ARBÖ Burgenland: „Die Winterreifen jetzt unbedingt aufs Auto!“

Eisenstadt, 26. 11. 2021

„Die Winterreifen gehören jetzt unbedingt aufs Auto“, sagt Gerhard Graner, Cheftechniker beim ARBÖ Burgenland. „Die Wetterprognosen sagen für die nächsten Tage in Österreich und auch fürs Burgenland Winterwetter voraus.“

Seit 1. November gilt in Österreich für Pkw-Lenker die „situative Winterreifenpflicht“. „Der Begriff hört sich kompliziert an, kann jedoch einfach erklärt werden“, weiß der ARBÖ-Techniker. „Bei Matsch, Schnee oder Glatteis müssen die Autofahrer im Zeitraum von 1. November bis 15. April mit Winterreifen fahren.“

Wer die „situative Winterreifenpflicht“ ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – Strafen von bis zu 5000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen, und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt deshalb, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme einfach vermieden werden können“, erklärt Graner.

Tipps für all jene, die noch Winterreifen kaufen müssen:

Nicht nur die Reifenpreise vergleichen, sondern auch die Kosten für Montage, Wuchten und den Räderwechsel berücksichtigen. Denn oft stellt sich bei einem Preisvergleich heraus, dass die scheinbar günstigen Angebote in bunten Prospekten oder im Internet am Ende teurer sind als jene von etablierten burgenländischen Reifenhändlern.

–    Rund 300 Kilometer müssen die neuen Reifen eingefahren werden. Sie haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung besonders auf nasser Fahrbahn. „Bei Temperaturen von weniger als acht Plusgraden bieten die Winterpneus ein Sicherheitsplus“, sagt Graner. „Denn die spezielle Gummimischung bietet viel besseren Grip, was beim Bremsen und in Kurven entscheidend ist.

–    Grundsätzlich dürfen als Winterreifen nur solche Reifen verwendet werden, auf denen die Kennzeichnungen M+S, M.S., M&S, M/S oder das Schneeflockensymbol zu finden sind. Auch Ganzjahresreifen sind mit dieser Markierung versehen und gelten somit gesetzlich als Winterreifen„Ob klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen, für beide gilt die Mindestprofiltiefe von vier Millimeter“, erklärt Graner.

 

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