Eisenstadt, 21. 7. 2021
Liebe Sportfreunde!
Ich möchte euch recht herzlich zum Start in die neue Fußballsaison 21/22 begrüßen und jetzt schon eine erfolgreiche Saison wünschen!
Bevor es in Kürze mit der Meisterschaft 2021/22 so richtig los geht, möchten wir uns nochmals bei euch recht herzlich für euer Durchhaltevermögen bedanken!
Die letzten beiden Jahre waren sehr herausfordernd und sehr turbulent, es war eine aufregende Zeit für euch in eurem Verein als auch für uns in den diversen Ausschüssen des Burgenländischen Fußballverbandes. Immer wieder gab es neue Informationen und behördliche Vorgaben und immer wieder wurden neue Bestimmungen und Verordnungen erlassen, welche oft erst sehr spät und kurzfristig verlautbart wurden.
Jetzt aber sollte damit endlich Schluss sein und wir hoffen und wünschen uns, dass die kommende Meisterschaft „normal“ durchgespielt werden kann um endlich eine Wertung erzielen zu können!
Der Vorstand des Burgenländischen Fußballverbandes hat in seiner Sitzung am Dienstag, 29. Juni 2021 die Weichen für die kommende Spielsaison gestellt. Im Anhang übersende ich euch das Protokoll von dieser Vorstandssitzung sowie die in der Sitzung gefassten Beschlüsse und Regelungen von nachstehenden Bestimmungen bzw. Richtlinien für die Saison 2021/22:
- Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft des BFV
- Cupbestimmungen (ÖFB- und BFV-Cup)
- Auf- und Abstiegsregelungen
- COVID-19 Sonderregeln (wesentlichen Änderungen sind gelb markiert!)
- Rahmenterminplan
- Hallenmasters – Qualifikations-Richtlinien und Durchführungsbestimmungen
Ich möchte mich im Namen des Vorstandes und der Geschäftsstelle für die gute Zusammenarbeit bedanken, wünsche euch viel sportlichen Erfolg in der kommenden Saison und verbleibe
mit sportlichen Grüßen
Karl Schmidt
BFV-Geschäftsstellenleiter
RICHTLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES „BFV Hallenmasters 2021/22“
§ 1 Grundsätzliche Bestimmungen
(1) Der Wettbewerb führt den Namen „BFV Hallenmasters“. Der Sieger erhält einen vom Burgenländischen Fußballverband gestifteten Wanderpokal.
(2) An dem Hallenmasters des BFV dürfen nur Spieler teilnehmen, die im Sinne des Regulativs und der Bestimmung über Spielerpässe für ihren Verein spielberechtigt sind.
Die Beschränkung des § 7 der Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft des BFV (Stamm- und Verbandsspieler) gelten beim BFV-Hallenmasters nicht!
(3) Wird ein Spieler ausgeschlossen (ausgenommen Zeitausschlüsse), ist vom Schieds-richter sowohl eine Meldung an den zuständigen Überwachungsausschuss als auch An-zeige an den STRUMA zu erstatten.
(4) Der Überwachungsausschuss trifft seine Entscheidungen nach den Satzungen und besonderen Bestimmungen des ÖFB, insbesondere nach den Meisterschaftsregeln und der ÖFB-Rechtspflegeordnung. Sperren, die vom Überwachungsausschuss ausgespro-chen werden, haben nur Gültigkeit für das jeweilige Turnier, ein Rechtsmittel ist ausge-schlossen.
Zusätzlich ist vom Schiedsrichter Anzeige an den STRUMA zu erstatten, wo dann ein ordentliches Verfahren durchgeführt wird. Strafen die dann vom STRUMA ausgespro-chen werden, haben für alle Pflichtspiele (Meisterschaft und Cup) Gültigkeit.
Sperren die vor Beginn dieses Bewerbes ausgesprochen wurden, gelten nicht für das Hallenmasters.
§ 2 Die Spielregeln
Regel I – Spielfeld
Das Spielfeld ist von einer Bande begrenzt.
In der Mitte des Spielfeldes befindet sich der Mittelpunkt für die Durchführung des
Anstoßes.
Der Strafraum ist als Halbkreis mit 7 Meter Radius zu markieren. Alle Vergehen der verteidigenden Mannschaft innerhalb dieses Halbkreises (laut Regel 12) werden mit einem 7-Meter-Strafstoß geahndet, der von der Strafstoßmarke aus durchgeführt wird.
In Hallen mit fix vorhandenen Markierungen ist als Markierung des Strafraumes der Wurfkreis des Hallenhandball-Spielfeldes zugelassen, wenn der Abstand zwischen Tor-linie und Wurfkreis-Markierung vor dem Tor sieben Meter beträgt.
Regel II – Zahl der Spieler
Jede Mannschaft besteht aus einem Tormann und fünf Feldspielern, außerdem können vierzehn Ersatzspieler nominiert werden.
Vor jedem Spiel ist ein SPIELBERICHT mit den Namen und den Dressennummern der Spieler auszufüllen. Dieser SPIELBERICHT ist zusammen mit den SPIELERCARDS vor Beginn des Spieles beim Schiedsrichter abzugeben. Es sind nur jene Spieler spielberechtigt, die am Spielbericht angeführt wurden.
Ein Spielertausch kann beliebig oft durchgeführt werden, jedoch nur während einer Spielunterbrechung.
Jeder beabsichtigte Wechsel ist dem Schiedsrichter vom Mannschaftsbetreuer anzu-zeigen.
Ein Wechsel außerhalb einer Spielunterbrechung (fliegender Wechsel), ist verboten und wird mit einem indirekten Freistoß vom Mittelpunkt aus bestraft. Die Schiedsrich-ter haben bei derartigen Vergehen besonders die Vorteilsregel zu beachten.
Ein Wettspiel darf nur mit der vollen Anzahl von Spielern begonnen werden; sinkt die Gesamtspieleranzahl wegen Ausschlüssen, Verletzungen etc. unter drei, ist das Wettspiel abzubrechen.
Regel III – Ausrüstung der Spieler
Die Spieler dürfen nur Schuhe tragen, die für das Spielen in Sporthallen zugelassen sind (Turnschuhe mit transparenter Sohle).
Regel IV – Schiedsrichter
Das Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet.
Für die genaue Einhaltung der Zeitausschlüsse hat der Hallensprecher und der Zeit-nehmer zu sorgen. Bei Verwendung von Torrichtern ist einer von diesen mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass der Spielertausch schnell durchgeführt wird.
Das Hineingrätschen (Rutschen) zum Gegner ist immer zu ahnden!!
Regel V – Dauer des Spieles
Für alle Gruppenspiele beträgt die reine Spielzeit zweimal sieben Minuten (Netto-spielzeit). Bei den Kreuz- und Finalspielen wird jeweils zweimal acht Minuten (Netto-spielzeit) gespielt.
Halbzeitpause wird keine durchgeführt. Nach der ersten Spielhälfte werden sofort die Seiten gewechselt und es wird gleich weitergespielt.
Regel VI – Ball in und aus dem Spiel
Jeder gegen die Bande gespielte Ball bleibt im Spiel und kann daher von jedem Spie-ler sogleich wieder gespielt werden.
Lediglich das zweimalige Spielen des Balles durch den ausführenden Spieler nach einem Eckstoß, Freistoß, Einwurf und Strafstoß ist verboten.
Regel VII – Wie ein Tor erzielt wird
Ein direkt mit der Hand erzieltes Tor (Einwurf, Eckstoß, Auswurf) zählt nicht. An-sonst gelten die offiziellen Spielregeln für Fußball.
Regel VIII – Abseits
Die Abseitsregel ist zur Gänze aufgehoben.
Regel IX – Rückpass
Es gelten die offiziellen Spielregeln für Fußball. Zusätzlich wird auch ein Zuspiel über die Bande (mit dem Fuß oder den Füßen) im Sinne der „Rückpassregel“ geahndet.
Vergehen gegen diese Regel werden mit einem indirekten Freistoß geahndet.
Der indirekte Freistoß wird an den Ecken des Strafraumes (Halbkreis) durchgeführt.
Regel X – Verbotenes Spiel und unsportliches Verhalten
Die Bewertung verbotenen Spieles und des unsportlichen Verhaltens erfolgt nach den offiziellen Spielregeln für Fußball. Infolge der größeren Gefährdung der Spieler sind strenge Maßstäbe anzulegen.
Vergehen wie Kritisieren, Foulspiel und unsportliches Verhalten usw. werden mit Zeitausschlüssen von zwei Minuten bestraft. Diese Zweiminutenstrafe erlischt, so-bald die Mannschaft des ausgeschlossenen Spielers ein Tor erhält. Sind mehrere Spie-ler einer Mannschaft ausgeschlossen, so hebt ein Verlusttor nur einen Zeitausschluss auf.
Diese Bestimmung tritt nicht in Kraft, wenn gleichzeitig Spieler beider Mannschaften ausgeschlossen sind und durch die Aufhebung der Zeitstrafe diese Mannschaft mehr Spieler auf dem Spielfeld hätte, als jene Mannschaft, die ein Tor erzielte.
Sinkt die Gesamtspieleranzahl einer Mannschaft unter 3 (aus welchen Gründen auch immer), ist das Spiel abzubrechen.
Ein Spieler darf während eines Spieles nur einmal auf Zeit ausgeschlossen werden. Bei einem weiteren Vergehen – das mit einer Zweiminutenstrafe bestraft werden müsste -ist der Spieler für die restliche Spielzeit auszuschließen (Der Schiedsrichter zeigt zu-erst die blaue Karte und danach gleich die rote Karte).
Der Spieler ist für das nächste Spiel des Hallenmasters nicht gesperrt.
Sollte der Tormann ausgeschlossen werden, muss er für die bestrafte Zeit das Spiel-feld verlassen.
Bei einem Ausschluss mit einer roten Karte und/oder einer Anzeige, ist der Spieler für die verbleibende Spielzeit in diesem und auch im nächsten Spiel seiner Mannschaft bei Hallenmasters automatisch gesperrt.
Über die weitere Spielberechtigung für das Hallenmasters entscheidet der Überwa-chungsausschuss.
Dieser Ausschuss setzt sich aus dem Turnierleiter, je einem Vereinsvertreter, einem Schiedsrichtervertreter und einem BFV-Vorstandsmitglied zusammen.
Sperren die vom Überwachungsausschuss ausgesprochen werden, haben nur Gültigkeit für dieses Turnier, ein Rechtsmittel ist ausgeschlossen. Zusätzlich ist auch noch über jeden Vorfall eine Meldung/Anzeige vom Schiedsrichter an den STRUMA zu erstatten, wo dann ein ordentliches Verfahren durchgeführt wird.
Strafen die vom STRUMA ausgesprochen werden, gelten für alle Pflichtspiele (= Meis-terschaft und Cup)!
Auf Dauer ausgeschlossene Spieler (rote Karte) können nach Ablauf von drei Minu-ten nach dem Ausschluss, durch einen Ersatzspieler ersetzt werden.
Ein Verlusttor hebt diesen Ausschluss nicht auf.
Regel XI – Freistoß
Freistöße dürfen nur in Form des indirekten Freistoßes ausgeführt werden, wobei die Entfernung des Gegners bei der Ausführung des Freistoßes mindestens fünf Meter betragen muss.
Aus einem indirekten Freistoß kann ein gültiges Tor nur dann erzielt werden, wenn der Ball, ehe er die Torlinie zwischen den Torpfosten überschreitet, von ei-nem weiteren Spieler gespielt wird. (Sollte aus einem abgefälschten DIREKT-SCHUSS ein Tor erzielt werden, ist der erzielte Treffer nicht gültig. Spielfortset-zung mit Abstoß für die gegnerische Mannschaft).
Das Festhalten oder Klammern der Spieler an der Bande mit beiden Händen ist nicht gestattet und ist mit einem indirekten Freistoß zu bestrafen.
Augenscheinliche Spielverzögerungen werden mit einem indirekten Freistoß bestraft.
Regel XII – Strafstoß
1.) Schüsse von der Strafstoßmarke während der regulären Spielzeit:
Der Strafstoß wird von der Strafstoßmarke durchgeführt (siehe Regel II). Mit Aus-nahme des Tormannes, der sich auf der Torlinie aufzustellen hat, müssen sich alle Spie-ler, mit Ausnahme des Schützen, mindestens fünf Meter hinter der Strafstoßmarke auf-halten.
2.) Strafstossschüsse von der Mittelauflage zur Spielentscheidung: Der Schiedsrichter bestimmt das Tor, auf das alle Torschüsse ausgeführt werden.
Jede Mannschaft bestimmt 5 Spieler, die das Strafstossschießen von der Mittelauflage bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle Spieler herangezogen werden, die im Spielbericht für das betreffende Spiel eingetragen sind.
Nach Freigabe des Balles an der Mittelauflage muss sich der ausführende Spieler ohne stehenzubleiben und ohne den Ball mit der Bande zu spielen in Richtung Tormann be-wegen und darf einen Torschuss durchführen. Der Tormann darf dem Strafstossschützen nur innerhalb des Strafraumes entgegengehen. Regelverstöße des Tormannes sind mit Strafstoss (von der 7-Meter-Markierung) zu ahnden. Ein von der Bande, Torstange
bzw. –latte oder dem Tormann ins Spielfeld zurückspringender bzw. abgewehrter Ball darf nicht mehr gespielt werden (kein Nachschuss).
Beide Mannschaften haben abwechselnd je 5 Torschüsse auszuführen. Wenn, bevor beide Mannschaften fünf Torschüsse ausgeführt haben, eine Mannschaft mehr Tore er-zielt hat, als die andere auch mit fünf Schüssen noch erreichen könnte, ist die Ausfüh-rung der Torschüsse nicht fortzusetzen.
Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je 5 Torschüssen die gleiche Anzahl Tore oder kein Tor erzielt haben, ist jeweils ein Spieler pro Verein zu bestimmen und
die Ausführung der Torschüsse ist in der gleichen Reihefolge solange fortzusetzen bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr als die andere er-zielt hat.
Die Mannschaft, welche die größte Anzahl von Toren erzielt hat, ist Sieger des Spieles.
Jeder Torschuss ist von einem anderen Spieler auszuführen. Erst wenn alle teilnah-meberechtigten Spieler einen Torschuss ausgeführt haben, darf ein Spieler der gleichen Mannschaft einen zweiten Torschuss ausführen.
Alle dafür vorgesehenen Spieler – mit Ausnahme der beiden Torhüter und des Schüt-zen – sollen sich, während die Torschüsse ausgeführt werden, in der entgegen-
gesetzten Spielhälfte aufhalten.
Regel XIII – Seiteneinwurf und Eckstoß
Überschreitet der Ball zur Gänze die Bande, wird das Spiel mit einem Einwurf für die gegnerische Mannschaft an der Stelle fortgesetzt, wo der Ball aus dem Spiel kam.
Wird der Ball über die eigene Toroutlinie geschossen, wird das Spiel mit einem Ein-wurf von der Bandenecke fortgesetzt.
Wird der Ball an die Hallendecke gespielt, hat der Schiedsrichter das Spiel zu unter-
brechen und es ist mit einem Einwurf fortzusetzen.
Regel XIV – Torabstoß
Nach einem Torout kann der Tormann den Torabstoß von einem beliebigen Punkt des Strafraumes ausführen. Der Ball kann durch Auswurf oder Ausschuss ins Spiel ge-bracht werden, dabei darf sich aber kein Feldspieler im Strafraum aufhalten.
Regel XV – Ersatzspieler und Betreuer
Die Bänke für Ersatzspieler und Betreuer stehen links und rechts der Mittellinie. Nach der Halbzeitpause wechseln die Spieler und Betreuer auf die Bank in ihrer Spiel-hälfte.
Neben den Kaderspielern dürfen sich nur 5 Personen – mit gekennzeichneten Arm-binden – (Trainer, Vereinsvertreter und Masseur) je Verein, im Spielerareal aufhalten.
Regel XVI – Sonstige Bestimmungen
In allen unvorhergesehenen Fällen, entscheidet der Überwachungsausschuss als erste Instanz, in zweiter Instanz entscheiden die anwesenden BFV-Vorstandsmitglieder.
Wo nichts anderes angeführt ist, gelten sinngemäß die offiziellen Fußballregeln des ÖFB, die Hallenfußballregeln des ÖFB sowie die Durchführungsbestimmungen zur Meisterschaft des BFV.
§ 3 Durchführung der Wettspiele
(1) Das Hallenmasters des BFV wird am 15. Jänner 2022 in der Sporthalle in Oberwart ausgetragen.
(2) Spielmodus:
Es werden 2 Gruppen mit je 4 Vereinen gebildet
GRUPPE A GRUPPE B
1.) A – (Titelverteidiger) 1.) E – (Punktebester)
2.) B – (Zweitbester) 2.) F – (Drittbester)
3.) C – (Fünftbester) 3.) G – (Viertbester)
4.) D – (Sechstbester) 4.) H – (Siebentbester)
Pro Gruppe spielt jeder gegen jeden
Spieldauer: Gruppenspiele 2 x 7 Minuten reine Spielzeit (Nettospielzeit)
Kreuz- und Finalspiele 2 x 8 Minuten (Netto)
Die Spiele der beiden Gruppen werden wie folgt durchgeführt:
1. Spiel
F
–
G
2. Spiel
B
–
C
3. Spiel
E
–
H
8
4. Spiel
A
–
D
5. Spiel
F
–
H
6. Spiel
B
–
D
7. Spiel
E
–
G
8. Spiel
A
–
C
9. Spiel
G
–
H
10. Spiel
C
–
D
11. Spiel
E
–
F
12. Spiel
A
–
B
Die Wertung der Gruppenspiele wird gem. § 8 der Meisterschafts- regeln des ÖFB durchgeführt
Die Reihung der Vereine (Tabelle) richtet sich nach: a) der Anzahl der Punkte
b) bei gleicher Punkteanzahl entscheidet die höhere Tordifferenz
c) bei gleicher Tordifferenz entscheidet die höhere Anzahl der erzielten Tore
d) bei gleicher Anzahl der erzielten Tore entscheidet die höhere Anzahl der Siege
e) bei gleicher Anzahl der Siege entscheidet das Resultat der betreffenden Vereine gegeneinander
f) sollten bei zwei Vereinen in den oben angeführten Punkten von a) bis e) alle Ergebnisse gleich sein, entscheidet ein Strafstoß- schießen von der Neunmetermarke, bei dem nur jene Spieler
teilnehmen dürfen, die beim letzten Spieles ihres Vereines am
Spielbericht angeführt sind
g) sollten bei allen Vereine in den oben angeführten Punkten von
a) bis e) alle Ergebnisse gleich sein, entscheidet das Los über die
Platzierung
Nach Abschluss der Gruppenspiele, spielen der Erstplatzierte Ver-ein der Gruppe A gegen den Zweitplatzierten Verein der Gruppe B. Danach spielen der Erstplatzierte Verein der Gruppe B gegen den Zweitplatzierten Verein der Gruppe A um den Einzug ins Finale. Die Gewinner dieser Kreuzspiele spielen dann um den Sieger des BFV Hallenmasters.
Nach Abschluss der Kreuzspiele findet zwischen den beiden Ver-lierer ein Strafstoßschießen (lt. Regel XII; 2.) um den 3. und 4. Platz statt
Die Spiele um den 5. – 8. Platz werden nicht ausgetragen.
Im Anschluss an das Strafstoßschießen findet das große Finale um den Burgenländischen Hallenmaster 2021/22 statt.
Sollten die Kreuz- und das Finalspiel nach Ende der regulären
Spielzeit unentschieden stehen, wird das Spiel ohne Seitenwechsel
maximal vier Minuten (Nettospielzeit) fortgesetzt. Das Spiel endet
sobald ein Tor erzielt wird (Golden Goal). ).
Spielberechtigt in dieser Verlängerung sind alle Spieler, die am Spielbericht für dieses Spiel nominiert wurden.
Numerische Schwächungen aufgrund von Disziplinarstrafen (Aus-schlüsse, Zeitstrafen) gelten mit Ablauf der regulären Spielzeit nicht als verbüßt und werden in die Verlängerung übernommen.
Beide Mannschaften beginnen die Spielverlängerung mit gegen
über dem Ende der regulären Spielzeit um jeweils einen Spieler re-duzierter Spieleranzahl (= 5 Spieler). Die Verlängerung beginnt mit
einer neuerlichen Platzwahl. Nach jeder Spielminute der Verlänge-rung wird das Spiel mit einem Signalton kurz unterbrochen und ein weiterer Spieler jeder Mannschaft muss unverzüglich vom Feld. Die Spielfortsetzung erfolgt jeweils durch einen Schiedsrichterball vom Mittelkreis. Bei einer offensichtlichen Verletzung eines Spie-lers während der Verlängerung, kann – jedoch nur während einer Spielunterbrechung – der verletzte Spieler ausgetauscht werden. Der eingetauschte Spieler muss jedoch nach dem Ende der lau-fenden Spielminute das Spielfeld wieder verlassen.
Falls durch Ausschlüsse in der Spielverlängerung eine Mannschaft keinen Spieler mehr am Feld haben sollte, wird das Spiel abgebro-chen. Sieger ist die noch am Spielfeld vertretene Mannschaft.
Sollte nach fünf Minuten kein Tor erzielt worden sein, entscheidet ein Penaltyschießen. Zum Penaltyschießen dürfen fünf berechtigte (= nicht mit roter Karte des Feldes verwiesene) Spieler einer Mann-schaft abwechselnd antreten. Steht nach jeweils fünf Schützen kein Sieger fest, muss abwechselnd je ein Spieler antreten, bis ein Sieger mit einem Tor Unterschied feststeht. Der Schiedsrichter bestimmt mittels Los, welche Mannschaft mit dem Penaltyschießen beginnt!
Q u a l i f i k a t i o n s r i c h t l i n i e n
(gültig für die Saison 2021/22)
1. Name
Der Wettbewerb führt den Namen BFV Hallenmasters.
