ARBÖ Burgenland Graner: Winterreifen bringen Sicherheitsplus

Eisenstadt, 29. 10. 2022

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich die Winterreifenpflicht für Pkw. Die Vorschrift zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘ gibt es schon seit 2008“, erklärt Gerhard Graner, technischer Leiter des ARBÖ Burgenland. „Doch viele Autofahrer wissen nicht, wie sie diese Pflicht interpretieren sollen und meinen, in diesem Zeitraum sind Winterräder am Auto verpflichtend vorgeschrieben. Oder sie glauben, Winterräder machen keinen Sinn, solange kein Schnee oder Eis auf den Straßen liegt.“ Deshalb erklärt der ARBÖ-Experte, was exakt im Gesetz steht und gibt einige sinnvolle Tipps.

In § 102 des Kraftfahrgesetzes mit dem Titel „Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers“ steht: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 (das sind Pkw und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen) oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges (das sind Microcars) darf zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Als Winterreifen gelten per Gesetz als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Alternativ können Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden. Parkende Fahrzeuge sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

„Im Kraftfahrgesetz steht ausdrücklich ‘bei winterlichen Verhältnissen‘. Das bedeutet, solange während der Wintermonate kein Schnee, Eis oder Matsch auf den Straßen liegt – was im Burgenland bei den aktuellen Klimabedingungen in vielen Regionen durchaus passieren kann – darf man mit Sommerreifen auch zwischen 1. November und 15. April fahren und braucht sich nicht vor Strafen fürchten“, sagt Graner. Doch sinnvoll sei, empfiehlt der ARBÖ-Experte, dass am Auto spätestens dann Winterreifen montiert sein sollten, wenn die Temperaturen unter acht Grad fallen, was zumeist schon ab November der Fall ist. „Denn Winterreifen bringen aufgrund ihrer weicheren Gummimischung im Vergleich zu Sommerreifen ein deutliches Sicherheitsplus, was sich beim Bremsen oder in Kurven und anderen extremen Fahrsituationen bemerkbar macht“, so Graner.

Deshalb empfiehlt der ARBÖ-Experte spätestens im November Winterräder am Pkw. „Auch wenn im Burgenland – zumindest in tiefen Lagen – Schnee, Eis und Matsch eher selten sind, Winterreifen bringen bei niedrigen Temperaturen mehr Sicherheit und sollten – wenn man in höhere Lagen und Bergregionen fährt – sowieso am Auto montiert sein.“

Wer jetzt noch Winterreifen besorgen muss, sollte folgende Kauftipps beachten:

–       Schnell kaufen! „Bei neuen Winterreifen kann es – wie bei vielen anderen Gütern derzeit auch – zu Lieferproblemen kommen“, weiß Graner.

–       Nicht nur die Reifenpreise vergleichen, sondern auch nach den Kosten für Montage, Wuchten und den Räderwechsel fragen! Graner: „Oftmals stellt sich bei einem Preisvergleich heraus, daß die scheinbar günstigen Angebote im Internet am Ende teurer sind als jene von etablierten Reifenhändlern im Burgenland.“

–       Neue Reifen müssen 300 Kilometer eingefahren werden. Graner: „Winterreifen haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung – besonders auf nasser Fahrbahn. Deshalb erst nach zirka 300 Kilometer den Hafteigenschaften der neuen Pneus vertrauen!“

–       Nachschauen, wann die Gummis produziert wurden. Graner: „Je älter der Reifen, desto härter wird die Lauffläche. Dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung.“ Auf jedem Reifen gibt es auf der Seitenwand ein erhabenes Oval, auf dem eine vierstellige DOT-Nummer draufsteht, „3219“ bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahr 2019 produziert wurde.

Weitere Infos zu Winterreifen findet man auf www.arboe.at!

 

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