GRÜNE bringen Erinnerung zu Flächenwidmung für Krankenhaus Gols ein

Gols, 19. 7. 2022

Flächenwidmung für Spital auf den Golser Wiesäckern: GRÜNE geben Stellungnahme ab

Schwerpunkt der GRÜNEN Stellungnahme liegt auf rechtlichen und Naturschutz-Bedenken
Heute hat Klubobfrau Regina Petrik die sogenannte Erinnerung des GRÜNEN Landtagsklubs, also die Stellungnahme zum Umwidmungsverfahren für das mögliche Spital auf den Golser Wiesäckern am Gemeindeamt Gols abgegeben. Die GRÜNEN sehen zahlreiche Mängel im Umweltbericht. „Es werden Auswirkungen auf seltene Tierarten, die in diesem Naturschutzgebiet brüten, achselzuckend als unerheblich bezeichnet und entsprechende Fachgutachten missachtet. Folgen der Bodenversiegelung sowohl des Spitals als auch der Folgebauten werden einfach unter den Tisch gekehrt“, kritisiert Klubobfrau Regina Petrik. Auch würden rechtliche Grundlagen, wie das Raumplanungsgesetz und vor allem das Landesentwicklungsprogramm ignoriert.

In Gols kommt kein Notfallkrankenhaus
Wie aus der Projektbeschreibung der KRAGES hervorgeht, soll in Gols kein Notfallspital errichtet werden, dennoch war das Hauptkriterium für die Standortentscheidung die Erreichbarkeit in 30 Minuten. „Die SPÖ argumentiert nur mehr mit dem Faktor Zeit in Notfällen. Dabei wird das Krankenhaus, das bei Gols geplant ist, gar keine Notfallversorgung anbieten. Hier wird einfach mit Willkür politisch entschieden, nur weil der Landeshauptmann im Wahlkampf diese Standortentscheidung im Natura 2000-Gebiet verkündet hat“, erneuert Petrik ihre Kritik. „Für das medizinische Angebot, das im neuen Bezirkskrankenhaus geplant ist, sind ein paar Minuten Unterschied in der Wegzeit nicht ausschlaggebend, wenn ein Standort insgesamt so problematisch ist wie die Golser Wiesäcker.“

Gefahr fürs Welterbe
Petrik warnt zudem vor einer Gefährdung des Welterbestatus der Region, da die Siedlungsstruktur – eine wichtige Grundlage für die Anerkennung als Welterbegebiet – durch so ein Großprojekt mit seinen Folgebauten auf der letzten freien Sichtzone zum See zerstört wird. „Sollte der Gemeinderat Gols trotz aller massiver Bedenken dennoch die Umwidmung beschließen, muss der Raumplanungsbeirat des Landes prüfen, ob der Welterbe-Status in Gefahr ist. Und sollte der Beirat die Verantwortung für den Bezirk Neusiedl am See und den Tourismus im Burgenland ignorieren dann wäre das Raub an der Zukunft“, warnt Petrik. Ausdrücklich verweist Petrik ein weiteres Mal auf das Rechtsgutachten der renommierten Anwaltskanzlei Ethos-Legal, wonach sich Mitglieder des Gemeinderats bei einer Umwidmung über geltende Gesetze hinwegsetzen und damit schadenersatzpflichtig werden und möglicherweise strafbar machen.

 

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