Eisenstadt, 27. 1. 2022
Im Burgenland finden im Herbst in 171 Gemeinden die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf den Sonntag, 2. Oktober 2022, als Wahltermin. „In der gestrigen Regierungssitzung wurde der Termin für die kommenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen für Sonntag, den 02. Oktober 2022, einstimmig festgelegt“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf.
Ausgehend vom 2. Oktober 2022 als Hauptwahltermin ergeben sich weitere für die Wahl wichtige Termine:
- 23. September 2022: Bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in diesem Oktober wird es wieder einen vorgezogenen Wahltag geben. Dieser zusätzliche Wahltag muss neun Tage vor dem Hauptwahltag sein, daraus ergibt sich Freitag, der 23. September.
- 23. Oktober 2022: Sollte es am 2. Oktober in der einen oder anderen Gemeinde noch kein endgültiges Ergebnis bei der Bürgermeisterwahl geben, findet die Stichwahl am 23. Oktober 2022 statt.
- 5. August 2022: Ein wichtiger Termin für die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die wahlwerbenden Gruppierungen ist der 5. August 2022, 13:00 Uhr. Das ist der letzte Termin für die Einbringung von Wahlvorschlägen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen allerspätestens sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten – für die Bürgermeister- und auch Gemeinderatswahl – feststehen und bei der Gemeindewahlbehörde gemeldet sein.
Eisenkopf: „Der Wahlkalender mit sämtlichen einzuhaltenden Fristen und wichtigen Terminen für Gemeinden, Wahlbehörden aber auch den Kandidatinnen bzw. Kandidaten wird rechtzeitig an alle burgenländischen Gemeinden versendet.“
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht erfüllen. Zu diesen zählen unter anderem, dass der Wähler am Wahltag mindesten 16 Jahre alt sein muss und in der jeweiligen Gemeinde einen Hauptwohnsitz oder einen qualifizierten Nebenwohnsitz begründet haben muss. Aktiv wahlberechtigt sind nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger.
Neuerungen bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2022
Das Burgenland hat sich in den letzten 100 Jahren wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich enorm weiterentwickelt. Auch das Demokratieverständnis beziehungsweise das Wahlverhalten der Burgenländer und Burgenländerinnen hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. „Wir setzen mit einer modernen und transparenten Wahlordnungsnovelle, die in der Sitzung des Burgenländischen Landtags am 15. Dezember 2021 beschlossen wurde, einen wichtigen Schritt, damit unser Burgenland zukunftsfit bleibt“, sagt die für das Gemeinderessort zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin.
Die wichtigsten Punkte der Novelle
- Stärkere Gewichtung der Vorzugsstimmen: Durch neue Berechnungsmethoden werden Vorzugsstimmen deutlich aufgewertet und damit die Persönlichkeitswahl bei Kommunalwahlen weiter gestärkt. Dadurch wird der Wählerwille besser ersichtlich.
- Erleichterungen für die Wahlbehörden: Die Abwicklung von Wahlen wird erleichtert. Es wird möglich sein, eine Wahlkarte mit einem Bar- oder QR-Code zu versehen, um damit den Rücklauf der Wahlkarten besser und schneller erfassen zu können. Dadurch entfällt das mühsame, händische Abtippen der Daten für die Beisitzer. Des Weiteren wurden einheitliche Regelungen für den Umgang mit Wahlkarten bei der Briefwahl geschaffen.
- Erleichterungen für WählerInnen: Jede Gemeinde muss ein barrierefreies Wahllokal zur Verfügung stellen, was ein unerlässlicher Schritt in Richtung Inklusion von Menschen mit Behinderung ist.
- Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden: Die engagierten Mitglieder der Wahlbehörde bringen viel Zeit dafür auf, dass Wahlen korrekt und reibungslos stattfinden. Ab den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2022 werden sie im Burgenland angemessen dafür entlohnt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in § 15a der Burgenländischen Gemeindewahlordnung geregelt.
Eisenkopf: „Diese adäquate Aufwandsentschädigung soll es auch für Bundeswahlen geben. Daher wird in der morgigen Landtagssitzung auch ein entsprechender Antrag behandelt. Der Bund muss dem Vorbild des Burgenlands folgen und die Arbeit der Mitglieder der Wahlbehörde ebenfalls angemessen entschädigen!“ In der morgigen Landtagssitzung wird ein Antrag behandelt.
Service für Gemeinden
„Die Anforderungen an Bürgermeister und Gemeindebedienstete werden täglich vielfältiger und komplexer. Mir ist es daher wichtig, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindebedienstete bei ihrer Arbeit zu unterstützen und sie in ihrer Arbeit zu entlasten“, erklärt Eisenkopf. „Deshalb haben wir zu Jahresbeginn 2021 ein eigenes Referat geschaffen. Das Referat „Gemeindeservice“ steht den Kommunen unterstützend zur Verfügung.“
Das Angebot
- Betreuung Gemeindeservice-Hotline (organisatorische und rechtliche Erstinformationen u.a. im Bereich Finanzierung/Vergabe usw.)
- Betreuung/Ausbau Wissensdatenbank (GemWiki)
- Bündelung Datenschutzagenden für Gemeinden
- Koordinierung und Kanalisierung von Gemeindeanfragen („One-Stop-Shop“)
- Abwicklung und Betreuung von Projekten im Bereich Gemeindeservice und interkommunale Zusammenarbeit
Finanzielle Unterstützung der Gemeinden
„Die Gemeinden stehen besonders hinsichtlich der Corona-Pandemie vor finanziellen Herausforderungen. Eine langfristige, finanzielle Absicherung der Gemeinden ist wichtig. Wir haben seitens der Landesregierung schnell reagiert und bereits zu Pandemiebeginn ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Liquiditätssicherung umgesetzt“, berichtet Eisenkopf.
Eisenkopf nutzte die Gelegenheit, um sich bei den rund 4.300 Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeitern und den Gemeindeverantwortlichen für die Arbeit, die sie täglich leisten, zu bedanken. „Die Arbeit, die in den Gemeinden – beispielsweise im Zusammenhang mit der der Unterstützung bei der Pandemiebekämpfung – geleistet wurde, ist herausragend. Da sind viele Verantwortliche über sich hinausgewachsen, dafür ein großes Dankeschön für die tolle Arbeit und den reibungslosen Ablauf“, unterstreicht die Landeshauptmann-Stellvertreterin abschließend.