Geöffnet trotz Lockdown: So sind die Regeln im Handwerk und Gewerbe

Eisenstadt, 23. 11. 2021

Neu gegenüber früheren Verordnungen: Beratungsdienstleistungen sind für geimpfte und genesene Kundinnen und Kunden möglich – ein Überblick.

Burgenlands Unternehmer lassen ihre Kunden auch im Lockdown nicht im Stich. „Bitte halten Sie den Betrieben in dieser schwierigen Situation die Treue! Bestellen Sie die Waren telefonisch oder per Mausklick und holen Sie sie im Geschäft ab oder lassen Sie sich diese zustellen“, appelliert WK-Präsident Peter Nemeth, an die Burgenländer. Derzeit arbeiten alle Produktionsbereiche – samt Baustellen und Montagen – im Lockdown unverändert weiter. Das gilt auch insbesondere für die Kfz-Werkstätten und Fahrradmechaniker. „Es braucht auch niemand Angst vor einem Strom-, Heizungs- oder Geräteausfall zu haben: Für Not- und Störfälle sind die Professionisten ebenfalls jederzeit abrufbereit“, erklärt Gerald Guttmann, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk.

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Neu im Unterschied zu den bisherigen Lockdowns: Jetzt dürfen Beratungen in Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden, wenn die Kunden den 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können. So steht zum Beispiel der Beratung für einen neuen Heizkessel beim Elektro-, Sanitär- oder Heizungstechniker genauso wenig im Wege wie der Beratung beim Tischler über eine Maßanfertigung. Ein Überblick über verschiedene Berufsgruppen:

Gärtner und Floristen
„Floristen und Gartengestalter bieten weiterhin hochwertige handgefertigte Adventfloristik und Dekoration gegen Vorbestellung an. Gerne liefern wir auch zu unseren Kundinnen und Kunden nach Hause. Selbstverständlich bleiben unsere Türen für Beratungen – etwa zur Trauerfloristik für ein Begräbnis – geöffnet“, sagt Andreas Maly, Landesinnungsmeister der Gärtner und Floristen.

Bäcker, Fleischer, Konditoren
„Die Betriebe des Lebensmittelgewerbes garantieren in ganz Österreich die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigsten Lebensmitteln und Getränken. Die Verkaufsläden der Bäcker, Fleischer und Konditoren, aber auch etwa der Getränkehersteller, bleiben in vollem Umfang geöffnet“, betont der Landesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe, Thomas Hatwagner.

Bekleidungsgewerbe und Textilreinigung
„Schneider- und Kürschnerbetriebe sowie Stricker erwarten gerne unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen ihre Kunden zur Reparatur, Änderung oder Neuanfertigung eines maßgefertigten Kleidungsstückes“, erklärt KommR Martina Mohapp, Landesinnungsmeisterin der Mode und Bekleidungstechnik. Die Kleidermacher fertigen individuelle Weihnachtsgeschenk gerne an.
Geöffnet haben aber auch die Textilreiniger: „Hygiene ist auch für die Bekleidung ein ernstzunehmendes Thema. Unsere Betriebe dürfen daher auch im Lockdown für die Reinigung von Textilien offenhalten“, ergänzt Mohapp.

Elektrotechnik
„Lockdown – wir arbeiten weiter!“, lautet das Motto der Elektrotechniker. Wie bei vorangegangenen Lockdowns dürfen Montagen, Reparaturen, Servicearbeiten oder der Kundendienst weiter durchgeführt werden – auch beim Kunden und auf den Baustellen. „Beratungen zu unseren Dienstleistungen, etwa für PV-Anlagen, sind ebenfalls sowohl im Betrieb als auch beim Kunden mit Sicherheitsmaßnahmen möglich. Die Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber der Mitgliedsbetriebe sind selbstverständlich um die Sicherheit der Kunden bemüht: Sie halten die nach wie vor gültige 3G-Regel ein und tragen beim Betreten von Arbeitsorten im Büro, beim Kunden und auf Baustellen FFP2-Masken. So ist ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bei gleichzeitiger Ausführung aller elektrotechnischen Arbeiten möglich“, betont Andreas Wirth, Landes- und Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker.