2. Teilnahmeberechtigte Vereine
Zur Teilnahme am Hallenmasters sind ausschließlich Mitgliedsvereine des BFV berechtigt.
ACHTUNG: Es kann nur eine Mannschaft pro Verein am BFV Hallenmasters teilnehmen.
Veranstalter von Qualifikationsturniere müssen diese schriftlich bis spätestens 5.12.2021 mit Übermittlung des Spielplanes, der Turnier-Durchführungsbestimmungen sowie Be-kanntgabe der teilnehmenden Mannschaften beim BFV anmelden.
Nur die bis 5.12.2021 gemeldeten Mannschaften werden zur Berechnung der Masterspunkte herangezogen und nur diese Mannschaften können dann auch Masterspunkte bei den jewei-ligen Qualifikationsturnieren erreichen.
Nachträglich gemeldete Mannschaften werden weder bei der Berechnung der Masterspunkte berücksichtigt, noch können sie Masterspunkte für dieses Turnier erhalten.
Die gemeldeten Qualifikationsturniere können nur dann zur Berechnung von Masterspunkten herangezogen werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Jeder Turnierveranstalter muss die Durchführungsbestimmungen seines Qualifikati-onsturnieres dem BFV zur Genehmigung vorlegen.
Die Spieldauer muss bei den Qualifikationsturnieren mindestens 2 x 7 Min. (netto) oder mind. 15 Minuten (brutto) pro Spiel betragen
Eine Teilnahme von Allstar-Teams und div. Auswahlmannschaften an einem Quali-fikationsturnier ist nicht erlaubt.
Vereine aus anderen Bundesländern, ausländische Mannschaften und Reserve-mannschaften werden bei der Punkteberechnung nicht berücksichtigt.
Vereine der II. Liga, 1. Klasse und 2. Klasse können pro Spiel einen Gastspieler einsetzen. Die Teilnahme eines Gastspielers ist nur mit schriftlicher Zustimmung seines Stammvereins gestattet. Vor Beginn des Turnieres ist die schriftliche Zu-stimmung dem Turnierveranstalter vorzulegen und diese ist dann mit den Turnier-unterlagen dem BFV vorzulegen.
Unerlaubter Einsatz von Gastspielern: Sollten Gastspieler unerlaubt eingesetzt werden, wird das Turnier dann neu be-rechnet und jener Verein der die Gastspieler regelwidrig eingesetzt hat aus der Wertung genommen. Der nächstplatzierte Verein wird aber durch dieses Vergehen nicht vorgereiht.
Nimmt ein Verein mit 2 oder mehreren Mannschaften an einem Spieltag an einem bzw. mehreren Turnieren teil, so kann nur eine Mannschaft als Kampfmannschaft gewertet werden. Die restlichen Mannschaften dieses Vereines werden für die Be-rechnung der Masterspunkte nicht herangezogen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Bundesliga-Amateurmannschaften und die Ib-Mannschaften der RLO-Vereine, da diese Mannschaften auch am Meis-terschaftsbewerb als Kampfmannschaften teilnehmen!!!
ACHTUNG:
Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an einem Turnier teil, ist vor Beginn des Turniers eine Kaderliste von jeder Mannschaft vorzulegen. Ein Spielerwech-sel zwischen den beiden Mannschaften während des jeweiligen Turnieres ist nicht erlaubt!!
WICHTIG: Bei der Meldung des Qualifikationsturnieres ist daher unbedingt anzuführen, welche Mannschaft als Kampfmannschaft an dem(n) Turnier(en) teilnimmt. Sollte eine solche Meldung jedoch nicht erfolgen, werden beide Mann-schaften nicht gewertet.
Die Amateurmannschaft der Bundesliga sowie die Ib-Mannschaften der RLO-Vereine (Drassburg und Neusiedl) werden bei der Berechnung der Masterspunkte wie Kampfmannschaften jener Leistungsstufe, in der sie an der Meisterschaft teil-nehmen, gewertet.
Spätestens 5 Tage nach Ende des Turnieres ist dem BFV von jedem Spiel ein Spielbericht < MUSTER liegt bei > und der Endstand des Turnieres schriftlich be-kanntzugegeben;
Letzter Termin für das Einlangen dieser o.a. Unterlagen am BFV ist Montag,
10.01.2022, 10.00 Uhr !!
Am Turnier müssen mindestens 6 Vereinsmannschaften teilnehmen. Masters-punkte werden jedoch nur an jene Mannschaften vergeben, die an einem Turnier mindestens 4 Spiele bestritten haben.
Bei allen Spielen besteht Spielercardpflicht. Im Spielbericht dürfen nur anwesende Spieler eingetragen werden.
Beim Masters 2021/22 wird (wie in den Vorjahren) mit 5 + 1 Spieler gespielt!
Die Veranstalter der Qualifikationsturniere sind für die Einhaltung dieser Bestim-mungen verantwortlich.
WICHTIG: Am Hallenmasters teilnehmende Vereine, dürfen am Finaltag (15.01.22) kein zusätzliches Erwachsenenspiel durchführen!
NEU: Bei einem Ausschluss mit einer roten Karte und/oder einer Anzeige, ist der Spieler für die verbleibende Spielzeit in diesem und auch im nächsten Spiel seiner
Mannschaft bei diesem Turnier automatisch gesperrt. Über eine weitere Sperre bei diesem Turnier entscheidet die jeweilige Turnierleitung. Sperren die von der Tur-nierleitung ausgesprochen werden, haben nur Gültigkeit für das jeweilige Turnier, ein Rechtsmittel ist ausgeschlossen. Zusätzlich ist auch noch über jeden Vorfall eine Meldung/Anzeige vom Schiedsrich-ter an den STRUMA zu erstatten, wo dann ein ordentliches Verfahren durchgeführt wird. Strafen die vom STRUMA ausgesprochen werden, gelten dann für Pflichtspiele (= Meisterschaft und Cup)!
3. Berechnung der Masterspunkte
Die endgültige Berechnung der Masterspunkte der einzelnen Turniere wird nach Meldung des Turnierendstandes und Vorlage der Spielberichte durch den Spielausschuss des BFV, wie folgt vorgenommen:
(1) Die von den diversen Vereinen bis spätestens 9. Jänner 2022 veranstalteten Hallen-turniere werden als Qualifikationsturniere für das BFV Hallenmasters herangezogen, wobei die Höhe der zu erreichenden „Masterspunkte“ grundsätzlich von folgenden Faktoren ab-hängig ist:
Klassenzugehörigkeit der teilnehmenden Kampfmannschaften bei den Qualifikationsturnieren
Tabellenstand nach Ende der Herbstmeisterschaft 2021
Erreichte Platzierung bei den Qualifikationsturnieren
MASTERSPUNKTE erhalten nur der
Erst-, Zweit- und Drittplatzierte Verein des Turnieres
(2) Je nach Klassenzugehörigkeit der Teilnehmer bei den Vereinsveranstaltungen werden Grundzahlen vergeben (Österr. Fussball-Bundesliga: 10, 2. Bundesliga: 7, Regionalliga: 6, Burgenlandliga u. AKA Unter-18: 4, II. Liga: 3, 1. Klasse: 2, 2. Klasse, AKA Unter-16 und sonstige Vereine: 1).
Diese Grundzahlen werden mit der Anzahl der in der jeweiligen Klasse meisterschafts-spielenden Vereine multipliziert; Zu diesem Produkt („Ligapunkte“) werden noch „Tabellen-punkte“ addiert.
Diese Tabellenpunkte hängen von der Endplatzierung des jeweiligen Vereines in der Herbst-
meisterschaft 2021 ab: In einer 16-er-Klasse erhält z.B. der erstplatzierte Verein 16 Tabel-lenpunkte, der zweitplatzierte 15, …….., der letztplatzierte 1 Tabellenpunkt.
(3) Der Koeffizient (Maßstab für die Wertigkeit) der jeweils unter Punkt 1. angeführten Tur-niere wird nunmehr wie folgt ermittelt:
Die fünf höchsten der gemäß Punkt 2 ermittelten Zahlen werden addiert und durch fünf dividiert. Der so ermittelte Quotient wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet.
Bei Koeffizentengleichheit werden die Dezimalstellen berücksichtigt.
NEU: Nimmt ein Verein – der nach der vorläufigen Berechnung der Masterspunkte unter den fünf Punktebesten platziert ist – am Turnier nicht teil, werden für die Ermittlung dieses Koeffi-zienten nur die Zahlen der verbleibenden Teilnehmer berücksichtigt, wobei die Summe die-ser Zahlen trotzdem durch fünf dividiert wird. Dies bedeutet, dass nach Nennschluss kein anderer Verein für die Berechnung der fünf Punktbesten nachgereiht wird.
Der so ermittelte Koeffizient wird mit der Zahl 3 für den bestplatzierten, mit der Zahl 2 für den zweitplatzierten und mit der Zahl 1 für den drittplatzierten Verein multipliziert.
Die so erhaltene Zahl stellt die Masterspunkte für den jeweiligen Verein dar. Die Ermittlung der Masterspunkte erfolgt erst nach dem jeweiligen Turnier und nach Vorlage der Spielbe-richte.
(4) Für jeden Verein werden für die Teilnahme am BFV Hallenmasters 2021/22 als Quali-fikation jene zwei Turniere herangezogen, bei denen der Verein die meisten Masterspunkte erreicht hat.
(5) Die Teilnehmer am BFV Hallenmasters des BFV sind jene sieben Vereine, die die meisten Masterspunkte (s. Pkt. 4) erreicht haben. Außerdem ist als achte Mannschaft der Titelverteidiger (= 2020 – SC/ESV Parndorf) automatisch qualifiziert. Sollte daher der jeweili-ge Titelverteidiger unter den sieben Vereinen mit den meisten Masterspunkten sein, nimmt der Achtplatzierte am BFV Hallenmasters 2021/22 teil.
Sind zwei Vereine bei der Vergabe des 8. Finalplatzes punktegleich, so werden die Berech-nungen der Qualifikationsturniere, an denen diese Vereine teilgenommen haben, nicht auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet, sondern auf die notwendige Anzahl von Dezimalstel-len berechnet.
Falls ein Verein am BFV-Hallenmasters am 15.01.2022 nicht teilnehmen möchte, muss er dies dem BFV bis spätestens 15.12.2021 schriftlich bekanntgegeben. Das Teilnahmerecht geht in diesem Fall auf den nächstplatzierten Verein über.
4. Durchführung des BFV Hallenmasters
Das Hallenmasters des BFV wird am 15. Jänner 2022 in der Sporthalle in Oberwart ausge-tragen.
Spielmodus: Es werden 2 Gruppen mit je 4 Vereinen gebildet
GRUPPE A: GRUPPE B:
1.) A (Titelverteidiger) 1.) E (Punktebester)
2.) B (Zweitbester) 2.) F (Drittbester)
3.) C (Fünftbester) 3.) G (Viertbester)
4.) D (Sechstbester) 4.) H (Siebentbester)
Pro Gruppe spielt jeder gegen jeden
Spieldauer: Gruppenspiele 2 x 7 Minuten reine Spielzeit (Nettospielzeit)
Kreuz- und Finalspiele 2 x 8 Minuten (Netto)
Die Spiele der beiden Gruppen werden wie folgt durchgeführt:
1.Spiel F – G
2.Spiel B – C
3.Spiel E – H
4.Spiel A – D
5.Spiel F – H
6.Spiel B – D
7.Spiel E – G
8.Spiel A – C
9.Spiel G – H
10.Spiel C – D
11.Spiel E – F
12.Spiel A – B
Die Wertung der Gruppenspiele wird gem. § 8 der Meisterschaftsregeln des ÖFB durchgeführt
Die Reihung der Vereine (Tabelle) richtet sich nach:
a) der Anzahl der Punkte
b) bei gleicher Punkteanzahl entscheidet die höhere Tordifferenz
c) bei gleicher Tordifferenz entscheidet die höhere Anzahl der erzielten Tore
d) bei gleicher Anzahl der erzielten Tore entscheidet die höhere Anzahl der Siege
e) bei gleicher Anzahl der Siege entscheidet das Resultat der betreffen- den Vereine gegeneinander
f) sollten in den oben angeführten Punkten von a) bis e) alle Ergebnisse gleich sein, entscheidet ein Strafstoßschießen, bei dem nur diese Spie-ler teilnehmen dürfen, die beim letzten Spieles ihres Vereines am Spielbericht angeführt waren
Nach Abschluss der Gruppenspiele spielen der Erstplatzierte Verein der Gruppe A gegen den Zweitplatzierten Verein der Gruppe B. Danach spielen der Erstplatzierte Verein der Gruppe B gegen den Zweitplatzier-ten Verein der Gruppe A um den Einzug ins Finale. Die Gewinner die-ser Kreuzspiele spielen dann um den Sieger des BFV Hallenmasters.
Nach Abschluss der Kreuzspiele findet zwischen den beiden Verlierer ein Strafstoßschießen um den 3. und 4. Platz statt
Die Spiele um den 5. – 8. Platz werden nicht ausgetragen.
Im Anschluss an das Strafstoßschießen findet das große Finale um den Burgenländischen Hallenmaster 2021/22 statt.
Sollten die Kreuz- und das Finalspiel nach Ende der regulären Spielzeit unentschieden stehen, wird das Spiel ohne Seitenwechsel
maximal vier Minuten (Nettospielzeit) fortgesetzt. Das Spiel endet
sobald ein Tor erzielt wird (Golden Goal).
Spielberechtigt in dieser Verlängerung sind alle Spieler, die am Spielbe-richt für dieses Spiel nominiert wurden.
Numerische Schwächungen aufgrund von Disziplinarstrafen (Aus-
schlüsse, Zeitstrafen) gelten mit Ablauf der regulären Spielzeit nicht als
verbüßt und werden in die Verlängerung übernommen. Beide Mann-schaften beginnen die Spielverlängerung mit gegenüber dem Ende der
regulären Spielzeit um jeweils einen Spieler reduzierter Spieleranzahl (= 5 Spieler). Die Verlängerung beginnt mit einer neuerlichen Platzwahl.
Nach jeder Spielminute der Verlängerung wird das Spiel mit einem Sig-nalton kurz unterbrochen und ein weiterer Spieler jeder Mannschaft muss unverzüglich vom Feld. Die Spielfortsetzung erfolgt jeweils durch einen Schiedsrichterball vom Mittelkreis. Bei einer offensichtlichen Ver-letzung eines Spielers während der Verlängerung, kann – jedoch nur während einer Spielunterbrechung – der verletzte Spieler ausgetauscht werden. Der eingetauschte Spieler muss jedoch nach dem Ende der laufenden Spielminute das Spielfeld wieder verlassen.
Falls durch Zeitausschlüsse in der Spielverlängerung eine Mannschaft keinen Spieler mehr am Feld haben sollte, so wird das Spiel abgebro-chen. Sieger ist die noch am Spielfeld vertretene Mannschaft.
Sollte nach fünf Minuten kein Tor erzielt worden sein, entscheidet ein Penaltyschießen. Zum Penaltyschießen dürfen fünf berechtigte (= nicht mit roter Karte des Feldes verwiesene) Spieler einer Mannschaft ab-wechselnd antreten. Steht nach jeweils fünf Schützen kein Sieger fest, muss abwechselnd je ein Spieler antreten, bis ein Sieger mit einem Tor Unterschied feststeht. Der Schiedsrichter bestimmt mittels Los, welche Mannschaft mit dem Penaltyschießen beginnt.
BESTIMMUNGEN für den ÖFB und BFV – CUP (gültig für die Saison 2021/22)
ÖFB-CUP
Grundsätzlich sind die „Durchführungsbestimmungen für den Cup des Österrei-chischen Fußball-Bundes“ gültig. Sie werden vom Präsidium des ÖFB auf Grundlage der Cupregeln des ÖFB erlassen. Die Meisterschaftsregeln des Öster-reichischen Fußball-Bundes sowie sämtliche andere Regelwerke des ÖFB sind erforderlichenfalls ergänzend anzuwenden.
Teilnahmeberechtigung im ÖFB-Cup
Je nach Vergabe der Anzahl der Startplätze durch den ÖFB, ist die Reihenfolge der BFV-Teilnehmer am ÖFB-Cup wie folgt:
1. BFV-Cupsieger der jeweiligen Vorsaison, sofern der Bewerb ausgetragen werden konnte
2. Bester burgenländischer RLO-Verein (sofern kein Amateur/1b Team)
3. Meister und Aufsteiger in die Regionalliga (sofern kein Amateur/1b Team)
Bei einer Doppelqualifizierung (z.B. bester RLO-Verein und BFV-Cupsieger) bzw. für den Fall, dass dem BFV mehr als 3 ÖFB-Cup-Plätze zur Verfügung stehen, werden die weiteren Plätze in folgender Reihenfolge vergeben:
4. Absteiger aus der 2. Bundesliga (sofern kein Amateur/1b Team)
5. Zweitbester burgenländischer RLO-Verein (sofern kein Amateur/1b Team)
6. BFV-Cupfinalist
7. Bestplatzierter Verein in der Burgenlandliga
(sofern kein Amateur/1b Team)
Falls es einen weiteren Startplatz gibt, gilt die gleiche Reihenfolge!!
Generell ist die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Reihenfolge der Cupplätze dem Vorstand mit einer 2/3 Mehrheit vorbehalten.
BFV CUP powered by Raiffeisen
1. Ehrenpreise & Prämien
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Siegerpo-kal, der dem Verein verbleibt. Die Spieler des Cupsiegers erhalten vergoldete und die Spieler der unterlegenen Mannschaft versilberte Medaillen (pro Mann-schaft 25 Medaillen). Beide Mannschaften sind verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen.
Ab dem Viertelfinale erhalten die Teilnehmer folgende Prämien:
die 8 Teilnehmer im Viertelfinale je: € 250,–
die 4 Teilnehmer im Halbfinale je: € 500,–
die 2 Finalteilnehmer je: € 1.000,–
Die Ermittlung der teilnahmeberechtigten Vereine erfolgt durch den BFV-Vorstand.
Amateurmannschaften und 1b-Mannschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die zur Teilnahme verpflichteten Mannschaften erhalten die Cupplätze.
Zur Teilnahme am Cupbewerb werden gem. § 2 Abs. 1 der ÖFB-Cupregeln fol-gende 64 Vereine verpflichtet.
• Alle burgenländischen Absteiger aus der Bundesliga.
• Aus der Regionalliga Ost: alle bgld. Vereine mit Ausnahme eines eventuellen
Aufsteigers in die zweithöchste Leistungsstufe der Bundesliga.
• Aus der Burgenlandliga: so viele Vereine, dass die Summe aus
„Absteiger aus der Bundesliga“, Regionalliga Ost und Burgenlandliga
13 ergibt.
• 2. Ligen: je 8 Teilnehmer
• 1. Klassen: je 5 Teilnehmer
• 2. Klassen: je 3 Teilnehmer
2. Teilnahmeberechtigte Vereine im BFV-Cup
64 Teilnehmer
3. Auslosung und Austragungsart
Auslosungsmodus:
Die ersten 3 Runden werden regional gespielt. Die Paarungen werden wie folgt ausgelost:
1. Runde wird in 3 Töpfen ausgelost (Nord-Mitte-Süd). Die Vereine der 2. Liga, 1. Klasse und 2. Klasse werden aus den Töpfen ihrer Gruppe gezogen. Die Vereine der Burgenlandliga und der Regionalliga werden regional so aufgeteilt, dass eine gerade Anzahl an Vereinen in den Töpfen erzielt wird. Innerhalb der Gruppen werden bei der Auslosung die Vereine der Burgen-landliga und Regionalliga aus einem eigenen Topf gegen Vereine der 2. Liga, 1. Klasse und 2. Klasse zunächst gelost. Ist allen Vereinen aus einem Topf ein Gegner aus dem anderen Topf zugelost worden und verbleiben in einem Topf noch Vereine, so werden diesen untereinander gelost.
2. Runde wird in 3 Töpfen ausgelost (Nord-Mitte-Süd). Die Vereine der 2. Liga, 1. Klasse und 2. Klasse werden aus den Töpfen ihrer Gruppe gezogen. Die Vereine der Burgenlandliga und der Regionalliga werden regional so aufgeteilt, dass eine gerade Anzahl an Vereinen in den Töpfen erzielt wird. Innerhalb der Gruppen werden alle Vereine aus einem Topf gelost.
3. Runde wird in 2 Töpfen ausgelost (Nord-Süd). Die 8 nördlichsten Vereine kommen in einen Topf und die 8 südlichsten Vereine kommen in einen Topf.
4. Runde wird in einem Topf ausgelost (landesweit)
5. Runde wird in einem Topf ausgelost (landesweit)
6. Finale
Die Cupspiele werden ohne Rückspiel durchgeführt, der jeweils unterlegene Ver-ein scheidet aus dem Bewerb aus.
Die Auslosung der Spiele im BFV Cup erfolgt durch den Spielausschuss.
Der klassenniedrigere Verein (es gilt die Klassenzugehörigkeit der Saison 2021/22) hat immer das Heimspielrecht. Das Heimspielrecht ist auch im Finale gültig.
Sollten zwei Vereine der gleichen Spielklasse ausgelost werden, hat der zuerst gezogene Verein das Heimspielrecht.
Falls im Finale beide Vereine der gleichen Spielklasse angehören, ent-
scheidet über das Heimspielrecht das Los
Ein Platzwahltausch kann nur im beiderseitigen Einvernehmen durchgeführt wer-den.
4. Spieldauer
Bei sämtlichen Cupspielen beträgt die Spieldauer zweimal 45 Minuten.
Sollte das Spiel nach der regulären Spielzeit unentschieden stehen, wird der Sie-ger ohne Nachspiel durch ein Elfmeterschießen (siehe Beilage) ermittelt.
5. Termine und Beginnzeiten
Die Runden, Termine, Ersatztermine und Beginnzeiten sind im Rahmentermin-plan ersichtlich.
