Neues Volksrechtegesetz: Keine Chance mehr auf Volksabstimmung auf Gemeindeebene

Eisenstadt, 12. 10. 2022

Petrik: „Unterschriftensammeln für Abstimmungen werden unmöglich gemacht“
Das neue Volksrechtegesetz ist seit gestern in Begutachtung und bringt einige wesentliche Änderungen für die direkte Demokratie mit sich. Das Gesetz regelt Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren auf Gemeindeebene. Die Hürden, dass Bürger*innen von sich aus eine Volksabstimmung über einen Gemeinderatsbeschluss einleiten, werden massiv in die Höhe geschraubt. „Wer zum Beispiel nicht einverstanden ist mit einer Umwidmung für ein weiteres Shoppingcenter auf der grünen Wiese, kann bisher Unterschriften auf einer Liste sammeln und diese dann auf der Gemeinde abgegeben. Mit dem neuen Gesetz reicht das nicht mehr“, kritisiert die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik.
 
Was ist neu?
Geht es nach der SPÖ, muss man künftig nicht nur die Unterschrift auf einer Liste leisten, sondern danach mit der fortlaufenden Nummer von dieser Liste persönlich zu den Amtszeiten auf die Gemeinde gehen und sich dort eine Bestätigung für die Wahlberechtigung holen. Diese Bestätigung muss dann zum Initiator oder der Initiatorin der Volksbefragung und innerhalb einer Woche ab dem Gemeinderatsbeschluss muss die Liste mit den Amtsbestätigungen auf der Gemeinde abgegeben werden. „Diese zusätzlichen bürokratischen Hürden verunmöglichen praktisch künftig Volksabstimmungen aus dem Volk, denn der Aufwand dafür ist kaum zu stemmen“, stellt Petrik fest und weiter: „Das ist Aushöhlung der direkten Demokratie und macht Volksabstimmungen auf Gemeindeebene vom Volk aus zu einem sterbenden Recht“.

Beispiel Weppersdorf
Der GRÜNE Klubdirektor Gerhard Mölk macht die Absurdität der neuen Regeln anhand eines fiktiven Beispiels in Weppersdorf deutlich. „In Weppersdorf müsste man in nur einer Woche nicht nur 90 Unterschriften sammeln, sondern eben auch 90 persönlich ausgestellte Bestätigungen von der Gemeinde, dass man auch wahlberechtigt ist. Dabei sieht man auf der Gemeinde ohnenhin, ob die Person von der Liste im Wählerregister steht. Eine extra Bestätigung ist reine bürokratische Schikane und rechtlich überflüssig“, erklärt der Verwaltungsjurist.

Erfolgreiche Abstimmungen aus dem Volk
Sowohl in Weiden am See als auch in Frauenkirchen haben Volksabstimmungen aus dem Volk viel bewegt. „Erfolgreiches Unterschriftensammeln hat einen Hotelbau am Seeufer verhindert und der Druck nach dem Sammeln gegen ein Glashaus hat auch den Projektbetreiber zum Rückzug bewogen. Solche Erfolge der direkten Demokratie wird es künftig nicht mehr geben“, kritisiert Petrik und fordert auf, während der Begutachtungsfrist Stellungnahmen gegen die Novelle einzubringen. Auch die Möglichkeit, Volksbefragungen oder Volksbegehren digital zu unterstützen, wie es auf Bundesebene schon seit Jahren via Handysignatur oder Bürgerkarte möglich ist, sieht das neue Gesetz nicht vor.Spacer

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