Plakatverbot: GRÜNE werden Verfassungsgerichtshof anrufen, fordern Parteifinanzierungsgesetz

Eisenstadt, 24. 5. 2022

Plakatverbot verfassungswidrig
Ein Verbot von Plakatwerbung durch eine allein regierende Partei rüttelt an den Grundfesten der demokratischen Meinungsvielfalt, denn Plakatwerbung fällt unter den Schutz der Parteifreiheit, der Wahlfreiheit und der Meinungsfreiheit. „Ein Grundsatz des freien Wahlrechts ist auch die Freiheit der Wahlwerbung und diese darf nicht eingeschränkt werden – auch nicht von einem mächtigen Landeshauptmann. Sollte die SPÖ-Mehrheit im Landtag dem Willen ihres Obmannes folgen und tatsächlich ein Plakatverbot beschließen, werden wir das vor den Verfassungsgerichthof bringen“, erklärt die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik.

LAbg. Mag. Regina Petrik, Grüne Landessprecherin Burgenland

Leere Argumente für eine reiche Partei
Den Umweltschutz als Argument des SPÖ-Chefs für ein Plakatverbot zu missbrauchen, grenzt schon an unfreiwillige Komik. „Ich erinnere an die Styropor-Schneemänner, die die SPÖ im letzten Wahlkampf im ganzen Land aufstellen ließ. Umweltschutz und Papiervermeidung spielt übrigens auch keine Rolle, wenn die Landesregierung auf Steuerkosten Postwurfsendungen und Hochglanzmagazine an alle Haushalte verschickt. Dem Landeshauptmann geht es einzig und allein um die Vorherrschaft in der öffentlichen Wahrnehmung“, stellt Petrik klar.

Doch damit nicht genug, kündigt der Regierungschef zwischen zwei Wahlen großzügige Geschenke auf Steuerkosten an, die im Endeffekt seiner Partei zugerechnet werden. „So kann man dann lässig und nobel Spendenobergrenzen und Plakatverbote verordnen. Die angekündigte Demut im Umgang mit der absoluten Mehrheit wandelt sich in Summe leider in orbanesken Demokratieabbau, dem wir GRÜNE mit aller Entschiedenheit entgegentreten“, so Petrik.

Strenges Parteienfinanzierungs- und Transparenzgesetz fehlt
Die GRÜNEN fordern parteiübergreifende Verhandlungen im Landtag mit dem Ziel, ein strenges und gerechtes Gesetz zur Parteienfinanzierung und zur Transparenz im Umgang mit Parteienförderungen zu beschließen. Als Grundlage soll das Parteienfinanzierungsgesetz des Bundes dienen. „Es braucht klare Regeln für Personenkomitees, die Einhaltung und Kontrolle der Wahlwerbekosten, Veröffentlichung aller Einnahmen – auch aus parteinahen Vereinen und Organisationen – und einen jährlichen Rechenschaftsbericht“, fordern die GRÜNEN und verweisen darauf, dass die SPÖ auch zweieinhalb Jahre nach der Landtagswahl keinen Bericht über ihre Wahlkampfkosten abgelegt hat. Einen Antrag für ein Parteienfinanzierungs- und Transparenzgesetz werden die GRÜNEN demnächst einbringen.

 

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