowie die Beantwortung der Fragen an die 5G-BI-E zugesichert.
In Österreich gibt es für die Allgemeinbevölkerung keine spezifische Regelung durch Gesetz oder Verordnung betreffend die Begrenzung der Exposition.
Das Merkblatt „Arbeiten in der Nähe von Sendeantennen“ richtet sich an Unternehmen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Bereich von Funkstandorten, also in der Nähe von Sendeantennen, Arbeiten durchführen müssen.
Es werden benötigte Sicherheitsabstände und empfohlene Vorgehensweisen genauer beschrieben. An Funkstandorten kann man mit hochfrequenten, elektromagnetischen Feldern (HF-EMF, „Strahlung“) konfrontiert sein. Aufgrund der üblicherweise höhenexponierten Lage kommt auch dem Thema Absturzsicherung, Notfallplanung und Alleinarbeit eine große Bedeutung zu.
Quelle: https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.861580&portal=auvaportal
Wenn Sie im 8 Meter Bereich einer solchen Anlage „wohnen“ – „schlafen“ oder „arbeiten“ sollten Sie einmal mit der zuständigen Sicherheitsfachkraft sprechen
Jedoch ist die nationale Richtlinie, OVE-Richtlinie R 23-1:2017-04-01 [57] auf Basis der Elektrotechnikverordnung für wesentliche Bereiche der elektrischen Energieversorgung rechtlich relevant, da in verbindlichen Normen ein Verweis darauf beziehungsweise auf vorangegangene Dokumente besteht.
Für Hochfrequenzanwendungen fordert das Telekommunikationsgesetz explizit die Beachtung der elektromagnetischen Felder zum Schutz der Gesundheit.
Die 5G-Bürgerinitiative wartet nun schon 5 Monate geduldig auf eine Antwort aus dem Landwirtschaftsministerium. „Sollte nach 6 Monaten keine Antwort eintreffen werden wir den Volksanwalt ersuchen ein Prüfverfahren einzuleiten“ heißt es aus dem Umfeld der Bürgerinitiative.
AUVA Merkblatt „Arbeiten in der Nähe von Sendeantennen“
Der Ausbau von 5G ist von hoher Bedeutung für Städte und Gemeinden und stellt deren Vertreterinnen und Vertreter vor vielfältige Fragen. Wann wird 5G in der eigenen Gemeinde ausgebaut? Wo werden Sender errichtet? Welches Mitspracherecht haben Gemeinden beim Ausbau von 5G? Wie wird die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt? Diese und viele andere Fragestellungen werden beim Ausbau von 5G seitens der Bevölkerung aufgeworfen. Die RTR unterstützt bei der Beantwortung dieser Fragen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) sowie dem dort angesiedelten Wissenschaftlichen Beirat Funk (WBF). Nachstehende FAQs adressieren die besonders häufig an die Behörden herangetragenen Fragestellungen und sollen im Laufe der Zeit um neu auftretende Aspekte ergänzt werden.
Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemeinden sind eingeladen sich mit konkreten Fragen unter der E-Mail-Adresse 5g-gemeindeservice@rtr.at an die RTR zu wenden. Wir beantworten Ihre Fragen oder stellen den Kontakt zu den geeigneten Expertinnen und Experten her.
FMK Forum Mobilkommunikation Mariahilfer Straße 37 – 39 A-1060 Wien
Registrierter Verein
Vereinsbehörde: Bundespolizeidirektion Wien ZVR 788599134
Das Forum Mobilkommunikation ist eine freiwillige Interessensvertretung der österreichischen Mobilfunkbranche.
Die Bürger werden mit verschiedenen technischen Begriffen verwirrt
Wir möchten Ihnen einige Fachbegriffe die in Bezug zu Funkmessungen und zur Strahlenbelastung relevant sind vorstellen.
- Die elektrische Feldstärke (E) ist eine Vektorgröße, die der Kraft entspricht, die auf ein geladenes Teilchen ungeachtet seiner Bewegung im Raum ausgeübt wird. Sie wird ausgedrückt in Volt pro Meter (Vm–1). Es wird unterschieden zwischen der äußeren Feldstärke eines in der Umgebung auftretenden elektrischen Feldes und der inneren Feldstärke, wie sie im Körper infolge einer Exposition gegenüber einer Umgebungsfeldstärke auftritt.
- Elektrischer Strom durch die Gliedmaßen (IL, L – Limb) fließt infolge eines Körperkontakts mit einem leitfähigen Gegenstand, der sich in einem elektromagnetischen Feld (EMF) befindet, oder infolge des Fließens kapazitiver Ströme, die in dem exponierten Körper induziert werden. Er wird in Ampere (A) ausgedrückt.
- Kontaktstrom (IC) bezeichnet elektrischen Strom, der beim Kontakt einer Person mit einem Gegenstand in einem elektromagnetischen Feld fließt. Er wird in Ampere (A) ausgedrückt. Ein stationärer Kontaktstrom tritt bei einem kontinuierlichen Kontakt zwischen einer Person und einem Gegenstand in einem elektromagnetischen Feld auf. Im Augenblick der Herstellung eines solchen Kontakts kann es zu einer Funkenentladung mit entsprechenden transienten Strömen kommen.
