Sechs Monate Gewaltpräventionsberatung Burgenland

Eisenstadt, 28. 2. 2022

NEUSTART Burgenland zieht Zwischenbilanz nach einem halben Jahr Gewaltpräventionsberatung: rund 140 Zuweisungen, vorwiegend bei Gewalt in Beziehung; Täterarbeit zum Schutz des Opfers

Seit 1. September 2021 müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annährungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen, im Burgenland bietet der Verein NEUSTART diese verpflichtende Gewaltpräventionsberatung an. In den vergangenen sechs Monaten wurden alleine hier rund 140 Personen zugewiesen.

„Die Zuweisungen erfolgen nach einem Vorfall, bei dem der Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes notwendig war. Dies sind hochbrisante Situationen wo das vorrangige Ziel ein Gewaltstopp und damit Schutz der Opfer sein müssen, denn die Täterarbeit erfolgt zum Opferschutz“, sagt Alexander Grohs MSc, Leiter von NEUSTART Burgenland.

Rund 90 Prozent sind männliche Gefährder und der Schwerpunkt der Vorfälle liegt bei Gewalt in Paarbeziehungen. Der Auflage, sich spätestens innerhalb von fünf Tagen bei der Beratungsstelle für Gewaltprävention zur Terminvereinbarung zu melden, wird zu 73 Prozent mehrheitlich eingehalten. Ist dem nicht so, erfolgt eine Ladung durch die Sicherheitsbehörde und es kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

„Je schneller wir gemeinsam mit den Gefährdern ins Arbeiten kommen, desto größer ist die Chance den Vorfall konstruktiv zu bearbeiten und eine Verantwortungsübernahme zu erreichen. Die Verpflichtung ist hier essentiell, da leider aufgrund des vorherrschenden Männlichkeitsbildes freiwillige Hilfe und Unterstützung selten in Anspruch genommen wird“, sieht Grohs hier einen wichtigen Ansatzpunkt.

Die Rückmeldung des Klienten K., der die sechsstündige Beratung bereits absolviert hat, unterstützt diese Sicht. “Wäre ich nicht verpflichtet gewesen, wäre ich nicht hingegangen, was hätten denn da meine Freunde gesagt. Aber es war wichtig und ich habe erkannt, dass ich mich ändern muss, da ich meine Beziehung retten will. Mein Stolz war mir leider vorher im Weg.“

Viele Beziehungen werden auch nach Gewalthandlungen fortgesetzt, umso wichtiger ist es eine Motivation zu Verhaltensänderung zu erreichen und bei Bedarf an weiterführende Angebote zu vermitteln. Die Zusammenarbeit im Netzwerk mit Opferschutzeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Männerberatungen, Justiz und Polizei schafft hier ein Mehr an Sicherheit.

„Aus Sicht der Polizei kann ich festhalten, dass sich die Gewaltpräventionsberatung als sehr wichtiges Tool in der Praxis herausgestellt hat. Auch die Zusammenarbeit mit dem Partner Verein NEUSTART läuft ohne Probleme und auf einer sehr professionellen Ebene. Aus Rückmeldungen einzelner Polizistinnen und Polizisten lässt sich für mich auch die Bedeutung dieser Beratung ablesen. Es handelt sich zweifellos um eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, betont Landespolizeidirektor Mag. Martin Huber.

 

Über NEUSTART Österreich

Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 650 haupt- und rund 1.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu einer der größten Non-Profit-Organisationen in Österreich. www.neustart.at

 

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