Bundesheergewerkschaft fordert: Antikörperbestimmung vor 3. Covid-Auffrischungsimpfung
Wien (OTS) – Die dritte Covid-Auffrischungsimpfung steht an. Dazu verweist die Bundesheergewerkschaft auf ihre Grundsatzforderung eines klaren „Nein“ zur Impfpflicht im Bundesheer. In verschiedenen aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortungen haben zuständige Fachminister klar und deutlich eine mögliche Zwangsimpfung in Österreich ausgeschlossen. „Es darf daher zu keinem direkten oder indirekten Druck in Richtung Covid-Zwangsimpfung auf unsere Soldaten und Bediensteten kommen“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft, Manfred Haidinger, in einer OTS-Aussendung. Auch die mögliche anstehende dritte Covid-Auffrischungsimpfung müsse auf Grundlage der „Freiwilligkeit“ erfolgen. Eine dienstliche freiwillige Covid-Antikörper- und Titerbestimmung im Bundesheer sei das Gebot der Stunde, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft.
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Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass laut „Europäischem Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) kein Bedarf besteht, der Allgemeinbevölkerung eine dritte Covid-Impfung zu verabreichen. Auch nach Einschätzung der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) besteht in der Allgemeinbevölkerung gegenwärtig keine dringende Notwendigkeit für Booster-Impfungen. Die EMA überprüft derzeit nur Daten zu einer dritten Dosis eines der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna bei stark immungeschwächten Menschen.
Gerade für alle Soldaten, die für Auslandseinsätze vorgesehen sind, wäre die Antikörperbestimmung vor einer dritten Impfung ein vernünftiger Weg, da viele von ihnen dabei nicht der Gefahr von Nebenwirkungen ausgesetzt würden. „Aber grundsätzlich muss dies für alle Heeresbediensteten gelten, dass sie vor einer Impfung gegen Covid eine Antikörperbestimmung machen können und diese dann auch angerechnet wird“, so Haidinger.
Hält das Wort der Frau Bundesminister?
Der Beantwortung 7226/AB vom 08.09.2021 zur parlamentarischen Anfrage Nr. 7332/J, betreffend: „der dienstliche Zwang zur COVID- 19 Impfung für Auslandseinsatzsoldaten des Bundesheeres“, durch Verteidigungsministerin Tanner konnte entnommen werden: „Zunächst möchte ich wiederholt festhalten, dass im Bundesministerium für Landesverteidigung Impfungen ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.“
Die Bundesheergewerkschaft sieht sich durch diese Aussagen der Ministerin auf ihrem Weg bestätigt und fordert schonende Maßnahmen, wie die Antikörperbestimmung, für die Heeresbediensteten, bevor überhaupt Impfungen angedacht werden. „Ich nehme die Frau Bundesministerin beim Wort“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft abschließend.
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