Für die Terminierungen gilt:
Für Wochenendrunden: Grundsätzlich ist Samstag der Spieltag, eine Verschiebung des Cupspieles auf Sonntag ist durch den Heimverein (ohne Zustimmung des Gegners) möglich, jedoch muss der Gegner und der BFV von dieser Verschiebung spätestens 10 Tage vor dem Cupspiel schriftlich informiert werden. Wenn die Paarung zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, verkürzt sich die Frist auf 3 Tage.
Für Wochentagsrunden: Grundsätzlich ist Dienstag der Spieltag. Wochentagtermine gelten nur als Pflichttermin, wenn der Heimverein über ein kommissioniertes Fluchtlicht verfügt. Der Cupausschuss kann je-doch in Notfällen Wochentagspiele auch ohne Flutlicht ansetzen, wenn ansonsten der Terminplan gefährdet wäre.
Für Feiertagsrunden: Grundsätzlich ist der Feiertag der Spieltag.
Die oben angeführten Termine sind Pflichttermine. Eine Vorverlegung (Ände-rung des Spieltages bzw. der Spielzeit) im beiderseitigen Einvernehmen ist mög-lich.
Bei Runden, die an mehreren Terminen angesetzt sind, werden die Spiele zum frühestmöglichen Zeitpunkt angesetzt.
Bei Terminkollisionen gilt
Meisterschaftsspiele haben Vorrang vor Cupspielen.
Das Cupspiel wird zum ersten Ersatztermin ausgetragen. Wenn jedoch ein spielfreier Tag zwischen Meisterschafts- und Cupspiel bleibt, wird das Cupspiel jedoch noch am selben Wochenende angesetzt (z.B. tragen beide Vereine ihre Meisterschaftsspiele am Freitag aus, wird das Cupspiel am Sonntag angesetzt).
Für Cupspiele am Oster- bzw. Pfingstmontag oder anderen Feiertagen, die auf einen Montag fallen werden Meisterschaftsspiele analog zu Meister-schafts-Nachtragsspielen von Sonntag auf Samstag verschoben.
Bei Absagen und Abbrüchen gelten darüber hinaus die Bestimmungen der Meis-terschaftsbestimmungen sinngemäß (z.B. bei Absagen am Freitag bzw. Samstag ist Samstag bzw. Sonntag Ersatztermin, Restspielzeit, etc.).
Kann ein Spiel bis zur nächsten Runde nicht ausgetragen werden, so wird der Aufsteiger mittels Losentscheid ermittelt.
1. Runde: Samstag, 24. Juli 2021; 18:00 Uhr
2. Runde: Dienstag, 24. August 2021; 17:00 Uhr
3. Runde: Dienstag, 26. Oktober 2021; 14:00 Uhr
4. Runde: (Viertelfinale) Ostermontag, 18. April 2022; 16:30 Uhr
5. Runde: (Halbfinale) Donnerstag, 26. Mai 2022; 17:30 Uhr
6. Runde: (Finale) Pfingstmontag, 06. Juni 2022; 17:30 Uhr
Spielort: Wird unter den Finalisten fixiert!
Die Ersatztermine sind im Rahmenterminplan ersichtlich.
6. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist (§ 4 des Regulativs des ÖFB). Die Beschränkungen des § 7 der Richtlinien zur Durchführung der Meis-terschaft des BFV (Stamm- und Verbandsspieler) gelten im BFV-Cup nicht.
7. Ersatzspieler
Es dürfen bis zu fünf Spieler gemäß § 27 der ÖFB-Meisterschaftsregeln ausge-tauscht werden. Bis zu fünf Ersatzspieler (einschließlich eines Ersatztormannes) können vor Beginn des Spieles nominiert werden und sind in die Passkontrolle einzubeziehen. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
8. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Weiters wird das Nichtantreten nach den Strafbe-stimmungen des Burgenländischen Fußball-Verbandes geahndet.
Die Verweigerung der Teilnahme am Cupbewerb ist dem Nichtantreten gleichzu-setzen.
9. Finanzielle Bestimmungen
Für den Cupbewerb gilt Einnahmenteilung.
Die Einnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf sind wie folgt aufzuteilen:
Von den Bruttoeinnahmen werden die Schiedsrichtergebühren (inkl. Assistenten) abgezogen, der verbleibende Rest ist zu gleichen Teilen (50/50) zwischen dem Heim- und dem Gastverein aufzuteilen (Siehe Abrechnungsblatt im Anhang).
10. Schiedsrichter
Die Besetzung der Cupspiele wird vom Schiedsrichterkollegium des BFV vor-genommen. Es sollte jedes Spiel mit mindestens einem Schiedsrichter und einem Assistenten besetzt werden.
Erscheint der nominierte Schiedsrichter zum angesetzten Cupspiel nicht, so tritt der § 17 der Meisterschaftsregeln des ÖFB in Kraft.
Die Schiedsrichtergebühren für die Cupspiele werden wie folgt festgelegt:
Schiedsrichter € 135,– (Pauschale) und
Schiedsrichterassistent € 70,– (Pauschale)
11. Ausschlüsse
Cupspiele sind Pflichtspiele und werden daher für die Strafverbüßung nach roten Karten oder Anzeige angerechnet.
WICHTIG: Ausschlüsse mittels gelb/roter Karte bei einem Meisterschafts-spiel haben keine Auswirkung auf ÖFB- oder BFV-Cup und umgekehrt. Das bedeutet für die Verbüßung von Sperren folgendes: Ausschluss mittels Gelb/Roter Karte im BFV-Cup: Zieht eine Sperre für das nächste Cupspiel nach sich (im Falle des Ausscheidens ist die Sperre automatisch verbüßt). Der Spieler ist für das nächste Meister-schaftsspiel spielberechtigt. Ausschluss mittels ROTER Karte im BFV-Cup: Zieht eine Sperre für alle Mannschaften und Bewerbe (Meisterschaft und Cup) nach sich. Das heißt, der Spieler ist für das nächste Pflichtspiel nicht spielbe-rechtigt. Der Spieler bleibt bis zur Urteilsfindung des STRUMA suspendiert.
Bei Spielen im BFV-Cup sind die Strafinstanzen des BFV zuständig.
Ausgeschlossene Spieler und jene, die der Schiedsrichter wegen eines Vergehens außerhalb der Spielzeit anzeigt, sind bis zur darauffolgenden Sitzung des STRUMA suspendiert.
12. Freikarten, Eintrittspreise und Kartenauflage
Der Gastverein hat Anspruch auf 25 Stück Freikarten (für Spieler und Funktio-näre).
Der Heimverein kann 25 Stück Freikarten (für Spieler und Funktionäre) in An-spruch nehmen.
Dauerkarten (VIP-Karten, Mitglieder von Hundertschaften etc.) haben in diesem Bewerb keine Gültigkeit. Inhaber dieser Dauerkarten müssen ebenfalls Eintritt bezahlen.
Der Heimverein bestimmt die Höhe des Eintrittspreises. Als Höchstgrenze gilt der festgelegte Eintrittspreis des höherrangigen Vereines.
In die Kartenauflage ist dem Gastverein Einsicht zu gewähren und diesem steht das Kontrollrecht zu.
13. Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem vom Burgenländischen Fuß-ball – Verband eingesetzten Cupausschuss. (Dieser setzt sich aus dem Sportrefe-renten (Vorsitzender), dem Ligaobmann und den 3 Gruppenobmännern zusam-men.)
14. Finale
Das Finalspiel wird in einer eigenen Sitzung mit den beiden Finalteilnehmern besprochen.
15. Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet der Cupausschuss des BFV.
Eisenstadt, 29.06.2021
Burgenländischer
Fußballverband
7000 Eisenstadt, Hotterweg 67
Tel. 02682/62326 – www.bfv.at
ABRECHNUNGSBLATT für den BFV Cup powered by Raika (gültig für die Saison 2021/22)
Abrechnung gemäß Punkt 8 “Finanzielle Bestimmungen“ der Durchführungs-bestimmungen für den BFV Cup powered by Raika.
Heimverein :………………………..
Spieltag :………………………..
Gastverein : ……………………..….
Einnahmen laut Kartenabrechnung :
Stück………………a ‘€…….. Betrag………………
Stück………………a ‘€…….. Betrag………………
Gesamteinnahmen Eintrittskarten : ………………….……
Abzüglich Schiedsrichtergebühren : ………………………
Nettobetrag : ………………………
Anteil Gastverein 50% ………………………
Für die Richtigkeit:
Heimverein : ………………………………………………………….……….
Name, Funktion, Unterschrift
Gastverein : ………………………………………………………….………..
Name, Funktion, Unterschrift
Ort, Datum :……………………….….. Betrag dankend erhalten.
„Elfmeterschießen zur Siegerermittlung“
Ein Elfmeterschießen zur Siegerermittlung folgt nach dem Spiel gemäß den gültigen Spielregeln. Ein Spieler, der während des Spiels des Feldes verwiesen wurde, darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen. Während des Spiels ausgesprochene Ermahnungen oder Verwarnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen.
(1) Ausführung vor dem Elfmeterschießen
a) Sofern nicht andere Überlegungen den Ausschlag geben (z.B. Zustand des Spielfeldes, Sicherheit, etc.), wirft der Schiedsrichter eine Münze, um das Tor zu bestimmen, auf das geschossen wird. Der Schiedsrichter wirft erneut eine Münze und der Sieger des Münzwur-fes entscheidet, ob sein Team den ersten oder den zweiten Elfmeter schießt.
b) Nur die Spieler, die am Ende des Spiels auf dem Spielfeld stehen oder das Spielfeld kurz-zeitig verlassen haben (z.B. wegen einer Verletzung oder zur Berichtigung der Ausrüstung, etc.) dürfen am Elfmeterschießen teilnehmen. Einzige Ausnahme ist der Spieler, der für einen Torhüter, der das Spiel nicht fortsetzen kann, eingewechselt wird.
c) Wenn ein Team am Ende des Spiels oder vor oder während des Elfmeterschießens mehr Spieler aufweist als das gegnerische Team, muss es die Anzahl der Spieler angleichen („Reduzierung“) und den Schiedsrichter darüber informieren (Name und Nummer). Ausge-schlossene Spieler dürfen nicht am Elfmeterschießen teilnehmen (abgesehen von der nachfolgenden Ausnahme).
d) Ein Torhüter, der das Spiel vor oder während des Elfmeterschießens nicht fortsetzen kann, darf durch einen Spieler, der zur Herstellung der gleichen Spielerzahl von der Teilnahme am Elfmeterschießen ausgeschlossen wurde, oder, wenn sein Team noch nicht alle zuläs-sigen Auswechselungen vorgenommen hat, durch einen gemeldeten Auswechselspieler ersetzt werden. Der ausgewechselte Torhüter darf danach nicht mehr am Elfmeterschie-ßen teilnehmen.
e) Hat der ausgewechselte Torhüter bereits einen Elfmeter geschossen, darf der ihn erset-zenden Spieler erst einen Elfmeter schießen, nachdem alle teilnahmeberechtigten Spieler einen Elfmeter ausgeführt haben.
(2) Während des Elfmeterschießens
a) Alle teilnahmeberechtigten Spieler mit Ausnahme des Elfmeterschützens und der beiden Torhüter halten sich im Anstoßkreis auf. Der Torhüter aus dem Team des Elfmeterschüt-zens wartet auf dem Spielfeld außerhalb des Strafraumes (Schnittpunkt Tor- und Straf-raumlinie).
b) Jedes Team bestimmt selbst, in welcher Reihenfolge die teilnahmeberechtigten Spieler die Elfmeter schießen.
c) Ein teilnahmeberechtigter Spieler darf den Platz mit dem Torhüter tauschen.
d) Der Elfmeter gilt als abgeschlossen, wenn sich der Ball nicht mehr bewegt, er aus dem Spiel ist oder der Schiedsrichter das Spiel wegen eines Vergehens unterbricht. Der Elfme-terschütze darf den Ball kein zweites Mal spielen.
e) Begeht der Torhüter ein Vergehen und wird der Elfmeter infolgedessen wiederholt, wird der Torhüter für das erste Vergehen ermahnt und für jedes weitere Vergehen verwarnt.
f) Begeht der Elfmeterschütze ein Vergehen, nachdem der SR den Ball zum Elfmeter freige-geben hat, wird dieser Elfmeter als „verschossen“ gewertet und der Elfmeterschütze ver-warnt.
g) Begehen Torhüter und der Elfmeterschütze gleichzeitig ein Vergehen, wird der Elfmeter als verschossen gewertet und der Elfmeterschütze verwarnt.
(3) Siegerermittlung
a) Beide Teams führen je 5 Elfmeter abwechselnd aus. Jeder Elfmeter muss von einem an-deren Spieler ausgeführt werden. Ein Spieler darf erst ein zweites Mal antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler einen Elfmeter ausgeführt haben.
b) Sobald ein Team mehr Tore erzielt hat, als das andere mit den ihm verbleibenden Elfme-tern noch erzielen kann, ist das Elfmeterschießen beendet. Wenn es nach je 5 Elfmetern unentschieden steht, wird das Elfmeterschießen fortgesetzt, bis eines der Teams ein Tor mehr erzielt hat als das andere Team nach derselben Anzahl an Elfmetern. Dieser Grund-satz gilt auch für alle nachfolgenden Elfmeter, wobei ein Team die Reihenfolge der Elfme-terschützen ändern darf.
c) Das Elfmeterschießen darf von einem Spieler, der das Spielfeld verlässt, nicht verzögert werden. Ein Elfmeter wird als „verschossen“ gewertet, wenn der Spieler nicht rechtzeitig auf das Spielfeld zurückkehrt.
d) Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler darf verwarnt oder des Fel-des verwiesen werden.
e) Ein des Feldes verwiesener Torhüter muss durch einen teilnahmeberechtigten Spieler er-setzt werden. Ein Feldspieler, der das Spiel nicht fortsetzen kann, darf nicht ersetzt werden.
f) Das Spiel wird nicht abgebrochen, wenn ein Team weniger als 7 Spieler aufweist.
(4) Soweit in den vorhergehenden Absätzen 1 bis 3 nichts Gegenteiliges festgelegt ist, entschei-det der Cupausschuss gemäß §15 der Durchführungsbestimmungen des Burgenland-Cups.
RICHTLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNG
DER MEISTERSCHAFT DES BFV
2021/22
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Geltungsbereich
Diese Richtlinien ergänzen die Meisterschaftsregeln und Rechtspflegeordnung
des ÖFB für die vom BFV durchgeführten Bewerbe.
(2) Leistungsstufen (Leistungsklassen)
Der Meisterschaftsbewerb des BFV wird in 4 Leistungsstufen durchgeführt:
a) die 1. Leistungsstufe bildet die Burgenlandliga;
b) die 2. Leistungsstufe bilden die 2. Ligen;
c) die 3. Leistungsstufe bilden die 1. Klassen;
d) die 4. Leistungsstufe bilden die 2. Klassen;
(3) Voraussetzung zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb des BFV ist die Abwicklung aller Meisterschaftsspiele mittels Fußball-Online.
(4) Die Vereine sind verpflichtet, die ÖFB-Rechtspflegeordnung und die Sicherheits-richtlinien des BFV rechtsgeschäftlich auf die Zuschauer zu überbinden (Aufdruck, Aus-hang, etc.).
§ 2 Meisterschaftstermine
(1) Vor Beginn eines jeden Meisterschaftsjahres beschließt über Antrag des Spielausschusses der Vorstand des BFV
a) die Termine für den Beginn des Bewerbes (Herbst und Frühjahr),
b) die Termine für die Runden des Bewerbes,
c) die Ersatztermine
d) die Beginnzeiten
(2) Auslosung
a) Für die Auslosung der Meisterschaftsspiele ist der Spielausschuss zuständig, der auf die Vorschläge des Ligaobmannes und der Gruppenobmänner Bedacht zu nehmen hat.
b) Die Vereine sind berechtigt einen Auslosungswünsch dem Spielausschuss bis 15. Juni j. J. bekannt zu geben.
c) Die Vereine können ihre Heimspiele für die Herbst- (bis spätestens 30.06.) und Früh-jahrsmeisterschaft (bis spätestens 31.01.) der Kampfmannschaften und Reserven im System „Fußball-Online“ zu den Pflichtterminen eintragen.
Bis 05.07. bzw. 05.02. besteht die Möglichkeit begründeten Einspruch gegen einen Spieltermin zu erheben, welcher vom Spielausschuss behandelt und entschieden wird. Nach der Frist gelten alle Spieltermine als genehmigt und können nur mehr im beidseitigen Einvernehmen geändert werden.
(3) Pflichttermine
a) Grundsätzlich gilt der Samstag- und Sonntag (Feiertag) zur Verbandszeit als Pflicht-termin.
b) Für die Vereine der Burgenlandliga, den 2. Ligen und der 1. Klasse Nord und Mitte, sowie der 2. Klassen ist auch der Samstag-Abendtermin (von Verbandszeit bis 20.00 Uhr) Pflichttermin.
c) Für die Burgenlandliga, die 2. Liga Nord und Mitte und 1. Klasse Mitte sowie der 2. Klasse Mitte ist der Freitag unter folgenden Voraussetzungen Pflichttermin:
Die Entfernungen zwischen den Orten, aus denen die beteiligen Vereine kommen, ist geringer als 70 km (Straßenkilometer)
Spieltermin ist 19:30 oder 20:00 Uhr
Ist die Entfernung größer als 70 km, kann an einem Freitag nur in beiderseitigem Einvernehmen gespielt werden.
Das Reservespiel ist verpflichtend auszutragen und hat zwei Stunden vor dem Hauptspiel zu beginnen.
Sollte an einem Freitag aufgrund Spielverbot wegen Länderspielen, ÖFB-Cup, etc. eine frühere Beginnzeit als die Verbandszeit notwendig sein, gilt dieser Termin nicht als Pflichttermin.
d) Absagen:
i. Wenn ein an einem Freitag bzw. Samstag angesetztes Pflichtspiel (Meisterschaft oder Cup) unter Berücksichtigung der Durchführungsbestimmungen für die Ab-sage von Pflichtspielen (Meisterschaft oder Cup) abgesagt werden muss, ist die-ses Spiel am nachfolgenden Samstag bzw. Sonntag auszutragen (unabhängig vom Grund, wie z.B. Unbespielbarkeit des Spielfelds, technische Gebrechen etc.).
ii. Ist der Gastverein am Spieltag bereits angereist und hat er infolge der Absage abermals anzureisen, so gebührt ihm vom Heimverein eine Fahrtentschädigung (Kilometergeld lt. § 12 Abs. 3 lit. b).
iii. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Sonntagspiele, wenn der da-rauffolgende Montag ein gesetzlicher Feiertag ist.
iv. Sollte das Spielfeld auch am folgenden Tag unbenutzbar sein, so ist das Spiel im Sinne der geltenden Bestimmungen über Absage von Pflichtspielen (§ 15 der
Meisterschaftsregeln des ÖFB) abermals abzusagen. Es wird vom Spielausschuss neu terminiert.
e) Voraussetzungen für die Verschiebung nach dem 05.02./05.07. ist das Einverständnis beider Vereine.
Für die Umbesetzung einer solchen Spielverschiebung wird eine Gebühr von € 50,- vom veranstaltenden Verein eingehoben. Ein Verein ist von dieser Gebühr befreit, wenn die schriftliche Meldung über die Spielverschiebung spätestens am Montag der Vorwoche vor dem beabsichtigten Spieltermin im Sekretariat des BFV eingelangt ist.
f) Eine Möglichkeit zum Spielen am Sonntagvormittag besteht nur dann, wenn auch der Spielpartner schriftlich sein Einverständnis dem BFV bekannt gibt. Bei Absage dieses Termins gilt der Nachmittag desselben Tages als Ersatztermin.
g) Der Spielausschuss kann in Einzelfällen (z.B. bei Nachtragsspielen, Wiederholungs-spielen, bei Platzsperren, bei Spielverlegungen, bei Konkurrenzveranstaltungen im gleichen Ortsgebiet) und bei Vorliegen besonderer Umstände die Vereine verpflich-ten, am Sonntagvormittag zu spielen.
h) Wenn der Terminplan es erfordert, können Nachtragsspiele durch den Spielaus-schuss auch als Flutlichtspiele angesetzt werden, wenn der veranstaltende Verein über eine für Meisterschaftsspiele genehmigte Flutlichtanlage verfügt.
(4) Ersatztermine
a) Die im Rahmenterminplan festgesetzten Ersatztermine sind für den Meisterschafts-betrieb unbedingt freizuhalten. Diese werden vom Spielausschuss neben den im Fol-genden angeführten Ersatzterminen für die Ansetzung von abgesagten bzw. abge-brochenen Spielen herangezogen.
Im beiderseitigen Einvernehmen können solche Spiele auch an jedem Termin vor dem nächsten Ersatztermin ausgetragen werden.
b) Ersatztermine für die Burgenlandliga:
1.) Vereine der Burgenlandliga ohne genehmigte Flutlichtanlage:
Die am Wochenende abgesagten Spiele werden ab Beginn der Frühjahrs-meisterschaft bis 30. April und ab 1. September bis Ende der Herbstmeisterschaft vom Spielausschuss neu terminiert.
Abgesagte Spiele am Wochenende in der Zeit vom 1. Mai bis 31. August, sind am darauffolgenden Dienstag, Verbandszeit 18:00 Uhr, nachzutragen. Bei einer neuerlichen Absage, erfolgt die Neuansetzung durch den Spielaus-schuss.
Ab 2022/23: Für Vereine ohne genehmigtes Flutlicht auf der eigenen Sportanlage gelten die Regelungen wie mit genehmigter Fluchtlichtanlage. Betroffene Spiele müssen daher auf dem genehmigten Ausweichplatz ausgetragen werden (siehe § 3 Abs. (1) lit. d)
2.) Vereine der Burgenlandliga mit genehmigter Flutlichtanlage:
Die am Wochenende abgesagten Spiele sind bei einer Entfernung unter 70 km am darauffolgenden Dienstag, Verbandszeit 19:30 oder 20:00 Uhr, nach-zutragen. Muss das Spiel auch an diesem Tag abgesagt werden, erfolgt die Neuansetzung durch den Spielausschuss.
