Causa Landes-Rechnungshofausschuss: Gutachten bestätigt rechtswidriges Handeln

Eisenstadt, 10. 12. 2021

Die Fehltritte von Verena Dunst im Amt als Präsidentin des Burgenländischen Landtages haben mittlerweile ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht. Dunst hat stets als Erfüllungsgehilfin des Landeshauptmannes agiert und niemals als Hüterin der Landesverfassung. In den letzten Tagen folgte der demokratiepolitische Tiefpunkt. Dunst hat mit allen Mitteln versucht, eine Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses zu verhindern.

„Wir lassen uns diese Vorgehensweise nicht gefallen. Wir sind deshalb an Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer herangetreten und haben ihn mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt“, erklärt ÖVP-Klubobmann Markus Ulram.

Der Obmann des Landes-Rechnungshofausschusses Thomas Steiner erläutert den Sachverhalt: „Nachdem der Bericht des Rechnungshofes zur Eröffnungsbilanz des Landes im Landtag behandelt wurde und es der Landeshauptmann als zuständiges Regierungsmitglied nicht der Mühe wert gefunden hat, sich der Debatte im Landtag zu stellen, habe ich zu einer Sitzung des LRH-Ausschusses eingeladen, um wenigstens den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, an den Landeshauptmann Fragen zu stellen.“ Dunst habe versucht diese Sitzung zu verhindern.

Das Gutachten von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer klärt unter anderem die Fragen, ob die Vorgangsweise der Landtagsdirektion und die Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses rechtmäßig waren. Weiters werden die Stellungnahme des Verfassungsdienstes beurteilt und die Rechte des Obmannes des Landes-Rechnungshofausschusses erläutert.

Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer kommt zum Schluss, dass die Vorgangsweise der Landtagsdirektion rechtswidrig war. Außerdem bestätigt das Gutachten, dass der Obmann des Landes-Rechnungshofausschusses eine Sitzung einberufen kann, wenn er den Bedarf sieht, unabhängig davon, ob Verhandlungsgegenstände schon im Landtag behandelt wurden. Das Gutachten des Verfassungsdienstes bezeichnet Mayer als „abenteuerlich“. Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes und das von ihm vertretene Ergebnis beruhe auf methodisch völlig verfehlten Überlegungen und sei daher unzutreffend.

Nachdem die Ausführungen von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer so eindeutig sind, fordert die ÖVP eine Entschuldigung der Landtagspräsidentin und auch eine Entschuldigung und Klarstellung des Landeshauptmannes. „Er ist jetzt besonders gefragt, in seiner eigenen Partei für Ordnung zu sorgen“, bekräftigt Thomas Steiner.

Weiters wird die Volkspartei das vorgelegte Gutachten auf strafrechtliche Relevanz prüfen lassen. „Die SPÖ-Absolute hat mit Hilfe von Verena Dunst eine rote Linie überschritten“, so Ulram und weiter: „Wir werden weiterhin alles unternehmen, um die Oppositionsrechte zu wahren, die Landes-Verfassung zu schützen und die Abgeordnetenrechte mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu verteidigen.“

 

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