Kunsthandwerke
„Auch in Pandemiezeiten finden Reparaturen von Musikinstrumenten, Änderungen und Neuanfertigungen von Schmuck und Uhren sowie Reparaturen an wertvollen Büchern durch Buchbinder in den offenen Handwerksbetrieben statt“, erklärt Peter Werkovits, der Vorsitzende der Fachvertretung der Kunsthandwerke. „Da die Adventmärkte derzeit geschlossen haben, bieten die Kunsthandwerkerinnen und -handwerker ihre Kleinode vielfach auch in virtuellen Adventmärkten oder nach telefonischer Bestellung zur Abholung im Atelier an.“

Gesundheitsgewerbe
Die Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker halten ihre Betriebe offen und bieten alle Produkte und Dienstleistungen, wie die Abgabe und die Reparatur von Medizinprodukten, Heilbehelfen und Hilfsmittel, an – auch im Kundenkontakt, mit Maske“, versichert Landes- und Bundesinnungsmeister KommR Josef Riegler. Die Schuhmacher nehmen gerne Reparaturdienstleistungen unter Berücksichtigung von 2G und Maske an.

Rauchfangkehrer
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer führt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sicherheitsrelevante Tätigkeiten zum Schutz und zur Sicherheit der Menschen durch. „Natürlich nehmen wir als Rauchfangkehrer, auch in dieser für uns alle herausfordernden Zeit, die uns übertragenen Aufgaben unter Einhaltung aller möglichen Sicherheitsmaßnahmen sehr ernst“, betont Landesinnungsmeister Herbert Baumrock.

Lebens- und Sozialberatung
„Alle Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater können weiterhin ihre nicht körpernahen Beratungsdienstleistungen anbieten. Das bedeutet: Psychosoziale Beratungen wie auch ernährungs- und sportwissenschaftliche Beratungen sind in dieser schweren Zeit möglich“, betont Harald Zumpf, Obmann der Fachgruppe der Personenberatung und Personenbetreuung.

Persönliche Dienstleistungen
Die persönlichen Dienstleister sind weiterhin für Kundinnen und Kunden mit 2G-Nachweis erreichbar. Einzig körpernahe Dienstleistungen sind unzulässig sowie Gruppentrainings bei HundetrainerInnen. „Somit können Sie die nicht körpernahen Dienstleistungen von HumanenergetikerInnen, TierbetreuerInnen, AstrologInnen, Farb- und TypberaterInnen, RaumenergetikerInnen und TierenergetikerInnen weiterhin in Anspruch nehmen. Wir achten auf bestmögliche Schutzmaßnahmen“, sagt Gabriele Schnödl, Obfrau der Fachgruppe der persönlichen Dienstleister.

Film- und Musikwirtschaft, Tonstudios
„Die professionelle Produktionstätigkeit für den Bereich Film und Musik und alle damit zusammenhängenden beruflichen Dienstleistungen sind weiter zulässig. Filmdrehs sind erlaubt, da der Drehort als Arbeitsort gilt. Für SchauspielerInnen, TechnikerInnen, Komparserie, etc. gelten die Covid-Regeln in Bezug auf berufliche Tätigkeiten. Auch Tonstudios und Labels dürfen Kunden weiterhin in ihrer Betriebsstätte empfangen. In Bezug auf die Vermietung von Proberäumen gilt, dass Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen, weiter zulässig sind“, so Manfred Marlovits, Obmann der Fachvertretung der Film- und Musikwirtschaft.

 

Welche Betriebe dürfen offen bleiben, welche müssen schließen, hier gibt’s einen Überblick: wko.at/service/kriterienliste.pdf

 

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