Bei einer Entfernung über 70 km gilt der nächste Ersatztermin als Nachtragstermin.
c) Können Nachtragsspiele aus dem Herbstdurchgang bis zum Beginn der Frühjahrs-meisterschaft nicht ausgetragen werden, so sind sie spätestens am ersten Ersatzter-min der Frühjahrsmeisterschaft anzusetzen.
(5) Alle Spiele der letzten Frühjahrsrunde, die für den Auf- oder Abstieg von Bedeutung sind, werden für Samstag terminiert, die restlichen Spiele können für Freitag bzw. Sonn-tag angesetzt werden.
(6) Zu Allerheiligen (01.11.) kann bei Einigung gespielt werden, am Karfreitag kann bei Einigung ab 19.30 Uhr und am Karsamstag spätestens um 17.00 Uhr gespielt werden.
(7) Bei Spielabbruch ohne Verschulden eines Vereines gemäß § 30 der ÖFB Rechtspflege-ordnung oder bei einer anderen angeordneten Neuaustragung eines Spieles wird der Termin vom Spielausschuss des BFV bestimmt. Spiele, bei denen die Restspielzeit aus-zutragen ist, werden spätestens am Mittwoch der 2. Woche nach dem Abbruch ange-setzt, um eine möglichst faire Abwicklung etwaiger Gelb- und Gelb-Rot-Sperren zu ge-währleisten, sofern der veranstaltende Verein über eine für Meisterschaftsspiele geneh-migte Flutlichtanlage verfügt.
(8) Gegen Entscheidungen des Spielausschusses bezüglich Spiel-, Ersatz- und Nachtrags-termine ist kein Rechtsmittel zulässig.
§ 3 Vorsorge für Wettspiele
(1) Ausmaße des Spielfeldes
a) Für die einzelnen Leistungsstufen sind folgende Mindestausmaße vorgeschrieben:
Burgenlandliga: 100 m x 64 m
2. Ligen, 1. und 2. Klassen: 90 m x 60 m
b) Tore für Normspielfelder:
Die Tore müssen fest im Boden verankert sein
Tornetze sind verpflichtend und müssen mit den Toren und dem Boden fest verbunden sein
Der Abstand zwischen den Innenkanten beträgt 7,32 m
Der Abstand zwischen der Unterkante der Querlatte und Boden 2,44 m
Stärke der Torstangen 10 – 12 cm
c) Bei Aufstieg wird vom BFV eine Sportplatzkommissionierung durchgeführt.
d) Der Aufstieg in die Burgenlandliga ist einem Verein nur dann möglich, wenn dieser über folgende Mindestinfrastruktur verfügt:
1.) Spielfeldgröße wie oben lit. a)
2.) 2 Gästekabinen mit mind. 18m² oder 1 Gästekabine mit mind. 36m² und mindestens 3 Duschen.
3.) Schiri Kabine getrennt von der Mannschaftskabine mit mind. 12m² inkl. Sanitärbereich
4.) Internetzugang im gesicherten Bereich (für Zuschauer nicht zugänglich)
5.) Betreuerbank für mind. 10 Personen mit einem Mindestabstand zur Sei-tenlinie von 2,5m.
6.) Barrieren: mind. 1,5 m zur Seitenlinie und mind. 3 m zur Torlinie.
7.) eine kommissionierte Flutlichtanlage. Wer über keine solche verfügt muss eine schriftliche Vereinbarung für eine Ausweichsportanlage, die über ein kommissioniertes Fluchtlicht verfügt, vorlegen.
Ab 2022/23: Vereine sind in der Burgenlandliga nur mehr dann teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine für Meisterschaftsspiele kommissionierte Flutlichtanlage verfü-gen. Sollte ein Verein über kein meisterschaftsspieltaugliches Flutlicht auf seiner Sportanlage verfügen, kann vor Beginn der Meisterschaft um Ausnahmegenehmi-gung beim BFV angesucht werden. In diesem Ansuchen ist die uneingeschränkte Verfügbarkeit eines Sportplatzes, der die Kriterien für die Burgenlandliga erfüllt, von beiden Vereinen zu bestätigen. Dieses Ansuchen für die Verfügbarkeit eines für die Burgenlandliga tauglichen Sportplatzes ist für die vom Verband festgesetzten Spiele bei Flutlicht jährlich bis spätestens 20. Mai schriftlich an den BFV zu richten und muss unbedingt für die ganze Spielsaison Gültigkeit haben!
e) Weiter gilt für Vereine der Burgenlandliga und der Regionalliga Ost folgende Anord-nung: Jeder Verein muss mindestens 4 Nachwuchsmannschaften, davon mindestens eine Großfeldmannschaft, zur Meisterschaft dem BFV melden. Für eine fehlende Großfeldmannschaft sind € 1.000,- an Strafe an den BFV zu entrichten, für jede wei-tere fehlende Mannschaft jeweils € 500,-
Wenn diese Voraussetzungen nicht bis zum Ende der Meisterschaft bei dem Verein vorliegen, der nach dem Tabellenrang grundsätzlich aufstiegsberechtigt wäre, bzw. der BFV keine Ausnahmegenehmigung erteilt, so geht das Aufstiegsrecht auf den nächstplatzierten Verein mit der entsprechenden Infrastruktur über.
(2) Spiele auf Kunstrasen
a) Pflichtspiele des BFV auf Kunstrasenplätzen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
i.) Kunstrasen wurde durch den BFV kommissioniert.
ii.) Beide Vereine einigen sich, ein Spiel auf Kunstrasenplatz auszutragen.
b) Das Bespielen von Kunstrasenplätzen ist nur mit Schuhen mit Noppensohlen bzw. speziellen Kunstrasenschuhen gestattet. Die Verwendung von Schuhen mit Schraubstollen ist ausnahmslos verboten und hat der Schiedsrichter Spielern mit sol-chen Schuhen bzw. Stollen die Teilnahme am Spiel zu verwehren.
(3) Spielfeldabgrenzungen
a) Die Spielfelder der Burgenlandliga müssen mit einer geschlossenen, stabilen Barri-ere umgeben sein, die hinter dem Torraum von den Torlinien mindestens 3 m, ansonsten mindestens 1,5 m von den Tor- und Seitenlinien entfernt sein soll. Die Spielfelder in den übrigen Leistungsstufen müssen eine stabile Barriere hinter den Torlinien aufweisen, die hinter dem Torraum von der Torlinie mind. 3 m entfernt sein muss.
b) Ist die Spielabgrenzung hinter dem Torraum nicht mindestens 3 m entfernt, so hat der veranstaltende Verein dafür zu sorgen, dass sich bis zur Strafraumbegrenzung an den Torlinien niemand aufhält. Der Schiedsrichter hat die Einhaltung dieser Vor-schrift zu überwachen und, falls erforderlich, vom Ordnerdienst durchsetzen zu las-sen. Bei Verstoß ist der Verein zu bestrafen.
(4) Flutlicht
a) Spiele bei Flutlicht
Pflichtspiele bei Flutlicht sind gestattet, wenn die Anlage für Flutlichtspiele einen Min-destmittelwert Emed von 150 Lux (empfohlener Wert beträgt 250 Lux) aufweist.
Dies gilt nur bis zur nächsten notwendigen Überprüfung.
Bei neuen Flutlichtanlagen oder nach notwendigen Überprüfungen muss die Flut-lichtanlage einen Mindestmittelwert Emed von 200 Lux aufweisen.
In Kraft tritt diese Änderung ab Sommer 2018, spätestens jedoch bei der ersten darauffolgenden periodischen Überprüfung.
Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung muss folgendes Verhältnis mindestens erfüllen:
Emin : Emed (Mittelwert) 1:2 und Emin : Emax 1:3,5
Die Flutlichtanlage muss durch den BFV kommissioniert sein und die Überprüfungen gemäß d) erfüllt sein. Die Verbandszeit wird vom Spielausschuss festgelegt, andere Beginnzeiten sind einvernehmlich möglich.
b) Verhalten bei Defekt des Flutlichtes
Bei Defekt des Flutlichtes vor oder bei Spielbeginn hat der veranstaltende Verein maximal 30 Minuten Zeit den Schaden zu beheben, gelingt dies nicht ist das Spiel abzusagen.
Tritt der Flutlichtdefekt während des Spieles auf, ist das Spiel zu unterbrechen. Der veranstaltende Verein hat maximal 30 Minuten Zeit den Schaden zu beheben. Gelingt dies nicht, ist das Spiel abzubrechen.
Kann der Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden, so hat der Schiedsrichter zu beurteilen, ob die reduzierten Beleuchtungsverhältnisse eine Fort-führung des Spieles zulassen. Über den endgültigen Abbruch eines Spieles wegen Beleuchtungsdefekt entscheidet ausschließlich der amtierende Schiedsrichter.
c) Flutlichtzuschaltung
Wenn es trotz Einhaltung der letzten Verbandszeit notwendig ist, das Flutlicht einzu-schalten bzw. wenn ein zur festgelegten Verbandszeit begonnenes Pflichtspiel wegen plötzlich eintretender Dunkelheit in seiner Fortführung gefährdet ist, dann hat der amtierende Schiedsrichter zu beurteilen, ob die Einschaltung des Flutlichtes notwen-dig ist bzw. ob durch eine von ihm angeordnete Einschaltung einer nicht kommissi-onierten Anlage die Beleuchtungsverhältnisse eine reguläre Fortführung des Spieles zulassen.
d) Wartung und Überprüfung
Für Flutlichtanlagen ist alle 5 Jahre – vor Beginn der Meisterschaft – ein Über-prüfungsbericht von einem konzessionierten Elektrounternehmen vorzulegen, der die Wartung und die ausreichende Beleuchtungsstärke bestätigt. Sollten bei dem vorge-legten Prüfbericht Zweifel bestehen, kann der BFV eine Überprüfung von einem ex-ternen Fachmann – zu Lasten des jeweiligen Vereines – durchführen lassen.
(5) Spielbericht – Online-Spielbericht (OSB)
a) Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass ein funktionierendes End-gerät mit Internetverbindung für die Abwicklung des Online-Spielberichts (OSB) am Sportplatz (Schiedsrichterkabine) zur Verfügung steht.
b) Die Spielercards sind dem Schiedsrichter vor Spielbeginn von den Vereinen unaufge-fordert und in der Reihenfolge der Aufstellung des OSB sortiert auszuhändigen.
c) Falls das Spiel von einem gem. § 17 der Meisterschaftsregeln des ÖFB betrauten Spielleiter geleitet wird, hat jener Verein, der den Spielleiter stellt, dafür zu sorgen, dass der OSB unmittelbar nach dem Spiel ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Das Passwort des Schiedsrichters wird ersetzt durch das (nochmalige) Eingeben des Passwortes des Heimvereines.
d) Eine Verweigerung der Durchführung über das Netzwerk während der Meisterschaft kann bis zum Ausschluss des Vereines von der Meisterschaft führen.
e) Die Frist bis zur automatischen Spielbeglaubigung beträgt 7 Tage.
(6) Technische Zone
Auf der Laufbahn oder am Spielfeldrand dürfen sich weder Funktionäre noch Zu-schauer aufhalten. Die Vereine haben Sorge zu tragen, dass für Funktionäre, Trainer, Masseur und Ersatzspieler acht fest verankerte Plätze in Form von Bänken vor der Publikumsabgrenzung bereitstehen (in der Burgenlandliga dürfen sich 10 Personen (davon max. 5 Offizielle), dort aufhalten). Funktionäre, Trainer, Masseur oder Arzt sind „Teamoffizielle“ und diese müssen vor Spielbeginn im Online-Spielbericht ein-getragen werden und haben sich entsprechend dem jeweiligen aktuellen IFAB-Re-gelwerk, Punkt „Technische Zone“, zu verhalten.
(7) Vorsorge für Erste-Hilfe-Leistung Während des Spieles muss auf der Sportanlage ein entsprechend ausgestatteter Erste-Hilfe-Koffer (Tasche), sowie eine Krankentrage vom Heimverein bereitgestellt werden.
§ 4 Spielaustragung
(1) Wettspielverlegungen
a) Vereine, die ihre Spiele der Kampfmannschaft am festgelegten Termin zur festgeleg-ten Zeit beginnen, sind im Sinne der Meisterschaftsregeln von der Gegnerverständi-gung und Schiedsrichteranforderung befreit.
b) Wird der Spielort verlegt, dann ist der platzwählende Verein verpflichtet, seinen Geg-ner davon durch Intramail („Fußball-Online“-System) schriftlich zu verständigen. Der Gastverein muss bis spätestens am Freitag der Woche von dem neuen Spielort verständigt sein.
Die Verständigung hat zu enthalten:
Tag und Zeit des Spieles sowie Sportplatz mit genauer Anschrift. Für die Umbeset-zung einer solchen Spielortverlegung wird eine Gebühr von € 50,- eingehoben. Ein Verein ist von dieser Gebühr befreit, wenn die schriftliche Meldung über die Spielor-tverlegung spätestens am Montag der Vorwoche vor dem beabsichtigten Spieltermin im Sekretariat des BFV eingelangt ist. Die Fristen für die Verständigung des Gegners (s.o.) bleiben aufrecht.
Verfügt ein Verein über mehr als einen kommissionierten Sportplatz und ist der ur-sprünglich vorgesehene Sportplatz aufgrund Unbespielbarkeit des Spielfelds oder technischer Gebrechen nicht benutzbar, ist das Spiel auf dem anderen Sportplatz auszutragen. Der Verein ist von der Gebühr befreit, sofern er den Gastverein und den BFV rechtzeitig vor dessen Abreise verständigt hat.
c) Die Rückverlegung von Meisterschaftsspielen darf grundsätzlich nicht bewilligt wer-den.
(2) Absagen
a) Absage vor dem Spieltag:
Siehe § 15 der Meisterschaftsregeln des ÖFB
b) Absage am Spieltag
Falls die Witterungsverhältnisse am Spieltag befürchten lassen, dass das Spielfeld nicht bespielbar sein wird, hat ein Schiedsrichter aus der Liste der „Kommissionie-rungs- und absageberechtigten Schiedsrichter“ (s. BFV-Handbuch, Abschnitt „Schiedsrichter“) das Spielfeld so rechtzeitig zu kommissionieren, dass der anrei-sende Verein noch vor seiner Abreise zum Hauptspiel verständigt werden kann.
Die Verständigung des Gegners über die Absage muss durch den Kommissionie-rungs- und absageberechtigten Schiedsrichter, oder den nominierten Schiedsrichter erfolgen.
Die Vorgehensweise gilt auch bei anderen Gründungen, z.B. technischen Defekten, sofern kein Verschulden eines der beiden Vereine vorliegt.
Eine erfolgte Spielabsage muss im „Fußball-Online“-System durch den
nominierten Schiedsrichter bestätigt werden.
(3) Spielabbrüche nach höherer Gewalt (Restspielzeit):
Wird ein Pflichtspiel aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen ohne Ver-schulden eines der beiden Vereine abgebrochen, so entscheidet über die Notwen-digkeit einer Neuansetzung der Beglaubigungsausschuss. Hierbei ist zu überprüfen, ob in der restlichen Spielzeit eine entscheidende Änderung hätte herbeigeführt wer-den können.
Erfolgt keine Beglaubigung eines solchen Spieles, so ist es zur Austragung der rest-lichen Spielzeit neu anzusetzen, wobei das Abbruch- und das Wiederholungsspiel zusammen als ein Pflichtspiel gelten. Alle ausgesprochenen Disziplinarstrafen des ersten (abgebrochenen) Spieles werden im neuen (restlichen) Spiel übernommen. Sofern eine Mannschaft aufgrund von Disziplinarkarten zum Zeitpunkt des Abbruches dezimiert war, muss mit derselben (dezimierten) Spielerzahl das Spiel fortgesetzt werden. Teilnahmeberechtigt an diesem Spiel (restliche Spielzeit) sind alle an diesem Tage meisterschafts- und einsatzberechtigten Spieler.
In allen unvorhergesehenen und nicht angeführten Fällen entscheiden die vorgese-henen Instanzen des BFV.
Disziplinarkartenauswirkungen bei Restspielzeit (gültig für Pflichtspielsperren und Zeitstrafen):
* Ausschluss erfolgt vor dem abgebrochenen (ersten) Spiel:
Das abgebrochene Spiel wird für die Verbüßung der Pflichtspielsperre angerechnet, der Spieler ist aber für das neue Spiel (Restspielzeit) gesperrt!
* Ausschluss erfolgt in dem Spiel, welches abgebrochen wird:
Sperre wird bei den nächsten Pflichtspielen verbüßt, der Spieler ist bei der Restspiel-zeit suspendiert, seine Mannschaft muss das Spiel dezimiert fortsetzen.
* Ausschluss erfolgt in einem Spiel zwischen abgebrochenem Spiel und Austragung der Restspielzeit:
Eine Sperre kann nur durch beglaubigte, zur Gänze ausgetragene Spiele verbüßt werden; der Spieler ist bei Austragung der Restspielzeit spielberechtigt.
* Verwarnungssperre für das abgebrochene Spiel:
Der Spieler ist für das erste (abgebrochene) Spiel und für die Restspielzeit gesperrt.
* Spieler erhält in einem abgebrochenen Spiel eine gelbe Karte:
Die Registrierung und Wertung erfolgt erst nach Absolvierung der Restspielzeit (weil durch eine evtl. rote Karte die vorangegangene gelbe Karte aufgehoben wäre).
* Verwarnung zwischen abgebrochenem Spiel und Austragung der Restspielzeit:
Verwarnungssperren gelten für das nächste, zur Gänze auszutragende Pflichtspiel, der Spieler kann somit in der Restspielzeit eingesetzt werden.
Schiedsrichtergebühren:
Der Schiedsrichter (auch Assistenten) erhält beim abgebrochenen Spiel die volle Schiedsrichtergebühr; bei der Austragung der Restspielzeit die Hälfte davon.
Spielertausch:
Die Bestimmungen für den Spielertausch gelten für das gesamte Spiel (d.h. Spieler-tausch aus abgebrochenem Spiel und Spielertausch aus Restspielzeit werden addiert = 5 Spieler gesamt).
Fahrtkosten und Eintrittspreise:
a) Bei Austragung der Restspielzeit erhält der anreisende Verein € 1,10 pro km auf der kürzesten Strecke.
b) Der platzwählende Verein hat das Recht, bei der Austragung der Restspielzeit ein Eintrittsgeld bis zur Höhe von 50 % der vorgeschriebenen Eintrittsgebühren zu ver-langen.
Detailfragen:
* Kann ein bereits getauschter Spieler (vom abgebrochenen Spiel) bei der Spielfort-setzung (Restspielzeit) wieder zum Einsatz gebracht werden?
NEIN!
* Wer hat Anstoß?
Platzwahl und Anstoß werden durch Losentscheid neuerlich festgelegt.
* Ist für die Restspielzeit ein neuer Spielbericht auszufüllen?
JA – der für die Restspielzeit vorgesehene Online-Spielbericht Für die Einhaltung dieser Bestimmungen (Spielertausch etc.) ist der Verein verantwortlich.
In allen Zweifels- und Streitfällen entscheidet der Spielausschuss über die Ansetzung der Ersatzspiele.
(4) Kältebestimmung
Die Vereine des BFV sind verpflichtet, auch bei Minusgraden anzutreten. Allein der Schiedsrichter kann bei niedrigeren Temperaturen als minus 6° C (bei Spielbeginn) das Meisterschaftsspiel abzusagen. Sind jedoch beide Vereine mit der Durchführung des Pflichtspiels einverstanden, ist das Spiel auch bei niedrigeren Temperaturen als minus 6° C durchzuführen und dem Ergebnis entsprechend zu werten.
(5) Platzwahl
a) Die im Auslosungsplan erstgenannten Vereine haben im Herbst das Heimrecht.
b) Es darf kein Verein beide Meisterschaftsspiele auf dem Platz des Gegners zur Aus-tragung bringen. Ausnahmen kann der Vorstand des BFV genehmigen.
c) Ein Platzwahltausch ist im Allgemeinen nur mit Zustimmung des Spielausschusses gestattet. Ein kurzfristiger Platzwahltausch bei Hinspielen (das Rückspiel ist dann auf dem Platz des Gegners durchzuführen) bzw. die Verlegung des Wettspieles auf einen neutralen Platz unter Wahrung des Platzwahlrechtes des Heimvereines ist gestattet.
d) Bei einer vom STRUMA verhängten Platzsperre hat der betroffene Verein einen Aus-weichplatz bereitzustellen. Gelingt ihm dies trotz nachweislichen Bemühens nicht, hat der betroffene Verein dem Spielausschuss drei Plätze, die für seine Leistungs-stufe kommissioniert sein müssen, als Austragungsort seiner Pflichtspiele vorzuschla-gen. Die Plätze müssen in angemessener Entfernung vom Vereinssitz liegen und sol-len dem anreisenden Spielpartner keine wesentlichen Mehrauslagen verursachen. Die Vereine, auf deren Plätze solche Spiele zur Austragung angesetzt werden, sind verpflichtet, den Platz gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser Vergütung beträgt für die Platzbenützung und für die Bereitstellung der Um-kleideräume samt der darin befindlichen Einrichtungen 10% der Bruttoeinnahmen abzüglich der öffentlichen Abgaben, mindestens jedoch € 150,-. Die Überlassung des Platzes kann vom Platzbesitzer verweigert werden, falls die begründete Besorgnis besteht, dass durch die Austragung des Spieles ein nicht wiedergutzumachender Schaden verursacht werden könnte. Der Spielausschuss setzt die Spiele endgültig an, wobei erforderlichenfalls ein anderer als einer der vorgeschlagenen Plätze be-stimmt werden kann. Wenn der Platzbesitzer und der von einer Platzsperre be-troffene Verein am gleichen Termin Platzwahl haben, kann entweder auf einen an-deren Platz ausgewichen oder als Doppelspiel angesetzt werden. Es hat jedenfalls der Platzbesitzer ohne Rücksicht auf die Klassenzugehörigkeit den Vorrang. Im Falle eines Doppelspieles können die Reservespiele entfallen, wobei diese Spiele mit 0:0, 0 Punkte zu beglaubigen sind. Hier haben die Schiedsrichter bei evtl. Benutzbarkeit des Spielfeldes auf größtmögliche Schonung des Spielfeldes Bedacht zu nehmen.
e) In besonderen Fällen, z.B. lange Unbenutzbarkeit des Spielfeldes infolge Hochwas-ser, Schnee, Vermurung, Spielfeldrenovierung u. dgl. kann der Spielausschuss zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Meisterschaft die betreffenden Ver-eine verpflichten, ihre Pflichtspiele auf einem anderen Spielplatz auszutragen; vor-stehender lit. d.) ist sinngemäß anzuwenden.
f) Die Vereine haben ein Recht auf Ansetzung von Doppelspielen. In der Regel haben jene Vereine, die der höheren Leistungsstufe angehören, das Recht auf die letzte Verbandszeit. Bei Einspruch eines anreisenden Vereines entscheidet der Spielaus-schuss nach Anhören der Beteiligten sowie des Ligaobmannes oder der zuständigen Gruppenobmänner. Die Reservespiele haben in diesem Fall vor den Hauptspielen stattzufinden.
g) Bei Doppelspielen ist das erste Spiel der Kampfmannschaft mindestens 105 Minuten vor der letzten Verbandszeit anzusetzen.