- Die magnetische Feldstärke (H) ist eine Vektorgröße, die neben der magnetischen Flussdichte zur Beschreibung des magnetischen Feldes in jedem Raumpunkt dient. Sie wird in Ampere pro Meter (Am–1) ausgedrückt.
- Die magnetische Flussdichte (B) ist eine Vektorgröße, aus der sich eine Kraft auf bewegte Ladungen ergibt; sie wird in Tesla (T) ausgedrückt. Im leeren Raum und in biologischem Material können magnetische Flussdichte und magnetische Feldstärke anhand der Äquivalenz der magnetischen Feld-stärke H = 1 Am–1 mit der magnetischen Flussdichte B = 4π 10–7 T (ca. 1,25 μT) umgerechnet werden.
- Die Leistungsdichte (S) wird als Größe zur Bewertung der Exposition bei sehr hohen Frequenzen benutzt, bei denen die Eindringtiefe des Feldes in den Körper gering ist. Die Leistungsdichte ist der senkrecht zu einer Oberfläche auftreffende Energiefluss, geteilt durch die Fläche. Sie wird ausge-drückt in Watt pro Quadratmeter (Wm–2).
- Die spezifische Energieabsorption (SA) ist die je Masseneinheit biologischen Gewebes absorbierte Energie; sie wird ausgedrückt in Joule pro Kilogramm (Jkg–1).
- Die spezifische Energieabsorptionsrate (SAR), gemittelt über den ganzen Körper oder Teile davon, ist die Rate, mit der Energie je Masseneinheit des Körpergewebes absorbiert wird; sie wird ausgedrückt in Watt pro Kilogramm (Wkg–1). Die Ganzkörper-SAR ist ein Maß für die Wärme, die durch EMF in Körpergewebe verursacht wird (Energieaufnahme im Gewebe). Neben der mittleren Ganzkörper-SAR sind lokale SAR-Werte notwendig, um übermäßige Energiekonzentrationen in kleinen Körperbereichen infolge besonderer Expositionsbedingungen zu bewerten und zu begrenzen. Beispiele hiefür sind durch EMF im niedrigen MHz-Bereich (wie sie beispielsweise von elektrischen Heizgeräten abgegeben werden) oder im Nahfeld einer Antenne exponierte Personen.
Von den oben angeführten Größen können die magnetische Flussdichte (B), der Kontaktstrom (IC), der Strom durch Gliedmaßen (IL), die elektrische Feldstärke (E), die magnetische Feldstärke (H) sowie die Leistungsdichte (S) direkt gemessen werden.
Diagnose Funk informiert kritsch zum Thema 5G und Funkausbau
Das Ziel von diagnose:funk ist, über gesundheits- und umweltschädigende Wirkungen elektromagnetischer Felder, wie sie durch Handys, Smartphones, Mobilfunkantennen, WLAN, DECT und weitere Elektrosmogquellen verursacht werden, sowie über die psycho-sozialen Auswirkungen digitaler Medien aufzuklären. Dadurch sollen Verhaltensweisen von Verbrauchern und Politik geändert und Lösungen für umweltverträgliche und zukunftsfähige Technologien forciert werden.
https://www.diagnose-funk.org/
Grafik: Das Spektrum heute. Hervorgehoben ist, in welchem Frequenzbereich (2020) der kommerzielle digitale Mobilfunk betrieben wird (Rot). Pulsung und Modulationen der Mikrowellenstrahlung liegen z.B. zwischen 1 Hz (TETRA) und 75 kHz (UMTS). Die spezifische niederfrequente Charakteristik der unterschiedlichen Techniken werden laufend durch Weiterentwicklungen verändert. Diese niederfrequenten Anteile sind für die biologische Wirkung allem Anschein nach von großer Bedeutung.
Ergänzend: Violetter Rahmen: 5G+ Frequenzen in Europa ab 2022. Blau: 6G-Frequenzen. Gelb: OWC/VLC Anwendungen (Kommunikation über Licht-/Infrarot-Frequenzen).
Das Redaktionsteam von bkftv.at wird nach Ablauf der 6 Monatefrist mit Presseanfragen bei den zuständigen Behörden und Ministerien nachfragen und Sie weiter über den Verlauf informieren.
Quellenangaben:
ÖNORM Z 1700 “Ortsfeste Antennenanlagen – Zugänge, Aufstiege, Standplätze: Sicherheitstechnische Anforderungen” (Ausgabe 2006)
Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF)
ÖVE Richtlinie R23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung“ (Ausgabe: 2017-04-01)
https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/elektrosmog-im-alltag/einleitung/mensch-umwelt
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1691
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1703
https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.861580&portal=auvaportal
Online Messvideo Eisenstadt: https://www.youtube.com/watch?v=Z7JfEkxdt7I
Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertrauliche Kommunikation über: Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face |