§ 5 Klassenstärke, Auf- und Abstiegsregelungen
(1) Klassenstärke
a) Der Burgenlandliga gehören 16 Vereine an. Aus der Burgenlandliga haben in der Regel die drei letztplatzierten Vereine in die betreffenden 2. Ligen abzusteigen. Die Zahl der absteigenden Vereine erhöht oder vermindert sich, wenn nach Durchfüh-rung des Auf- und Abstieges aus den 2. Ligen und der Regionalliga Ost die festge-legte Vereinszahl (16 Vereine) über- oder unterschritten wird.
b) Die Klassenstärke der 2. Ligen, der 1. Klassen sowie der 2. Klassen richtet sich nach der Zahl der einer Gruppe (Nord, Mitte und Süd) zugehörigen Vereine. Ent-sprechend dieser Zahl gilt folgende verbindliche Regelung der Klassenstärke:
i. Gruppe Nord
2. Liga
14
14
14
14
14
15
16
16
16
16
16
1. Klasse
12
13
14
14
14
14
14
15
16
16
16
2. Klasse
12
12
12
13
14
14
14
14
14
15
16
Grundzahl
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
ii. Gruppe Mitte
2. Liga
14
15
16
16
16
16
16
16
16
16
16
1. Klasse
12
12
12
13
14
14
14
15
16
16
16
2. Klasse
12
12
12
12
12
13
14
14
14
15
16
Grundzahl
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
Sollte die Grundzahl 48 überschritten bzw. die Grundzahl 38 unterschritten werden, ist der Vorstand ermächtigt, eine neue Klasseneinteilung vorzunehmen.
iii. Gruppe Süd
2. Liga
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
16
1. Klasse
16
16
16
14
14
14
14
14
14
14
14
14
14
15
16
2. Klasse
14
15
16
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
28
28
Grundzahl
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
Die Vereine der 2. Klassen sind in regionale Gruppen einzuteilen. Kriterium für die Einteilung sind regionale Gesichtspunkte. Sollte die Grundzahl 60 überschritten bzw. die Grundzahl 46 unterschritten werden, ist der Vorstand ermächtigt, eine neue Klas-seneinteilung vorzunehmen.
(2) Aufstiegsbestimmungen
a) Grundsätzlich haben die Meister das Recht des Aufstiegs in die nächsthöhere Leis-tungsstufe
b) Der Meister der Burgenlandliga steigt in die Regionalliga Ost auf,
die Meister der 2. Ligen Nord, Mitte und Süd in die Burgenlandliga,
der Meister der 1. Klasse Nord in die 2. Liga Nord
der Meister der 1. Klasse Mitte in die 2. Liga Mitte und
der Meister der 1. Klasse Süd in die 2. Liga Süd,
die Meister der 2. Klassen Nord und Mitte in die zugehörige 1. Klasse,
der Meister und der Zweitplatzierte der 2. Klassen Süd in die 1. Klasse Süd
2. Klasse Mitte:
Der Meister und ggf. weitere aufstiegsberechtigte Vereine gem. Abs. 4 der 2. Klasse Mitte werden wie folgt ermittelt:
Die Vereine spielen eine Hin- und Rückrunde.
Anschließend spielen die besten sechs Vereine in einer Meistergruppe eine Hin- und Rückrunde. Die aufstiegsberechtigten Vereine werden anhand der Endtabelle dieser Meistergruppe ermittelt.
Die verbleibenden Vereine spielen in einer Gruppe (Cup-Play-Off) eine weitere Hin- und Rückrunde.
Alle Vereine nehmen von der Tabelle aus dem Grunddurchgang folgendes mit:
o 50 % der Punkte – im Falle von halben Punkten wird abgerundet,
o unverändertes Torverhältnis,
o unveränderte Anzahl an Siegen, Unentschieden und Niederlagen.
Die Reihung der Tabelle in der jeweiligen Gruppe des Finaldurchgangs richtet sich nach § 9 ÖFB-Meisterschaftsregeln, wobei bei gleicher Punkteanzahl jener Klub vorzureihen ist, bei welchem gemäß o.a. Regelung abgerundet wurde
2. Klassen Süd:
Der Meister und der Zweitplatzierte der 2. Klassen Süd werden wie folgt ermittelt:
Die Vereine spielen in drei regionalen Gruppen eine Hin- und Rückrunde.
Anschließend spielen die jeweils Erst- und Zweitplatzierten sowie die beiden bes-ten Drittplatzierten in einer Meistergruppe eine Hin- und Rückrunde. Die auf-stiegsberechtigten Vereine werden anhand der Endtabelle dieser Meistergruppe ermittelt.
Die besten Dritten werden anhand einer Tabelle aller Drittplatzierter gemäß § 9 ÖFB-Meisterschaftsregeln ermittelt. Bei unterschiedlicher Anzahl der Spiele wer-den entsprechende Quotienten (Punkteanzahl dividiert durch Spiele) gebildet.
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Die verbliebenen Vereine spielen in zwei regionalen Gruppen (Cup-Play-Off) eine weitere Hin- und Rückrunde.
Alle Vereine starten in der Meistergruppe und den beiden regionalen Gruppen wieder mit 0 Punkten und 0:0 Toren.
c) Zusätzliche Aufsteiger können sich nur gem. Abs. 4 ergeben
(3) Abstiegsbestimmungen
a) Der Letztplatzierte jeder 2. Liga und jeder 1. Klasse hat immer abzusteigen. Der Abstieg erfolgt immer in jene Klasse, aus der der Verein seinerzeit aufgestiegen ist.
b) Zusätzliche Absteiger können sich nur gem. Abs. 4 ergeben.
(4) Erreichen der Klassenstärke – Zusätzliche Auf- und Abstiege
a) Nach Durchführung der Auf- und Abstiege gem. Abs. 2 und 3 sind folgende Vereine ebenfalls aufstiegsberechtigt und ist dieser Aufstieg zwecks Erreichen der Klassen-stärke lt. Tabelle gegebenenfalls durch entsprechende Abstiege zu kompensieren:
i.) Die Zweitplatzierten aller 1. Klassen steigen in die für sie zugehörige 2. Liga auf.
ii.) Die Zweitplatzierten der 2. Klasse Nord und Mitte steigen in die für sie zugehö-rige 1. Klasse auf.
b) Der Aufstieg eines Zweitplatzierten findet nicht statt, wenn sich dadurch mehr als drei Absteiger ergeben würden.
c) Die endgültige Klassenstärke lt. Tabelle ist für jede Gruppe gesondert durch zusätz-liche Auf- bzw. Absteiger zu erreichen.
d) Durchführung einer Qualifikation
Ist aus sportlichen Gründen zu Abs. 4 lit. a bis c) eine Qualifikation erforderlich, sind von den zwei betroffenen Vereinen zwei Spiele auszutragen, die nach Meisterschafts-regeln zu werten sind. Die Platzwahl für das erste Spiel wird vom Spielausschuss durch das Los bestimmt. Sollte nach Beendigung des 2. Spieles die Punkteanzahl und die Tordifferenz gleich sein (auswärts erzielte Tore zählen nicht doppelt), so ist nach einer Pause von 10 Minuten das zweite Spiel um 2×15 Minuten zu verlängern. Die gelben Karten, aus der Meisterschaft, werden mitgenommen!
Ergibt auch das Nachspiel keine Entscheidung, wird der Sieger durch Strafstoßschies-sen nachfolgenden Bestimmungen ermittelt: Die Torschüsse von der Strafstoßmarke (Nachschuss ist nicht gestattet) werden nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt: Fünf Spieler jeder Mannschaft schießen abwechselnd mit der Gegenpartei einen Tor-schuss von der Strafstoßmarke auf das gleiche Tor, welches der Schiedsrichter aus-wählt. Die Auswahl des Tormannes aus der Mannschaft ist frei, dieser kann auch ausgewechselt werden. Sollte während des Spieles oder in der Verlängerung das Ersatzspielerkontingent noch nicht erschöpft sein, darf auch während der Torschüsse von der Strafstoßmarke der Tormann bei Verletzung noch getauscht werden. Der Schiedsrichter ermittelt durch Losen die beginnende Mannschaft. Sieger ist jene Mannschaft, welche die meisten Tore erzielt hat. Ist nach einem Durchgang die Tor-zahl gleich, so hat jede Mannschaft einen weiteren teilnahmeberechtigten Spieler aus Mitte zu bestimmen. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis eine Entschei-dung gefallen ist. Erst dann, wenn alle Spieler beider Mannschaften beteiligt waren und das Resultat noch immer unentschieden ist, darf ein Spieler zum zweiten Mal herangezogen werden. Es dürfen nur jene Spieler verwendet werden, die mit oder ohne Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld verlassen oder bis zum Schlusspfiff am Spiel teilgenommen haben. Eine Nominierung der fünf ersten Spieler je Mann-schaft ist nicht notwendig.
Spieltermin für die Relegationsspiele ist der nach Ende der Meisterschaft darauffol-gende Freitag (HS) und Sonntag (RS). Ein Ersatztermin wird vom Spielausschuss fixiert
(5) Aufstiegsverzicht
a) Ein Verein, der die Saison auf einem Aufstiegsplatz beendet und durch die Lasten des Aufstiegs in seinem Weiterbestand gefährdet wäre, kann auf den Aufstieg ver-zichten.
b) Ein Aufstiegsverzicht muss bis 20. Mai schriftlich an den Verband gemeldet werden. Die Verzichtserklärung muss außer vom Obmann(Stellv.) auch vom Schriftfüh-rer(Stellv.) gefertigt sein und die Vereinsstampiglie tragen. Ein solcherart gemeldeter Verzicht kann nicht widerrufen werden.
c) Wenn ein aufstiegsberechtigter Verein auf den Aufstieg verzichtet treten folgende Sanktionen in Kraft:
1) Rückreihung an die letzte Stelle und Abstieg in die nächstniedrigere Spielklasse. Der Verein zählt im 1. Jahr in der nächstniedrigeren Spielklasse nicht zur Grund-zahl, d.h. diese Klasse wird um einen Verein erhöht. Der Verein wird für die Fol-gesaison mit Minuspunkten belegt (Anzahl siehe Punkt 4). Das Aufstiegsrecht geht an den nächstplatzierten Verein über. Verzichtet auch dieser, wird er nicht bestraft.
2) Aufstiegsberechtigte Vereine der 2. Klassen verbleiben in ihrer Spielklasse, wer-den in der Folgesaison mit Minuspunkten (Anzahl siehe Punkt 4) belegt und dür-fen in den kommenden 3 Saisonen nicht aufsteigen.
3) In der Folgesaison keine Teilnahme am ÖFB-Cup.
4) Die Anzahl der Minuspunkte errechnet sich anhand der teilnehmenden Vereine der Spielklasse, in die der Vereine eingereiht wird (inkl. dem betroffenen Verein).
o 18 Vereine (34 Spiele) – 14 Punkte
o 17 Vereine (32 Spiele) – 13 Punkte
o 16 Vereine (30 Spiele) – 12 Punkte
o 15 Vereine (28 Spiele) – 11 Punkte
o 14 Vereine (26 Spiele) – 10 Punkte
o 13 Vereine (24 Spiele) – 9 Punkte
o 12 Vereine (22 Spiele) – 8 Punkte
o Bei anderen Klassenstärken analog.
5) Der Vorstand kann weitere Sanktionen verhängen.
6) Die oben angeführten Sanktionen treten auch in Kraft, wenn ein Verein die Min-destinfrastrukturkriterien für die Burgenlandliga nicht erfüllt.
(6) Versetzung in eine niedrigere Spielklasse
a) Sollte ein Verein aus wirtschaftlichen oder sportlichen Gründen eine Versetzung in eine niedrigere Spielklasse beantragen, so hat der Verbandsvorstand diesem Ansu-chen zu entsprechen. Ein Anspruch eines Vereines auf Einteilung in eine bestimmte Spielklasse besteht jedoch nicht.
b) Das Ansuchen um Versetzung muss bis 20. Mai schriftlich an den Verband gerichtet werden. Es muss die Vereinsstampiglie enthalten und vom Obmann und Schriftführer unterfertigt sein. Bei Fristversäumnis erfolgt eine Versetzung in die letztmögliche Spielklasse.
c) Nach stattgebender Beschlussfassung durch den Verbandsvorstand ist ein Widerruf durch den Verein ausgeschlossen.
d) Über die sportlichen Folgen und über die Klassenstärke in den einzelnen Klassen entscheidet der Verbandsvorstand. Grundsätzlich soll bei einem genehmigten Ver-setzungsansuchen ein anderer Verein nicht zum Abstieg verurteilt werden.
(7) Ausscheiden eines Vereines
Vereine, die an der Meisterschaft teilgenommen haben und während oder am Ende der Meisterschaft aus dem Spielbetrieb ausscheiden (ausgeschlossen werden, 1b Mannschaften deren Regionalligamannschaft absteigt, Bildung einer Spielgemein-schaft, …) werden an die letzte Stelle der Tabelle gereiht. Stellt ein Verein den Spiel-betrieb ein, so muss er dies bis spätestens 20. Mai dem BFV schriftlich bekanntgeben. Sollte diese Meldung nicht bis zur Klasseneinteilung erfolgen, erfolgt keine Rückrei-hung in der Tabelle. Es wird Auf- und Abstieg und die Klassenneueinteilung unter Mitberücksichtigung des ausgeschiedenen Vereines abgewickelt und der betreffende Verein dann aus der Klasse herausgenommen, der er zugeteilt wurde.
Die Grundzahl der betreffenden Gruppe vermindert sich um den ausgeschiedenen Verein erst mit Beginn des Spieljahres, an dem dieser Verein nicht mehr an der Meis-terschaft teilnimmt.
(8) Enthebung von der Teilnahme an der Meisterschaft
a) Der Vorstand kann einzelne Vereine über deren Ansuchen von der Teilnahme an der Meisterschaft entheben, doch darf hierdurch die Abhaltung der Meisterschaft nicht gefährdet werden. Das Ansuchen auf Enthebung von der Meisterschaft muss spätes-tens bis 20. Mai beim BFV schriftlich eingebracht werden. Wird der Enthebung vom BFV-Vorstand stattgegeben, kann der Verein nach einer etwaigen Wiederaufnahme des Spielbetriebs die Meisterschaft nur mehr in der 2. Klasse wieder beginnen.
(9) Neueintritt eines Vereines
a) Vereine, die neu an der Meisterschaft teilnehmen wollen (Neuaufnahme und Wieder-aufnahme des Spielbetriebes nach Enthebung, Sperre oder Ausschluss, Beendigung einer Spielgemeinschaft – Frist für die Bekanntgabe ist spätestens 20. Mai), werden durch Beschluss des Vorstandes grundsätzlich der niedrigsten Leistungsstufe Klasse zugeteilt. Die Verteilung der Vereine in der jeweiligen Gruppe erfolgt vorerst unter den Voraussetzungen, wie die Meisterschaft im Spieljahr vor Aufnahme des Vereines begonnen hat. Zur Grundzahl der jeweiligen Gruppe wird ein neu eingetretener Ver-ein dann zugezählt, wenn er mehr als die Hälfte seiner Meisterschaftsspiele im ersten Spieljahr absolviert hat.
b) Ein Neueintritt eines Vereines ist nur möglich, wenn dieser über folgende Mindest-infrastruktur verfügt:
Spielfeldgröße: Mindestausmaße gem. § 3 Abs. 1 lit. a)
Kabinen (diese müssen in unmittelbarer Nähe des Spielfelds sein)
Gästekabinen
2 Kabinen mit je mind. 15 m² oder 1 Kabine mit mind. 30 m²
Mindestens 3 Duschen, welche direkt von den Kabinen aus begehbar sein müssen
In den Kabinen sollen mind. 18 Personen pro Mannschaft (= 16 Spieler und 2 Betreuer) die Möglichkeit haben, sich in diesem Raum umziehen zu kön-nen, sowie auch die Mannschaftsbesprechungen durchführen zu können
Schiedsrichterkabine: Die Schiedsrichterkabine muss getrennt von der Mannschaftskabine sein und mindestens 10 m² inkl. Sanitärbereich groß sein.
Internetzugang: Im gesicherten Bereich (für Zuschauer nicht zugänglich)
Betreuerbänke: 2 Betreuerbänke für mindestens 10 Personen
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft der Vorstand des BFV, welcher Änderungen zu dieser Bestimmung mit einer 2/3-Mehrheit beschließen kann.
(10) Klasseneinteilung
Nach Durchführung des Auf- und Abstiegs erstellt der Spielausschuss die Klassenein-teilung für das kommende Spieljahr. Die Vereine haben das Recht, diese innerhalb von 3 Tagen zu beeinspruchen. Über diese Einsprüche entscheidet der Vorstand end-gültig, um eine geordnete Abwicklung der Meisterschaft gewährleisten zu können.
(11) Änderungen
Der Vorstand des BFV kann Änderungen in den Auf- und Abstiegsbestimmungen mit 2/3-Mehrheit beschließen.
§ 6 Reservemeisterschaften
(1) Durchführung
Im Bereich des BFV wird eine Reservemeisterschaft durchgeführt.
(2) Klasseneinteilung
a) Die Reserve spielt immer in der Leistungsstufe, welcher die erste Mannschaft eines Vereines angehört.
b) Die Reserve hat mit der ersten Mannschaft auf- und ab zu steigen.
(3) Allgemeine Bestimmungen
a) Die Abwicklung hat nach den geltenden Meisterschaftsbestimmungen des ÖFB zu erfolgen.
b) Bei diesem Bewerb dürfen sieben Ersatzspieler nominiert und auch eingesetzt wer-den. Rücktausch ist zugelassen, die Anzahl der gesamten Tauschvorgänge darf sie-ben nicht überschreiten.
c) Das Reservespiel muss 2 Stunden vor Beginn der Kampfmannschaft stattfinden. Im beiderseitigen Einvernehmen, kann das Spiel im Anschluss an das Spiel der Kampf-mannschaft durchgeführt werden (Hier gilt die gleiche Regelung wie beim Nachtrag abgesagter Reservespiele – Punkt 6).
d) Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten.
e) Spielleitung: Die Spielleitung von Reservespielen im Meisterschaftsbewerb obliegt dem nominierten Verbandsschiedsrichter. Wenn für das Spiel kein Verbandsschieds-richter besetzt wurde, ist gem. § 17 der Meisterschaftsregeln vorzugehen. In diesem Fall darf das Spiel nur von einem Schiedsrichter geleitet werden.
(4) In folgenden Fällen muss das Reservespiel nicht ausgetragen werden:
a) Findet ein Kampfmannschaftsspiel nicht an einem der für die jeweilige Spielklasse gültigen Pflichttermin statt kann das Reservespiel im beiderseitigen Einverständnis entfallen, wenn die beiden Vereine mehr als 30 km entfernt sind.
b) Wenn aufgrund von Länderspielen, ÖFB-Cup etc. die Beginnzeit eines Kampfmann-schaftsspiels an einem Pflichttermin abseits von Samstagen, Sonntagen und Feierta-gen vor die Verbandszeit vorverlegt werden muss.
(5) Bei Schlechtwetter kann, um das Spielfeld für das Spiel der Kampfmannschaften zu schonen, der veranstaltende Verein das Reservespiel absagen, wenn kein Verbands-schiedsrichter für das Reservespiel nominiert worden ist.
(6) Nachtrag abgesagter Reservespiele
a) Wegen Schlechtwetter abgesagte bzw. abgebrochene Reservespiele müssen in der Burgenlandliga innerhalb einer 70 km-Grenze nachgetragen werden. Alle übrigen abgesagten Reservespiele können in beiderseitigem Einverständnis unter Beachtung nachstehender Auflagen mit Wertung nachgetragen werden.
b) Reservespiele können im beiderseitigen Einvernehmen verschoben werden. Können diese Spiele auch am neuen Termin (s.u.) nicht ausgetragen werden, treten die Sanktionen ein, wie wenn das Spiel bereits am ursprünglichen Termin nicht ausge-tragen werden hätte können.
Für alle Fälle gilt:
Die Spiele werden am übernächsten Mittwoch nach der Absage / dem Ab-bruch angesetzt; im beiderseitigen Einvernehmen ist auch ein anderer Spieltermin zulässig.
Im Nachtragsspiel sind jene Spieler nicht spielberechtigt, die im betreffen-den Spiel der Kampfmannschaft von Spielbeginn an eingesetzt waren.
Ein Nachtragen abgesagter Spiele der letzten beiden Runden der Früh-jahrsmeisterschaft wird nicht gewertet.
Das Nachtragsspiel muss jedenfalls von einem Verbandsschiedsrichter ge-leitet werden (auch wenn ursprünglich kein Verbandsschiedsrichter be-setzt war)
b) Nicht nachgetragene Spiele werden, sofern kein Verfahren eingeleitet wurde, mit 0:0 und 0 Punkten beglaubigt.
(7) In allen in diesen Durchführungsbestimmungen der Reservemeisterschaft des BFV nicht geregelten Angelegenheiten und in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand des BFV.
(8) Die Meister der Reservemeisterschaft erhalten nach Abschluss der Meisterschaft eine Meisterurkunde.
§ 7 Spielberechtigung – Stammspieler und Verbandsspieler
a) Die nachstehenden Verpflichtungen gelten für alle Leistungsstufen des BFV für die Kampfmannschaften ausgenommen 1b Mannschaften.
b) In allen Leistungsstufen sind auf dem Online-Spielbericht pro Verein mindestens 11 Spieler mit Status zu nominieren (Stammspieler und Verbandsspieler), davon mindestens 5 Spieler mit dem Status Stammspieler. Werden weniger als 11 Spieler nominiert, so müssen neben Verbandsspielern jedenfalls fünf Stammspieler genannt werden.
c) Stammspieler ist und bleibt ein Spieler, der zwei zusammenhängende Jahre bei einem Verein gemeldet ist oder die Gesamtmeldedauer bei einem Verein insgesamt 3 Jahre beträgt.
d) Verbandspieler ist ein Spieler, der insgesamt 5 Jahre bei Vereinen des ÖFB gemeldet war. Für die Anrechnung muss die Meldezeit mindestens 6 Monate betragen.
e) Jeder Nachwuchsspieler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt durch die Erstanmeldung für den Stammverein als Stammspieler. Dies gilt auch für Nichtösterreicher.
f) Die Kennzeichnung der Statusspieler auf dem Online-Spielbericht erfolgt automatisch. Für die Überprüfung der Richtigkeit sind die Vereine verantwortlich.
g) Bei Nichterfüllung der Bestimmung ist das Spiel zur Durchführung zu bringen, es ist jedoch mit einer Strafbeglaubigung zu werten und mit einer Geldstrafe wegen Einsatzes eines oder mehrerer unberechtigter Spieler (ab dem 7. Spieler ohne Status) zu werten.
h) Für 1b-Mannschaften gilt folgende Verpflichtung:
auf dem Spielbericht müssen pro Verein mindestens 10 Spieler mit Status nominiert werden (Stammspieler und Verbandsspieler), davon mindestens 5 Spieler mit dem Status Stammspieler. Werden weniger als 10 Spieler nominiert, so müssen neben Verbandsspielern jedenfalls fünf Stammspieler genannt werden.
i) Neu gegründete Vereine sind für die ersten beiden Saisonen ihrer Meisterschaftsteilnahme vor der verpflichtenden Nominierung von Stammspielern befreit. Die Verpflichtung von der Nominierung von mindestens 11 Spielern mit Status ist mit Verbandsspielern zu erfüllen.
§ 8 Ib-Mannschaften der RLO-Vereine und 2. Kampfmannschaften
(1) Allgemeines:
a) Die Reserve-Mannschaften der burgenländischen RLO-Vereine werden als Ib-Mann-schaft des jeweiligen Vereines in den Landesverband eingegliedert und sollen im ersten Spieljahr der 1. Klasse der jeweiligen Gruppe zugeordnet werden.
b) Diese Ib-Mannschaften werden bezüglich Grundzahl wie ein neu aufgenommener Verein behandelt.
c) Die Ib-Mannschaften haben Aufstiegsrecht bzw. Abstiegsverpflichtung. Ein Aufstieg ist bis in die Burgenlandliga möglich. Bei Verzicht einer Ib-Mannschaft auf den Auf-stieg geht das Recht des Aufstiegs auf den nächstplatzierten Verein über.
d) Die Führung einer zusätzlichen Reservemannschaft ist nicht verpflichtend.
(2) Spielberechtigung in der Ib-Mannschaft:
Für die nachstehenden Einsatzregelungen ist es unerheblich, ob an einem Spieltag das Spiel der RLO-Mannschaft vor oder nach dem Spiel der 1b-Mannschaft stattfindet.
a) Spielt ein Spieler an einem Spieltag mehr als 45 Minuten (exkl. Nachspielzeit) in der RLO-Mannschaft, so ist er
1) in dem am selben Spieltag stattfindenden Spiel der 1b-Mannschaft bzw. sofern am selben Spieltag kein Spiel der 1b-Mannschaft stattfindet in dem nächsten Spiel der 1b-Mannschaft
2) und in dem darauffolgenden Spiel der 1b-Mannschaft nicht spielberechtigt.
b) Für Torleute und jene Spieler, die noch für die U22 spielberechtigt sind (Stichtag für die Saison 2021/22 ist der 01.01.2000), gilt diese Beschränkung nicht.
c) Bei spielfreien Terminen und nach Ende der Meisterschaft der RLO-Mannschaft, wer-den die letzten beiden Meisterschaftsspiele der RLO-Mannschaft herangezogen.
d) Ist ein Spieler in der RLO-Mannschaft wegen einer Sperre (aus welchen Gründen auch immer) nicht spielberechtigt, so ist er an diesem Spieltag auch in der Ib-Mann-schaft nicht spielberechtigt.
e) Im Fall eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit werden für die Frage der Spielberechtigung nach (2) a) und (2) b) die Einsätze in der Kampfmannschaft des abgebenden Vereins herangezogen (unabhängig von der Spielklasse des abgeben-den Vereins).
(3) Definitionen
„Spieltag“: An Wochenenden gilt hierfür Freitag bis Sonntag/Montag, bei Werktagsrun-den Montag/Dienstag bis Donnerstag, oder ein vom Verband festgesetzter Pflichtspiel-termin, wie z.B. Oster- oder Pfingstmontag.
(4) Freikartenregelung
Die gegnerische Mannschaft hat 20 Freikarten zu erhalten.
(5) Eintrittspreise
Für Spiele der Ib-Mannschaften dürfen jene Eintrittspreise verlangt werden, wie sie in der jeweiligen Klasse erlaubt sind, in der die Ib-Mannschaft spielt.
(6) Zweite Kampfmannschaften
a) Vereine der Burgenlandliga, der 2. Ligen und 1. Klassen können freiwillig mit einer 2. Kampfmannschaft (2. KM) an der Meisterschaft teilnehmen.
b) Für die Meldungen gelten die Fristen wie für Kampfmannschaften.
c) Die Regelungen für Ib-Mannschaften (Einsatzberechtigung usw.) gelten sinngemäß.
d) Ein Aufstieg ist bis in die Spielklasse unterhalb der 1. Kampfmannschaft (1. KM) zulässig. Wäre eine 2. KM zum Aufstieg in die Spielklasse der 1. KM berechtigt, wird dieser Aufstieg sistiert und das Aufstiegsrecht geht auf den nächstplatzierten Verein über. Steigt eine 1. KM in die Spielklasse, in der seine 2. KM spielt, ab, so muss die 2. KM ebenfalls absteigen. Steigt die 1. KM in eine 2. Klasse ab, muss seine 2. KM in der 2. Klasse aufgelöst werden.
e) Eine Verpflichtung zur Führung einer zweiten Reservemannschaft besteht nicht.
§ 9 Nachwuchsspieler
(1) Begriffsbestimmung
Die „ÖFB-Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb“ (in der jeweils gültigen Fassung sowie die „Durchführungsbestimmungen für den Nachwuchsfußball im Bereich des BFV“ sind ausnahmslos zu beachten.
(2) Spielberechtigungen in Erwachsenenmannschaften
In Kampf- und Reservemannschaften dürfen Nachwuchsspieler in unbeschränkter Zahl verwendet werden, jedoch nur solche, die am Spieltag das 15. Lebensjahr bereits voll-endet haben.
§ 10 Wettspielleitungen
(1) Nominierung
a) Zur Regelung aller Schiedsrichterangelegenheiten besteht als Unterausschuss des BFV der Schiedsrichterausschuss. Ihm ist die Besetzung der Meisterschafts-, Cup- und Freundschaftsspiele übertragen. Hierzu kann er auch Schiedsrichter aus anderen Verbänden des ÖFB oder auch ausländische Schiedsrichter im Rahmen bestehender Abkommen heranziehen, wenn dadurch den Vereinen keine wesentlichen Mehrkos-ten erwachsen.
b) Vor Beginn der Herbst- und vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist der Schieds-richterausschuss verpflichtet, dem Vorstand des BFV ein Verzeichnis jener Schieds-richter zu übermitteln, welche als Ligaschiedsrichter qualifiziert sind. Über Einsprüche der Burgenlandliga hat der Schiedsrichterausschuss zu entscheiden.
c) Alle übrigen Gruppen können begründete Bedenken gegen die Verwendung eines Schiedsrichters bei ihren Spielen vor Beginn der Meisterschaft dem Schiedsrichter-ausschuss mitteilen, wenn darüber ein Beschluss des Gruppenausschusses vorliegt.
d) In Streitfällen entscheidet der Vorstand des BFV auf Grund der vorgebrachten Be-gründungen.
e) Ablehnungsmöglichkeiten seitens der Vereine, außer der in den vorgenannten lit. b und c, ist nicht gegeben.
f) Ebenso haben die Vereine kein Recht, für ein Spiel einen Schiedsrichter namentlich anzufordern.
(2) Ausfall des amtierenden Verbandsschiedsrichters
Sollte der nominierte Verbandsschiedsrichter während des Spieles infolge verschiedener unvorhergesehener Umstände nicht in der Lage sein, die Spielleitung selbst fortzusetzen (Verletzung, Unpässlichkeit usw.), so ist das Spiel von einem amtierenden Verbandsas-sistenten fortzuführen. Falls zwei Verbandsassistenten vom Schiedsrichterkollegium be-setzt wurden, hat der höher Qualifizierte den Vorzug. Sind beide Assistenten in der Qualifikation gleich, so hat der den Vorzug, der das Vorspiel nicht geleitet hat. Ist kein Verbandsassistent nominiert, gilt in einem solchen Fall das Spiel als abgebrochen.
(3) Entschädigung
a) Die Schiedsrichter (und Assistenten) haben Anspruch auf eine Pauschalgebühr.
b) Die Pauschalgebühr richtet sich nach den jeweils vom Vorstand des BFV genehmigten Sätzen.
c) Bei Spielen von Vereinen verschiedener Leistungsstufen ist der Satz des höherklassi-gen Vereines maßgebend. Auch wenn ein Spiel nicht zu Ende geführt wird, besteht Anspruch auf die volle Gebühr.
d) Die Pauschalgebühr in halber Höhe ist dann zu bezahlen, wenn das Spiel nicht durch-geführt wird, die Anreise des Schiedsrichters aber stattgefunden hat. Dabei ist es ohne Belang, aus welchen Gründen das Spiel nicht ausgetragen wurde.
e) Findet ein Pflichtspiel nach vorheriger Kommissionierung durch den Verbands-schiedsrichter statt, so hat dieser Anspruch auf die volle Schiedsrichterpauschale und auf eine vom Verband festgesetzte Kommissionierungsgebühr. Der Verbandsschieds-richter ist angehalten, die Platzkommissionierung so zeitgerecht vorzunehmen, dass der anreisende Verein zeitgerecht von der Entscheidung der Kommissionierung ver-ständigt werden kann.
(4) Vorgangsweise bei Fehlen des nominierten Schiedsrichters
a) In diesem Fall sind die Vereine zu der in § 17 der Meisterschaftsregeln des ÖFB vorgesehenen Vorgangsweise verpflichtet, eine Verletzung dieser Bestimmung zieht die Sanktionen nach § 119 der ÖFB Rechtspflegeordnung nach sich.
b) Ein zu spät zu einem Wettspiel erscheinender Schiedsrichter hat sich mit seinen An-sprüchen auf Spesenvergütung an den Verband zu wenden.
c) Nicht nominierte Schiedsrichter und Assistenten haben Anspruch auf das Schieds-richterpauschale abzüglich der Fahrtentschädigung (€ 0,33/km).
(5) Unterbrechung des Wettspiels
Bei Vorbeizug von Begräbnissen und Prozessionen vor und neben Friedhöfen gele-gener Sportplätzen sind die Wettspiele zu unterbrechen. Um die Dauer der Unter-brechung ist das Wettspiel zu verlängern.
(6) Sonstige Bestimmungen
a) Bei Spielen der Kampfmannschaften dürfen 5 Ersatzspieler nominiert werden und sind in den Online-Spielbericht einzutragen, widrigenfalls sind sie nicht spielberech-tigt. Von den eingetragenen Ersatzspielern können 5 Spieler (gemäß § 27 Abs. (2) der ÖFB-Meisterschaftsregeln) während des gesamten Spieles eingetauscht werden.
Die 5 Ersatzspieler sind vor Beginn des Spieles im Spielbericht einzutragen. Ein Rück-tausch eines ersetzten Spielers ist nicht gestattet. Der Austausch eines Spielers ist im Spielbericht einzutragen. Daraus ergibt sich nunmehr, dass die Ersatzspieler bei Spielbeginn zwar nicht persönlich anwesend sein müssen, jedoch die Namen der Ersatzspieler im Spielbericht vor Beginn des Spieles aufscheinen müssen. Falls ein Ersatzspieler eingesetzt werden sollte, der wohl im Spielbericht eingetragen ist, je-doch vor dem Spiel nicht anwesend war, so muss er beim Eintritt dem Schiedsrichter gegenüber seine Identität nachweisen (Spielercard oder Lichtbildausweis).
b) Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die Identität des Spielers gem. § 24 Meister-schaftsregeln des ÖFB festzustellen. Die Spielercard sind dem verantwortlichen Funk-tionär des Spielpartners auf dessen Verlangen vorzuweisen. Der Schiedsrichter muss offenkundig unberechtigte Spieler antreten lassen. Dies gilt aber nicht für Spieler, die dem Schiedsrichter unbekannt sind und deren Identität nicht nachgewiesen wird. Der Schiedsrichter hat aber seine Beobachtungen im Spielbericht zu vermerken.
c) Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Spielercard mehr einzuziehen, wenn ein Spieler ausgeschlossen wird bzw. ein Spieler wegen eines Vergehens außerhalb der Spielzeit angezeigt wird. Eventuell mangelhafte Spielercards (z.B. Ablauf der Befris-tung, kein aktuelles Foto usw.) sind jedoch einzubehalten und dem BFV zu übermit-teln.
§ 11 Durchführung der Wettspiele
(1) Begrüßung
Bei den Spielen aller Mannschaften hat vor Spielbeginn eine Begrüßung (Grußpflicht) zu erfolgen. Dazu stellen sich die Mannschaften, Schiedsrichter und -assistenten auf dem Spielfeld in einer Linie in Richtung Publikum auf und die links vom Schiedsrichter stehende Mannschaft schreitet am Schiedsrichter, den Schiedsrichterassistenten und den Spielern der anderen Mannschaft vorbei und reicht jedem die rechte Hand zum Gruß. Nach dem Spiel genügt die Verabschiedung durch die beiden Mannschaftska-pitäne.
(2) Spieldauer
a) Ein Wettspiel von Kampf- und Reservemannschaften dauert 2 x 45 Minuten. Maßge-bend für die Feststellung des Zeitablaufes ist allein die Uhr des Schiedsrichters. Bei Spielen von Kampfmannschaften ist außerdem die Nachspielzeit durch den Schiedsrichter anzuzeigen.
Dazu ist folgende Vorgangsweise anzuwenden:
Gegen Ende der regulären Spielzeit jeder Spielhälfte (nach 44 und 89 Minuten) zeigt der Schiedsrichter in der Nähe der Betreuerbänke durch deutliches Zeigen mit den Fingern an, wie viele Minuten er nachspielen lassen wird. Angezeigt wird ab 2 Minu-ten Nachspielzeit. Sollten sich in der Nachspielzeit weiter Verzögerungen ergeben, so sind diese Verzögerungen ohne weitere Anzeige einzurechnen.
Sollten Austauschtafeln vorhanden sein: Ein diesbezüglicher vor Spielbeginn festge-legter Funktionär des Heimvereines, vorzugsweise jene Person, welche üblicherweise auch die Nummerntafeln beim Ersatzspielertausch aufzeigt, teilt den Spielern, Trai-nern und Zuschauern – nach Anzeige durch den Schiedsrichter – die Mindestnach-spielzeit mit, indem er dazu die Nummerntafel für das Anzeigen von Auswechslungen verwendet.
b) Für Nachwuchsspiele, Hallen- und Frauenfußballspiele sowie für die Schulsportbe-werbe gelten die diesbezüglichen Bestimmungen.
(3) Halbzeitpause
Nach Beendigung der ersten Spielhälfte ist eine Pause von maximal 15 Minuten vor-gesehen, die nur durch ein Übereinkommen der beiden beteiligten Vereine bei Zu-stimmung aller Spieler entfallen kann. Der Schiedsrichter hat einem diesbezüglichen Ersuchen zu entsprechen.
(4) Spielerausschlüsse
(Ausnahme: Ausschluss mittels gelb/roter Karte)
a) Ausgeschlossene Spieler können an der nächsten Sitzung des STRUMA teilnehmen oder können diesem eine schriftliche Stellungnahme zum Ausschluss übersenden, wobei die schriftliche Stellungnahme spätestens bis zur Sitzung im Sekretariat des BFV eingelangt sein muss. Die Suspendierung bleibt bis zum Ausspruch der Strafe oder Einstellung des Verfahrens durch den STRUMA wirksam.
Der STRUMA-Senat 1 tagt an jedem Donnerstag nach Wochenendmeisterschafts-spielen ab 17.00 Uhr in Eisenstadt.
Die Sitzungen des STRUMA-Senat 2 finden jeden Donnerstag ab 17.00 Uhr in Groß-petersdorf, GH Wurglits, statt.
Fällt der Donnerstag auf einen Feiertag, tagen die Senate am Mittwoch vor diesem Feiertag.
b) Ausgeschlossene Spieler und jene, gegen die der Schiedsrichter wegen eines Verge-hens außerhalb der Spielzeit Anzeige erstattet hat, sind bis zur Urteilsfällung des STRUMA suspendiert und dürfen weder zu Freundschafts- noch zu Pflichtspielen her-angezogen werden. Daher dürfen auch Spieler der Reservemannschaft, falls Vorste-hendes für sie zutrifft, in der Kampfmannschaft nicht eingesetzt werden.
c) Ein Spieler, der in irgendeiner Mannschaft ausgeschlossen wird, ist für alle Mann-schaften des Vereines gesperrt. Für den Fall, dass eine Sperre von Pflichtspielen ausgesprochen wurde, sind für das Verbüßen der Sperre die Pflichtspiele jener Mann-schaft zu zählen, in welcher der Spieler bei Ausschluss oder im letzten Spiel vor der Anzeige – falls die Tat nicht als Spieler gesetzt wurde – tätig war.
Pflichtsperren gelten jeweils für einen bestimmten Termin. Wenn also etwa ein Spie-ler in der Kampfmannschaft ausgeschlossen und für Pflichtspiele gesperrt ist und das letzte Pflichtspiel der Kampfmannschaft, für die er gesperrt wurde, an einem Sams-tag stattfindet, darf der Spieler sonntags nicht in einem Reservemeisterschaftsspiel (oder Spiel einer Ib-Mannschaft) mitwirken.
d) Bei Ausschlüssen in der Reserve ist der STRUMA ermächtigt, Zeitsperren zu verhän-gen.
(5) Verwarnungen
a) Die Bestimmungen im Kapitel II der ÖFB Rechtspflegeordnung gelten für alle Leis-tungsstufen des BFV.
b) In Reservemeisterschaftsspielen haben gelbe und gelb/rote Karten keine über das Spiel hinausgehende Folgewirkung.
(6) Kleidung, Spielnummer und Kennzeichen des Kapitäns
a) Es gilt § 22 der Meisterschaftsregeln des ÖFB.
b) Die Vereine sind verpflichtet, im Spielbericht die Spieler mit der richtigen Rücken-nummer einzutragen.
c) Der Kapitän ist am linken Oberarm mit einer deutlich erkennbaren, 5 cm breiten Armbinde zu kennzeichnen.
d) Ohne Spielkleidung oder mit nacktem Oberkörper darf nicht gespielt werden.
(7) Verbandsüberwachung
a) Verbandsüberwachung kann von jedem Verein angefordert werden.
b) Der anfordernde Verein hat außer den Fahrtspesen die Überwachungsgebühr zu be-zahlen. Dieser anfallende Kostenbeitrag wird dem Verein vom Verband zur Zahlung vorgeschrieben.
c) Verbandsüberwachungen auf Kosten eines Vereines können auch durch den Vorstand oder den STRUMA angeordnet werden, wenn der Verein den Schutz der Gastmann-schaft oder Schiedsrichter gröblich vernachlässigt hat.
§ 12 Finanzielle Bestimmungen
(1) Einnahmen
a) Die Einnahmen bei Spielen verbleiben zur Gänze dem platzwählenden Verein.
b) Die Eintrittspreise zu allen Spielen im Bereich des BFV setzt der Vorstand des BFV fest. Vorschläge hierzu können von Gruppen bzw. der Burgenlandliga oder dem Fi-nanzausschuss des BFV eingebracht werden.
(2) Pflichtkarten
a) Die Anzahl der dem anreisenden Verein zustehenden Pflichtkarten wird durch Burgenlandliga- bzw. Gruppenbeschluss festgelegt.
b) Fehlt ein solcher Burgenlandliga- oder Gruppenbeschluss, so sind pro antretender Mannschaft 15 Freikarten auszugeben.
c) Bei Spielen der Burgenlandliga sind dem anreisenden Verein 40 Freikarten zu über-geben.
(3) Reisekosten
a) Die Kosten der Anreise, der Verpflegung und des Aufenthaltes am Spielort gehen ausschließlich zu Lasten des anreisenden Vereines.
b) Wenn aus irgendwelchen Gründen eine zweite Anreise erforderlich wird (Spielabsage oder Wiederholungsspiel), hat der Gastverein vom platzbesitzenden Verein im Rah-men des Pflichtbewerbes für jeden gefahrenen Kilometer einen vom Verband fest-gesetzten Betrag zu erhalten.
c) Verrechnet werden darf nur die kürzeste Strecke vom Wohnort des Gastvereines bis zum Spielort und zurück. Diese Regelung gilt unbeschadet der Platzeinnahmen beim Wiederholungsspiel.
(4) Sonderfälle
a) Wurde das bereits begonnene Pflichtspiel der Nachwuchsbewerbe sowie der Re-serve- oder Kampfmannschaft am festgesetzten Termin vom Schiedsrichter abge-brochen oder wird das Spiel wegen eines Schiedsrichterfehlers im ersten Spiel zur Gänze neu ausgetragen, hat der anreisende Verein Anrecht auf die halben Nettoein-nahmen des Wiederholungsspieles.
Diese Nettoeinnahmen sind wie folgt zu berechnen:
Bruttoeinnahme
abzüglich 10% Spesenanteil für den Platzverein,
abzüglich Kosten der Schiedsrichter und Assistent(en),
abzüglich der Fahrtspesen des Gegners (s. Abs. 3 lit. b)
ergibt Nettoeinnahme. Diese Nettoeinnahme ist dann zwischen den Vereinen zu gleichen Teilen aufzuteilen.
Vertreter des anreisenden Vereines haben das Recht der Kassen-, Karten- und Ver-rechnungskontrolle. Wurde dem Gastverein dieses Recht aus irgendwelchen Grün-den nicht zugestanden, hat der Gastverein dies dem BFV anzuzeigen, der von sich aus die Verrechnung vornimmt. Die darüber gefassten Entscheidungen durch den Finanzausschuss des BFV sind für beide Vereine bindend.
b) Sollte durch behördliche Anordnung oder durch den Verband ein Sicherheitsdienst gestellt werden müssen, so sind die Kosten desselben in die Abrechnung als Ausgabe einzubauen. Andere als die angegebenen Spesen (z.B. Platz- und Zeugwartkosten, Plakatierung, Energiekosten u. dgl.) dürfen nicht in die Abrechnung einbezogen wer-den.
(5) Pönale Forderung
Tritt ein Verein zum angesetzten Pflichtspiel entweder mit Kampf- oder Reservemann-schaft oder mit beiden Mannschaften nicht an, so hat der schuldige Verein, unbeschadet der durch den STRUMA getroffenen disziplinären Maßnahmen, dem Gegner ein vom Vorstand des BFV festgesetzte Pönale (Schadenersatzzahlung) – innerhalb von 14 Tagen nach Entscheidung direkt auf das Konto des Gegners zu leisten.
Die Höhe der Pönale wird wie folgt festgesetzt:
Kampfmannschaft Reservemannschaft
Burgenlandliga: € 1.250,00 € 550,00
2. Liga: € 900,00 € 375,00
1. Klasse: € 550,00 € 275,00
2. Klasse: € 375,00 € 185,00
Bei Nichtantreten des Heimvereines ist 50% der Pönale vom schuldigen Verein an den Gastverein zu bezahlen.
Die Strafverfolgung nach der Rechtspflegeordnung des ÖFB wird unbeschadet der Pönale Forderung durchgeführt.
(6) Kosten des Verfahrens
a) Für alle im Zusammenhang mit Strafverfahren erwachsenden Reise- und Aufent-haltskosten haben die betroffenen Vereine grundsätzlich selbst aufzukommen.
b) STRUMA, Finanz- und Protestausschuss des BFV sind berechtigt, zu entscheiden, welcher am Verfahren beteiligte Verein die Fahrtauslagen für Verbandsschiedsrichter sowie für Verbandsfremde zu tragen hat, die auf besondere Veranlassung vorgeladen wurden.
c) Bei schweren Ausschreitungen mit langwierigen Beweisverfahren trägt die Kosten des Verfahrens im Falle eines Schuldspruches der Verein, dem der verurteilte Spieler oder Funktionär angehört. Im Falle der Einstellung des Verfahrens können dem an-zeigenden Verein die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.
(7) Verjährung
Alle Forderungen finanzieller Art der Vereine untereinander verjähren mit dem Ablauf von 3 Monaten nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung. Die Verjährung wird durch Antragstellung an den Finanzausschuss des BFV unterbrochen.
§ 13 Entscheidungen in Fällen, die in
diesen Richtlinien nicht vorgesehen sind.
In allen, in diesen Richtlinien nicht vorgesehenen Fällen des Spielbetriebes ist der Spiel-ausschuss ermächtigt, bis zur Einholung eines entsprechenden BFV-Vorstandsbeschlusses im Sinne der Meisterschaftsregeln und auf Grund der üblichen Gepflogenheiten eine Ent-scheidung zu treffen.
§ 14 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit 01.07.2021 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien.
Burgenländischer Fussballverband
(Stand: 01.07.2021)
„COVID-19“ Sonderregelungen für die Saison 2021/22
gültig von der Burgenlandliga bis zur 2. Klasse
1.) Abbruch der Meisterschaft
Der BFV-Vorstand hat verschiedene Szenarien bzw. Sonderregelungen für eine Wertung der Meisterschaft 2021/22 in der Vorstandssitzung am 29. Juni 2021 beschlossen. Nachstehend möchten wir diese Beschlussfassungen detaillierter erläutern:
Wenn ein Meisterschaftsbewerb (dies sind alle Ligen, Klassen und Gruppen) nicht regulär beendet werden kann, entscheidet der Vorstand des BFV über die Wertung, wobei folgende Grundsätze dafür herangezogen werden:
a) Grundvoraussetzung für die Wertung der Meisterschaft ist, das in der jeweiligen Liga bzw. Klasse des BFV jeder Verein (Mannschaft) mindestens einmal gegen jeden anderen Verein (Mannschaft) gespielt hat. Es wird jede Liga/Klasse gesondert bewertet. Damit in den Klassen mit weniger als 9 Vereinen eine Wertung erzielt werden kann, muss jeder Verein mindestens zweimal gegen jeden anderen Verein gespielt haben.
b) Für die Wertung kommt jener Tabellenstand zur Anwendung, nach dem jeder Verein (Mannschaft) einmal (bzw. in den Klassen mit weniger als 9 Vereinen zweimal) gegen jeden anderen Verein (Mannschaft) gespielt hat. Regelung für die Wertung der Play-Off-Bewerbe in der 2. Klasse Mitte und den 2. Klassen Süd: Wurden in der 2. Klasse Mitte und in den 2. Klassen Süd die Hin- und Rückrunden bereits beendet oder wurden die Play-Off-Bewerbe (Meistergruppe und Cup-Play-Off) bereits gestartet und können diese nicht zu Ende gespielt werden, dann kommt für die Wertung der Tabellenstand nach der Hin- und Rückrunde zur Anwendung.
c) In jenen Ligen und Klassen, in denen
die Voraussetzung einer Wertung nicht erreicht wird, gibt es keine Auf- und Absteiger
die Meisterschaft entsprechend Punkt b) gewertet wird, gibt es einen Aufsteiger und keinen Absteiger
die Meisterschaft vollständig beendet wird, gibt es in dieser Liga bzw. Klasse Auf- und Absteiger gemäß § 5 der Durchführungsbestimmungen der Meisterschaft des BFV.
Unter Berücksichtigung der Auf- und Abstiege aller gewerteten Ligen und Klassen und aller sonstigen Einflüsse (Spielgemeinschaftsbildungen, etc.) kann es passieren, dass in der Folgesaison 2022/23 einzelne Ligen bzw. Klassen aufgestockt werden müssen. Die ursprünglich vorgesehenen Klassen-stärken sind nach dem Ende der Saison 2022/23 wiederherzustellen. Dies ist gegebenenfalls in den Auf- und Abstiegsbestimmungen der Saison 2022/23 abzubilden. (Gemäß § 13a Abs. 3 der ÖFB – Meisterschaftsregeln)
d) Dem Vorstand des BFV obliegt es in Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle bzw. Sonderfälle durch Beschlussfassung zu regeln.
2) Ersatztermine (gilt für alle Ligen und Klassen)
1. Ausgefallene Spiele auf Sportplätzen mit einer kommissionierten Flutlichtanlage werden grundsätzlich am übernächsten Dienstag angesetzt. Bei gegenseitigem Einvernehmen der Vereine und unter zeitgerechter Verständigung der Geschäftsstelle kann das Spiel auch am Mittwoch oder Donnerstag nachgetragen werden.
2. Ausgefallene Spiele auf Sportplätzen ohne kommissionierter Flutlichtanlage werden vom Spielausschuss kurzfristig neu angesetzt. Können ausgefallene Spiele ohne kommissionierter Flutlichtanlage bis zum 20. April nicht ausgetragen werden, so sind diese Spiele jeweils am erstmöglichen Ersatztermin nachzutragen.
Ausgefallene Spiele nach dem 20. April und bis zum Ende der Frühjahrsmeisterschaft sind ohne kommissionierter Flutlichtanlage am übernächsten Dienstag zu den Wochentags-spielzeiten (gemäß den BFV-Rahmenterminplan) nachzutragen Bei gegenseitigem Einvernehmen der Vereine und unter zeitgerechter Verständigung der Geschäftsstelle kann das Spiel auch am Mittwoch oder Donnerstag nachgetragen werden.
3. Der BFV kann Nachtragsspiele von Vereinen die – aus welchen Gründen auch immer – abgesagte Spiele kurzfristig nicht nachtragen können, auf einem neutralen Platz oder in Ausnahmefällen auch auf einem Kunstrasenplatz zuweisen.
3) Spielabsagen a) Bestätigte COVID-19 Fälle oder Quarantäne-Verordnungen: Ab fünf COVID-19 bedingten Ausfällen (Quarantäne oder Infektion) von Spielern des Kaders der Kampfmannschaft kann auf Antrag des Heim- oder Gastverein das Spiel vom BFV abgesagt werden. Die Absage ist beim BFV unter Vorlage der medizinischen oder behördlichen Bescheide zu beantragen. b) Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid) Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spieler des Kaders der Kampfmannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag noch nicht vorliegt) kann auf Antrag des Heim- oder Gastverein das Spiel vom BFV abgesagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzte Schiedsrichter/in, der Vorsitzende des Spielausschusses (jos.bauer1975@gmail.com), der jeweilige Liga- oder Gruppenobmann (josef.pekovics@gmail.com oder joachim.wild@aon.at oder g.korni@hotmail.com oder j.hafner1@aon.at) sind vom jeweiligen Verein von der Absage schriftlich und mündlich in Kenntnis zu setzen. Dem BFV ist nachträglich das Testergebnis bzw. der Nachweis, dass ein behördlich angeordneter COVID-19-Test im relevanten Zeitraum stattgefunden hat, vorzulegen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als „Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die den „Verdachtsfall“ in ihren Reihen angab. c) Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler) Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag =Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne
Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim BFV unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen. d) Für die Definition von Kader gilt: Alle Spieler, die in den letzten fünf Spielen am KM-Spielbericht nominiert werden. Solange noch keine fünf Spiele absolviert worden sind, gelten dafür nur die bisher absolvierten Spiele. e) Sollte aus den angeführten Gründen ein Kampfmannschaftsspiel abgesagt werden, wird auch automatisch das Reservespiel abgesagt. f) Sonderfälle Vom BFV-Vorstand wurde folgendes Team eingesetzt, welchen es obliegt unter Wahrung ihrer Aufgaben nicht geregelte Fälle bzw. Sonderfälle durch Beschlussfassung zu regeln: Josef Bauer, Vorsitzender des Spielausschusses Karl Schmidt, Geschäftsstellenleiter des BFV sowie der jeweilige Liga- bzw. Gruppenobmann Josef Pekovics, für die Vereine der Burgenlandliga Joachim Wild, für die Vereine der Gruppe Nord Gerhard Kornfeind, für die Vereine der Grupp Mitte Josef Hafner, für die Vereine der Gruppe Süd
An die Mitglieder des BFV
Eisenstadt, 19.7.2021
Sehr geehrte Sportfreunde,
anbei das Protokoll zur Sitzung des BFV-Vorstandes vom Dienstag, 29. Juni 2021, 18:30 Uhr, im BFV-Haus in Eisenstadt.
Anwesend: KR Gerhard Milletich, Robert Wieger, Ing. Konrad Renner, Gerhard Korn-feind, Mag. Robert Bencsics, Gabriele Pinter, Josef Pekovics, Josef Hafner, Mag. Rainer Hack, Günter Benkö, Josef Bauer (ab 19:00), Hans Füzi und Karl Schmidt
Entschuldigt: Ernst Wild, Mag. (FH) Joachim Wild, Yvonne Lindern MSC, Mag. Hermann
Pfalz und Dr. Harald Schermann,
Vorsitz: Präsident KR Gerhard Milletich
Protokoll: Karl Schmidt
Beginn: 18.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Bericht des Präsidenten
4. Meisterschaft und Cup 2021/22
5. Anträge an den Vorstand
6. Allfälliges
1.) Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Präsident Gerhard Milletich begrüßt die anwesenden Vorstandsmitglieder, dankt für die An-wesenheit, entschuldigt Dr. Harald Schermann, Mag. (FH) Joachim Wild, Ernst Wild, Yvonne Lindner und Mag. Hermann Pfalz und eröffnet nach Feststellung der Beschlussfähigkeit die Sitzung.
2.) Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
Nachdem es keine Einwände gibt, gilt das Protokoll der Sitzung vom 16.04.2021 als genehmigt.
3.) Bericht des Präsidenten
Österreichischer Fußballbund:
Präsident Milletich informiert den Vorstand über die im Oktober 2021 bevorstehende ordent-liche Hauptversammlung des Österreichischen Fußballbundes, in welcher die Weichen für die nächsten Jahre im ÖFB gestellt werden. Über weitere genauere Details wird der Vorsitzende dann in der nächsten Vorstandssitzung berichten.
UEFA EURO 2020
Für Österreich ging mit dem Achtelfinale zwischen Österreich und Italien eine historische Europameisterschaft zu Ende, in der nicht nur der erste EURO-Sieg (3:1 gegen Nordmazedo-nien), sondern auch der erstmalige Einzug in die KO-Phase gelang. Nach den beiden Siegen in der Gruppenphase gegen die Ukraine (1:0) und Nordmazedonien (3:1) und der Niederlage gegen die Niederlande (0:2), musste sich unser Nationalteam erst in der Verlängerung im Achtelfinalspiel den Italienern nach unglaublich spannenden 120 Minuten mit 1:2 geschlagen geben. Das Auftreten unseres Nationalteams bei dieser Euro 2020 war top und Werbung für den Fußballsport in Österreich, dazu möchte auch der BFV dem ÖFB-Team recht herzlich gratulieren und hofft, dass durch diese großartigen Leistungen viele junge Buben und Mäd-chen für den Fußballsport im Burgenland motiviert werden konnten.
4.) Meisterschaft und Cup 2021/22
Der Vorsitzende teilt mit, dass das ÖFB-Präsidium im Umlaufweg beschlossen hatte, dass auf Antrag der Region Ost (Regionalliga Ost) die Landesverbände ermächtigt worden sind, die Zahl der Ersatzspieler im Spieljahr 2021/22 auf bis zu 6 zu erhöhen. Nach langer eingehender Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Vorstand einer Erhöhung der Anzahl der Ersatzspieler im Spieljahr 2021/22 von fünf auf sechs nicht zustimmt. Somit gilt – wie bereits im letzten Spieljahr – für die Spielsaison 2021/22 im BFV folgende Regelung:
Bis zu fünf Ersatzspieler (einschließlich eines allfälligen Ersatztormannes) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Passkontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.
Vom SC Pinkafeld wurde über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dax, Wutzlhofer und Partner die Nominierung für einen Startplatz im UNIQA ÖFB-Cup 2021/22 eingefordert. Mag. Bencsics informiert kurz über den aktuellen Stand in dieser Sache.
Nachdem die Abstimmung über die Startplätze für den UNIQA-ÖFB-Cup 21/22 und BFV-Raiffeisen-Cup 21/22 im Umlaufweg erfolgt ist, ist gem. § 24 der BFV-Geschäftsordnung das Ergebnis der Abstimmung in der nächsten Sitzung vom Vorsitzenden bekanntzugeben. Der Präsident teilt dazu mit, dass der BFV-Vorstand einstimmig beschlossen hat, für die Start-plätze in den ÖFB- und BFV-Cupbewerben 2021/22 jene Vereine – welche im UNIQA ÖFB Cup 20/21 und im BFV-Raiffeisen Cup 20/21 schon zuletzt teilnahmeberechtigt waren – auch heuer wieder zu nominieren und diese zur Teilnahme an diesen Bewerben genannt und ver-pflichtet werden. Diese Entscheidung wurde bereits am 12. Mai 2021 den Vereinen mitgeteilt und auch so verlautbart.
Die Klasseneinteilungen für die Spielsaison 2021/22 werden – nachdem innerhalb der offenen Frist kein Einspruch am BFV eingelangt ist – vom Vorstand einstimmig bestätigt.
Wie bereits im Vorjahr hat auch heuer wieder der ÖFB den Landesverbänden die Möglichkeit geboten, eine Sonderregelung für Auf- und Abstieg, Abbruch und Wertung von abgebroche-nen Meisterschaftsbewerben und Spielabsagen bei COVID-19 Fällen zu beschließen. Der BFV-Vorstand hat demzufolge nach eingehender intensiver Diskussion die vorjährigen Regelungen adaptiert und folgende Rahmenbedingungen bzw. COVID-19 Sonderregelungen für den Spielbetrieb des BFV für die Saison 2021/22 für die 4. bis 7. Leistungsstufe beschlos-sen: Die wesentlichen Änderungen gegenüber den letztjährigen COVID-19 Sonderregelungen sind: – Es wird jede Liga und Klasse für sich bewertet – Wenn die Rückrunde nicht zu Ende gespielt werden kann, gilt der Stand nach der Hin-runde für die Wertung – Die Quotienten Regelung kommt nicht mehr zur Anwendung – Regelung für die 2. Klassen Mitte, Süd A, B und C wurde detailliert fixiert – Wenn nur die Hinrunde gewertet wird, gibt es einen Aufsteiger und keinen Absteiger Nachstehend die gesamten COVID-19 Sonderregelungen für die Saison 2021/22, welche vom Vorstand einstimmig für die 4. bis 7. Leistungsstufe beschlossen wurden:
1.) Wertung bei Abbruch der Meisterschaft
Wenn ein Meisterschaftsbewerb (dies sind alle Ligen, Klassen und Gruppen) nicht regu-lär beendet werden kann, entscheidet der Vorstand des BFV über die Wertung, wobei folgende Grundsätze dafür herangezogen werden:
a) Grundvoraussetzung für die Wertung der Meisterschaft ist, das in der jeweiligen Liga bzw. Klasse des BFV jeder Verein (Mannschaft) mindestens einmal gegen jeden anderen Verein (Mannschaft) gespielt hat. Es wird jede Liga/Klasse gesondert bewertet. Damit in den Klassen mit weniger als 9 Vereinen eine Wertung erzielt werden kann, muss je-der Verein mindestens zweimal gegen jeden anderen Verein gespielt haben.
b) Für die Wertung kommt jener Tabellenstand zur Anwendung, nach dem jeder Verein (Mannschaft) einmal (bzw. in den Klassen mit weniger als 9 Vereinen zweimal) gegen jeden anderen Verein (Mannschaft) gespielt hat.
Regelung für die Wertung der Play-Off-Bewerbe in der 2. Klasse Mitte und den 2. Klassen Süd:
Wurden in der 2. Klasse Mitte und in den 2. Klassen Süd die Hin- und Rückrunden bereits be-endet oder wurden die Play-Off-Bewerbe (Meistergruppe und Cup-Play-Off) bereits gestartet und können diese nicht zu Ende gespielt werden, dann kommt für die Wertung der Tabellen-stand nach der Hin- und Rückrunde zur Anwendung.
c) In jenen Ligen und Klassen, in denen
die Voraussetzung einer Wertung nicht erreicht wird, gibt es keine Auf- und Absteiger
die Meisterschaft entsprechend Punkt b) gewertet wird, gibt es einen Aufsteiger und keinen Absteiger
die Meisterschaft vollständig beendet wird, gibt es in dieser Liga bzw. Klasse Auf- und Absteiger gemäß § 5 der Durchführungsbestimmungen der Meisterschaft des BFV.
Unter Berücksichtigung der Auf- und Abstiege aller gewerteten Ligen und Klassen und aller sonstigen Einflüsse (Spielgemeinschaftsbildungen, etc.) kann es passieren, dass in der Fol-gesaison 2022/23 einzelne Ligen bzw. Klassen aufgestockt werden müssen. Die ursprünglich vorgesehenen Klassenstärken sind nach dem Ende der Saison 2022/23 wiederherzustellen. Dies ist gegebenenfalls in den Auf- und Abstiegsbestimmungen der Saison 2022/23 abzubil-den. (Gemäß § 13a Abs. 3 der ÖFB – Meisterschaftsregeln)
d) Dem Vorstand des BFV obliegt es in Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle bzw. Sonderfälle durch Beschlussfassung zu regeln.
2) Ersatztermine (gilt für alle Ligen und Klassen)
1. Ausgefallene Spiele auf Sportplätzen mit einer kommissionierten Flutlichtanlage wer-den grundsätzlich am übernächsten Dienstag angesetzt. Bei gegenseitigem Einverneh-men der Vereine und unter zeitgerechter Verständigung der Geschäftsstelle kann das Spiel auch am Mittwoch oder Donnerstag nachgetragen werden.
2. Ausgefallene Spiele auf Sportplätzen ohne kommissionierter Flutlichtanlage werden vom Spielausschuss kurzfristig neu angesetzt. Können ausgefallene Spiele ohne kom-missionierter Flutlichtanlage bis zum 20. April nicht ausgetragen werden, so sind diese Spiele jeweils am erstmöglichen Ersatztermin nachzutragen.
Ausgefallene Spiele nach dem 20. April und bis zum Ende der Frühjahrsmeisterschaft sind ohne kommissionierter Flutlichtanlage am übernächsten Dienstag zu den Wo-chentagsspielzeiten (gemäß den BFV-Rahmenterminplan) nachzutragen Bei gegenseitigem Einvernehmen der Vereine und unter zeitgerechter Verständigung der Geschäftsstelle kann das Spiel auch am Mittwoch oder Donnerstag nachgetragen werden.
3. Der BFV kann Nachtragsspiele von Vereinen die – aus welchen Gründen auch immer – abgesagte Spiele kurzfristig nicht nachtragen können, auf einem neutralen Platz oder in Ausnahmefällen auch auf einem Kunstrasenplatz zuweisen.
3) Spielabsagen a) Bestätigte COVID-19 Fälle oder Quarantäne-Verordnungen: Ab fünf COVID-19 bedingten Ausfällen (Quarantäne oder Infektion) von Spielern des Kaders der Kampfmannschaft kann auf Antrag des Heim- oder Gastverein das Spiel vom BFV abgesagt werden. Die Absage ist beim BFV unter Vorlage der medizini-schen oder behördlichen Bescheide zu beantragen.
b) Verdachtsfall (ohne medizinischen oder behördlichen Bescheid) Im Verdachtsfall (behördliche COVID-19-Testanordnung für zumindest einen Spie-ler des Kaders der Kampfmannschaft, bei dem das Testergebnis am Spieltag noch nicht vorliegt) kann auf Antrag des Heim- oder Gastverein das Spiel vom BFV abge-sagt werden. Der Gegner, der/die für das Spiel besetzte Schiedsrichter/in, der Vorsit-zende des Spielausschusses (jos.bauer1975@gmail.com), der jeweilige Liga- oder Gruppenobmann (josef.pekovics@gmail.com oder joachim.wild@aon.at oder g.korni@hotmail.com oder j.hafner1@aon.at) sind vom jeweiligen Verein von der Absage schriftlich und mündlich in Kenntnis zu setzen. Dem BFV ist nachträglich das Testergebnis bzw. der Nachweis, dass ein behörd-lich angeordneter COVID-19-Test im relevanten Zeitraum stattgefunden hat, vorzulegen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als „Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die den „Verdachtsfall“ in ihren Reihen angab. c) Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler) Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag =Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim BFV unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen. d) Für die Definition von Kader gilt: Alle Spieler, die in den letzten fünf Spielen am KM-Spielbericht nominiert werden. Solange noch keine fünf Spiele absolviert worden sind, gelten dafür nur die bisher absolvierten Spiele. e) Sollte aus den angeführten Gründen ein Kampfmannschaftsspiel abgesagt werden, wird auch automatisch das Reservespiel abgesagt. f) Sonderfälle Vom BFV-Vorstand wurde folgendes Team eingesetzt, welchen es obliegt unter Wah-rung ihrer Aufgaben nicht geregelte Fälle bzw. Sonderfälle durch Beschlussfassung zu regeln: Josef Bauer, Vorsitzender des Spielausschusses Karl Schmidt, Geschäftsstellenleiter des BFV sowie der jeweilige Liga- bzw. Gruppenobmann Josef Pekovics, für die Vereine der Burgenlandliga Joachim Wild, für die Vereine der Gruppe Nord Gerhard Kornfeind, für die Vereine der Grupp Mitte Josef Hafner, für die Vereine der Gruppe Süd
Der Vorstand beschließt auch noch einstimmig die Richtlinien zur Durchführung der BFV-Meisterschaft, die Cup-Bestimmungen, den Rahmenterminplan sowie die Bestimmungen fürs Hallenmasters für die Saison 2021/22.
Die gesamten Bestimmungen werden auf der BFV-Homepage veröffentlicht und den Verei-nen mit diesem Protokoll übermittelt.
5.) Anträge an den Vorstand:
Finanzielle Unterstützung der BFV-Vereine:
Nachdem auch im Frühjahr 2021 keine Meisterschaftsspiele mehr ausgetragen werden konn-ten, stellt Finanzreferent Mag. Rainer Hack folgenden Antrag:
Da die Frühjahrssaison nicht gespielt werden konnte, werden die Monatsbeiträge und die Ge-bühren für Fußball-Online für Jänner bis Juni 2021 den Vereinen nicht vorgeschrieben. Die Vorschreibung des Schiedsrichterkostenbeitrages für das Jahr 2021 erfolgt nur mit 50% des Jahresbetrages. Der Zuschlag für den Schiedsrichterkostenbeitrag wird für die Saison 2020/21 nur mit 50% vorgeschrieben.
Beschluss: Der Vorstand stimmt dem Antrag des Finanzreferenten Mag. Hack einstimmig zu.
Den Vereinen wird somit ein Gesamtbetrag von ca. € 80.000,– nicht vorgeschrieben!
Von nachstehenden Vereinen liegen Anträge zur Bildung von Spielgemeinschaften im Er-wachsenenbereich zur Beschlussfassung vor:
SpG Pinkafeld/Grafenschachen = SC Pinkafeld und SC Grafenschachen
Die beiden Vereine nehmen im Spieljahr 2021/22 mit 2 Kampfmannschaften und 2 Reservemannschaften an der Meisterschaft teil und haben folgende Mannschaften ge-meldet:
1. SpG. Pinkafeld/Grafenschachen I (KM und RM) in der Burgenlandliga
2. SpG. Pinkafeld/Grafenschachen II (KM und RM) in der 2. Liga Süd
SpG Parndorf/Neudorf = SC/ESV Parndorf 1919 und ASV Neudorf/Parndorf
Die beiden Vereine nehmen im Spieljahr 2021/22 mit 2 Kampfmannschaften und 2 Reservemannschaften an der Meisterschaft teil und haben folgende Mannschaften ge-meldet:
1. SpG. SC/ESV Parndorf 1919 (KM und RM) in der Burgenlandliga
2. SpG. ASV Neudorf/Parndorf (KM und RM) in der 1. Klasse Nord
SpG Oberwart/Rotenturm = SV Oberwart und ASK Rotenturm
Die beiden Vereine nehmen im Spieljahr 2021/22 mit 2 Kampfmannschaften und 2 Reservemannschaften an der Meisterschaft teil und haben folgende Mannschaften ge-meldet:
1. SpG. Oberwart/Rotenturm I (KM und RM) in der Burgenlandliga
2. SpG. Rotenturm/Oberwart (KM und RM) in der 2. Liga Süd
SpG. Hrvati = SC Grosswarasdorf/Nebersdorf und SC Kleinwarasdorf
Die beiden Vereine nehmen im Spieljahr 2021/22 mit 1 Kampfmannschaft und 1 Reser-vemannschaften an der Meisterschaft teil und spielen in der 1. Klasse Mitte
SpG. Wallendorf/Mogersdorf = ASK Wallendorf und UFC Mogersdorf
Die beiden Vereine nehmen im Spieljahr 2021/22 mit 1 Kampfmannschaft und 1 Reser-vemannschaften an der Meisterschaft teil und spielen in der 2. Klasse Süd
NEU: SpG Rechnitz/Schachendorf = SV Rechnitz und SC Schachendorf
Die beiden Vereine nehmen im Spieljahr 2021/22 mit 2 Kampfmannschaften und 2 Reservemannschaften an der Meisterschaft teil und haben folgende Mannschaften ge-meldet:
1. SpG. Rechnitz/Schachendorf (KM und RM) in der 2. Liga Süd
2. SpG. Schachendorf/Rechnitz (KM und RM) in der 2. Klasse Süd
Beschluss: Der Vorstand bestätigt einstimmig die Bildungen dieser o.a. Spielgemeinschaf-ten!
Die SpG. Edelserpentin (= SV Stuben und SV Bernstein) nimmt bereits seit dem Spieljahr 2018/19 mit beiden Vereinen an der Meisterschaft teil und spielt seitdem in der II. Liga Süd. Der Spielgemeinschaftsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen!
Von Vereinen sind am BFV nachstehende Anträge eingelangt, welche vom Vorstand wie folgt entschieden worden sind:
UFC Strem:
Fristgerechter Antrag auf Enthebung der Teilnahme an der Meisterschaft 2021/22
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, die Spieler können kostenlos – be-fristet bis zum 30.06.2022 – den Verein wechseln
UFC Weiden:
Fristgerechter Antrag auf Enthebung der Teilnahme an der Meisterschaft 2021/22
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, die Spieler können kostenlos – be-fristet bis zum 30.06.2022 – den Verein wechseln
SC Frankenau:
Fristgerechter Antrag auf Enthebung der Teilnahme an der Meisterschaft 2021/22
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, die Spieler können kostenlos – be-fristet bis zum 30.06.2022 – den Verein wechseln
UFC Schützen:
Fristgerechtes Ansuchen um Wiederaufnahme des Spielbetriebes und Teilnahme mit einer Kampfmannschaft und Reservemannschaft an der Meisterschaft 2021/22.
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, der UFC Schützen wird in der 2. Klasse Nord mit einer Kampfmannschaft und Reservemannschaft einge-gliedert.
Mattersburger Sportverein 2020:
Fristgerechtes Ansuchen um Wiederaufnahme des Spielbetriebes und Teilnahme mit einer Kampfmannschaft und Reservemannschaft an der Meisterschaft 2021/22.
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt, der Mattersburger Sportverein 2020 wird in der 2. Klasse Mitte mit einer Kampfmannschaft und Reserve-mannschaft eingegliedert.
UFC Siget:
Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die Tiefenärifizierung
Dem Ansuchen wurde nicht stattgegeben, da vor 4 Jahren eine Ärifizierung gefördert wurde und lt. Förderrichtlinien eine weitere Förderung erst nach 5 Jahren erfolgen kann.
SC Eisenstadt:
Aufgrund der Kabinensituation auf der Leichtathletikanlage in Eisenstadt, fand am 1. Juni 2021 eine Besichtigung der Spielstätte des SC Eisenstadt vor Ort statt um an-schließend diese Thematik im Vorstand nochmals besprechen und einen Beschluss fassen zu können.
Der BFV-Vorstand hat nach eingehender Beratung folgenden Beschluss gefasst:
Der SC Eisenstadt kann seine Pflichtspiele im Erwachsenenbewerb bis zum Ende der Herbstmeisterschaft 2021 auf der Leichtathletikanlage in Eisenstadt unter folgenden verpflichtenden Auflagen austragen:
Für die Gästemannschaften müssen bei jedem Spiel der Erwachsenenmannschaf- ten des SC Eisenstadt die metallenen Umkleideschränke aus den beiden Kabinen (Herren und Damen) komplett herausgeräumt und durch Sitzbänke und Kleider-hacken für rund 20 Personen je Kabine ersetzt werden!
Die Schiedsrichterkabine im E-Cube ist soweit in Ordnung und wird auch so geneh- migt. Für die Sicherheit des Schiedsrichters ist unbedingt vom und zum Spielfeld zu sorgen!
Diese Regelung gilt längstens bis zum Ende des Jahres 2021, danach kann keine Aus-nahmegenehmigung mehr für den SC Eisenstadt erteilt werden!
Kommissionierung – Sportplätze:
Die von den Gruppenobmänner Josef Hafner und Mag. (FH) Joachim Wild nachstehenden durchgeführten Sportplatzkommissionierungen werden einstimmig genehmigt.
SC Breitenbrunn (Trainingsplatz), SV Eberau (Trainingsplatz I und II) und Nachwuchs-sportverein Punitz (Hauptspielfeld)
Flutlichtkommissionierungen
Von folgende Flutlichtanlagen liegen Kommissionierungsberichte vor, welche den Bestim-mungen zur Durchführung der Meisterschaft des BFV entsprechen. Somit können ab sofort auf diesen Sportanlagen Flutlichtspiele zur Austragung kommen:
ASV Drassburg (260 Lux-E-Mittel), ASV Dt. Jahrndorf (229) FC Illmitz (240)
SC Bad Sauerbrunn (270) ASK Hirm (300) SC Wiesen (284) SC Neusiedl/See (311) UFC Mannersdorf (365) ASK Marz (375) SV Welgersdorf (211) SC Kemeten (252) UFC Tadten (231) SV Stegersbach (371) SV Oberwart (323) SC Pinkafeld (351) ASV Nickelsdorf (320)
Ehrenzeichenanträge:
Die vorliegenden Anträge auf Ehrenzeichen des BFV für verdiente Funktionäre des SC Kroa-tisch Minihof werden nach erfolgter Überprüfung vom Vorstand einstimmig bestätigt.
6.) Allfälliges:
Als Termin für das BFV-Hallenmasters 2021/22 hat der BFV-Vorstand SAMSTAG, 15. JÄNNER 2022 in der Sporthalle in Oberwart beschlossen.
Das BFV-Handbuch wird auch wieder für die neue Saison 2021/22 aufgelegt, die Arbeiten sind bereits voll im Gange und sobald die Bücher fertiggestellt worden sind, werden diese den Vereinen zugeschickt!
Rechtsmittelreferent Mag. Robert Bencsics informiert über die weitere Vorgangsweise be-züglich der noch ausständigen Ausbildungsentschädigungszahlungen von einigen AKA-Spie-lern. Aufgrund der Befangenheit des BFV in dieser Angelegenheit, wird der ÖFB ersucht ei-nen neutralen Landesverband mit dieser Entscheidung zu beauftragen.
Gruppenobmann Gerhard Kornfeind regt an, dass man Erkundigungen einholen sollte, welche Impfstoffe in Österreich bei der Einreise aktuell zugelassen sind. Nachdem bei vielen Vereinen im Burgenland ausländische Kicker spielen, wäre es sehr hilfreich und auch wichtig, wenn wir diese Info an die Vereine kommunizieren könnten.
Bezüglich Nachwuchsförderung teilt Mag. Rainer Hack mit, dass die Aussendung vor kur-zem erst erfolgt sei und nachdem die Fristen in der Ausschreibung nicht ganz klar hervorge-hen, sollte – um weitere Probleme zu vermeiden – in einem Reminder nochmals auf die Fristen und die Variantenwahl explizit hingewiesen werden.
Schiedsrichterobmann Günter Benkö informiert über folgende Aktivitäten bzw. bevorste-henden Schulungen:
– Schiedsrichter-Sommerschulung am Wochenende 2.-4.7.21 in der HTBL Pin-kafeld – Veranstaltung wird ordnungsgemäß durchgeführt (behördlich gemel-det, Schiri‘s müssen getestet zur Schulung kommen, usw.)
– Erhöhung der Schiedsrichtergebühren in der RLO ab 1.7.2021 (Schiri € 125,00 statt € 115,00 und Schiriassistenten € 65,00 statt € 60,00)
– Gangl Michael und Boskovski Zoran sind aus dem Schirikollegium freiwillig ausgeschieden
– ÖFB-Schiedsrichterförderkader – Im November wird ein Sichtungstag durch-geführt, zu welchem vom BSK ein Schiedsrichter und ein Schiedsrichterassis-tent nominiert und entsandt werden
– Schiedsrichter-Grundkurs am 31.7.21 im BFV-Haus – erfreulich ist, dass bis-her 15 Anmeldungen vorliegen
– BSK-Ausschusssitzung am 5.6.21 in Oberpullendorf, in welcher die Weichen für die Saison 21/22 gestellt wurden
Bezüglich Amateur-Mitropa Cup 2021 teilt Ligaobmann Josef Pekovics mit, dass dieser In-ternationale Bewerb – aufgrund der Pandemie – auch heuer wieder nicht stattfinden kann.
Sportreferent Josef Bauer informiert, dass am 15. Juni 21 im BFV-Haus in Eisenstadt eine Sitzung des Trainer- und Kursreferates stattgefunden hatte. Die Trainerkurse wurden trotz Pandemie sehr gut besucht und waren auch hervorragend organisiert. Das neue Team mit dem Leiter der Trainerausbildung, Mag. Andreas Hackstock, ist top, die Instruktoren und die Referenten sind am Puls der Zeit. Nachdem die Trainerkurse an unter-schiedlichen Orten ausgetragen werden, ersucht der Sportreferent – in Absprache mit Mag. Hackstock Andreas – ein gemeinsames Treffen mit allen Beteiligten durchführen zu können. In diesem Treffen soll der Schwerpunkt auf persönlichem Kennenlernen, Gedankenaustausch und Informationsaustausch liegen. Nachdem die Trainerordnung im ÖFB ab 1.7.2021 neu or-ganisiert wurde, sollte den Referenten die neuen Lehrpläne vorgestellt und mit ihnen der Ab-lauf der Prüfungen für die verschiedenen neuen Ausbildungen besprochen werden. Der Vor-stand befürwortet dieses Treffen und erteilt dem Sportreferenten Bauer die Zustimmung zur Durchführung dieser Veranstaltung.
VP Ing. Konrad Renner regt an, dass das Thema Klassen- und Ligenreform bzw. Neueintei-lung im BFV-Unterhaus unbedingt weiter verfolgt werden muss. In den letzten zwei Jahren hatten laufend Diskussionen in den verschiedensten BFV-Gremien stattgefunden, jedoch gab es bis dato keine vernünftige Lösung, wie die Problematik abgewandt werden könnte. Einige Vereine der Gruppe Süd haben zuletzt immer mehr Probleme mit der unbedingt notwendigen Spieleranzahl und auch ein Mangel an Funktionären macht sich bereits schon vermehrt be-merkbar. Ing. Renner schlägt dazu vor, dass die Richtung für die Zukunft vorgegeben werden müsste und dementsprechend sollte auch in nächster Zeit ein Projekt dazu ausgearbeitet wer-den, wo die Vorgaben klar festgelegt und eine Strukturreform bzw. Klassen- und Ligenreform fixiert werden müsste. Dieses Projekt sollte dann auch den Vereinen präsentiert und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Bevor jedoch auf eine Reform im BFV eingegangen wer-den kann, müssten zuerst einmal folgende Grundsätze abgeklärt werden:
Ist eine Abweichung von derzeitigen System mit einer Kampfmannschaft und einer Reservemannschaft vorstellbar oder hält der BFV am bestehenden Meis-terschaftsmodell fest?
Kann eine regionale Abweichung von dem derzeitigen einheitlichen Meister-schaftssystem in den Gruppen zugelassen werden?
Sollte einer der beiden Vorschläge vom BFV-Vorstand angenommen werden, dann könnte dieser Reformvorschlag nur dann weiter verfolgt werden, wenn zumindest 2/3 der Vereine in einer Gruppe diesen Vorschlag unterstützen.
Präsident Milletich teilt dazu mit, dass das Thema Reform natürlich sehr wichtig ist und un-bedingt weiter verfolgt und im Auge behalten werden müsste. Angesprochen auf die Reser-vethematik gibt Milletich bekannt, sollte es keine andere vernünftigere Lösung geben, dann könnte man ein Modell mit einer eigenen Klasse – nur für jene Vereine, die keine Reserve-mannschaft mehr stellen können – ausarbeiten. Ein Aufstieg in eine andere Klasse (mit Reser-vemannschaften) wäre dann natürlich nur mit gewissen Verpflichtungen möglich. Ob für so ein Modell Interesse bei den Vereinen besteht, müsste erfragt werden, erst danach könnten weitere Schritte überlegt und eine Lösung gesucht werden. Grundsätzlich die Reserve in
Frage zu stellen ist undenkbar, es sollte unbedingt am derzeitigen System festgehalten wer-den!
Nach weiteren Wortmeldungen von Gruppenobmann Kornfeind, Sportreferent Bauer, Finanz-referent Mag. Hack zu diesem Thema, ist der Vorstand zur Ansicht gekommen, dass das Thema Strukturreform unbedingt weiter verfolgt und nachgedacht werden müsste, jedoch sollte auch noch die Meinung der Vereine über eine eigene Klasse – ohne Reservemannschaft – zuerst eingeholt werden.
Nachwuchsreferentin Gabi Pinter gibt bekannt, dass die Durchführungsbestimmungen für die Nachwuchsbewerbe 2021/22 bereits Anfang Mai 2021 vom Vorstand in einem Umlaufbe-schluss beschlossen worden sind.
Im Juni und Juli fanden Nachwuchsleiter Bezirkssitzungen statt, welche sehr positiv ange-nommen wurden und in Zukunft auch weiter so beibehalten werden sollen. Statt einer großen NW-Gruppensitzung, werden in jedem Bezirk NW-Leiter Sitzungen stattfinden.
Sehr erfreulich ist auch noch, dass für die kommende Saison mehr Nachwuchsteams als im Vorjahr gemeldet wurden: 2020 – 345 Teams / 2021 – 356 Teams
Bei der Meldung der Mädchenteams gab es heuer einen leichten Rückgang: Statt 26 Teams (2020) haben heuer 23 Mädchenteams für die Meisterschaft gemeldet.
Neu ist heuer auch, dass U15-Mannschaften für die Meisterschaft gemeldet werden können.
Finanzreferent Mag. Hack regt an, dass der ÖFB die Ausbildungsentschädigung im Kinder-bereich nochmals überdenken sollte! Aufgrund dessen dass die Nachwuchsarbeit in der Verei-nen sehr wichtig ist und diese auch erhebliche Kosten verursacht, sollte für die Ausbildung der Kinder im Alter von 5-8 Jahren auch eine Ausbildungsentschädigung beschlossen werden. Des Weiteren sollte auch im ÖFB über die Höhe der Entschädigungen im Nachwuchsbereich nachgedacht werden, diese sollten vor allem im unteren Bereich bis 14 Jahre erhöht werden.
Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt bedankt sich Präsident Milletich für das Kom-men und die rege Mitarbeit sowie für das Engagement für den Burgenländischen Fußball recht herzlich, freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit, wünscht eine gute Heimreise und schließt die Sitzung.
Ende: 21.50 Uhr
Mit sportlichen Grüßen
Gerhard Milletich Dr. Harald Schermann
Präsident Schriftführer