ARBÖ: Bilanz Autojahr 2022 und Neuerungen für Kraftfahrer 2023

Eisenstadt, 30. 12. 2022

ARBÖ-Präsident Dr. Peter Rezar zieht eine Bilanz über das Autojahr 2022 und informiert über Neuerungen für Kraftfahrer im kommenden Jahr: „Autofahren wird 2023 wieder teurer werden, nachdem schon 2022 das Jahr der Rekordbelastungen für die österreichischen Pkw-Besitzer wegen der extremen Spritpreise gewesen ist“, fasst der ARBÖ-Präsident zusammen. Bei Benzin und Diesel wurde in Österreich die Zwei-Euro-Preisgrenze erstmals überschritten. Sprit ist aktuell relativ „günstig“, doch Experten erwarten in den nächsten Monaten wieder Preissteigerungen von mehr als zehn Cent pro Liter. „Die Bundesregierung hat trotz der extremen Inflation 2022 keinen Spritpreisdeckel eingezogen, obwohl die Bundeswettbewerbsbehörde eine Überteuerung bei Benzin und Diesel an den Tankstellen festgestellt hat“, ärgert sich Rezar. „Die Österreicher haben hunderte Millionen Euro zu viel an den Zapfsäulen bezahlt. Die Bundesregierung hat tatenlos zugeschaut und die Autofahrer im Regen stehen gelassen!“

arbö
Dr. Peter Rezar, Präsident ARBÖ Burgenland

Der Präsident des Mobilitätsklubs fordert einen Spritpreisdeckel von 1,50 Euro pro Liter, die Senkung der Mineralölsteuer sowie die Erhöhung des Kilometergeldes und eine Reform des Pendlerpauschales durch Umstellung auf eine kilometergenaue Abrechnung, damit individuelle Mobilität für Pendler und für Autofahrer in den ländlichen Regionen, wo der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder Alternativen wie das Fahrrad nicht so einfach möglich ist, leistbar bleibt. „Mobilität ist ein Grundbedürfnis“, unterstreicht Rezar. „Auf dem Land kann im Alltag nicht so einfach auf das Auto verzichtet werden, wie sich das einige Politiker in Wien vorstellen. Die Bundesregierung muss aus dem Jahr 2022 Lehren ziehen und sollte Preisregulierungen für Treibstoffe umsetzen, wenn diese nötig sind. Es darf nicht wieder einen Spritpreiswucher wie 2022 geben“, fordert der ARBÖ-Präsident abschließend.

 

Die Neuerungen für das Jahr 2023 im Überblick:


Erhöhung der CO2-Bepreisung

Mit 1. Jänner 2023 steigt die CO2-Bepreisung, wodurch Treibstoff abermals teurer wird. Für eine Tonne CO2 sind künftig 32,50 Euro – anstatt der von der Bundesregierung geplanten 35 Euro pro Tonne – zu bezahlen.

Investitionsfreibetrag für E-Autos
Bei der betrieblichen Anschaffung von Elektroautos kann ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag in der Höhe von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe

Am 1. Jänner werden die Berechnungswerte für die Normverbrauchsabgabe angepasst, wodurch sich die einmalige Steuer erhöht: Der CO2-Abzugsbetrag wird um den Wert 5 und der Malusgrenzwert um den Wert 15 abgesenkt. Der Malusbetrag wird hingegen um den Wert 10 erhöht und der Höchststeuersatz um 10 Prozentpunkte angehoben.

Die ab 1. Jänner 2023 gültige Berechnungsformel lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km – 102 g) : 5 = Steuersatz

Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt um 15 Gramm, nämlich von 185 auf 170 Gramm CO2 pro
Kilometer. Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht, künftig sind daher 70 Euro
statt wie bisher 60 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte von 60 auf 70 Prozent.

Auch für leichte Nutzfahrzeuge ändert sich die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe: Der CO2-Wert wird um 5 von 160 auf 155 Gramm CO2 pro
Kilometer reduziert und der Malus-Grenzwert sinkt um 15 Gramm von 238 auf 223 Gramm
CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag bei Fahrzeugen der Klasse N1 wird um 10 Euro auf 70
Euro erhöht und der Höchststeuersatz steigt auf 70 Prozent (bisher 60 Prozent).

Die ab 1. Januar 2023 gültige Berechnungsformel für Fahrzeuge der Klasse N1 lautet daher:

(CO2-Emissionen in g/km – 155 g) : 5 = Steuersatz
Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Motorbezogenen Versicherungssteuer

Für neu zugelassene Personenkraftwagen erhöht sich die motorbezogene Versicherungssteuer: In der Berechnungsformel wird der CO2-Wert um den Wert 3 und der KW-Wert um den Wert 1 abgesenkt. Damit gilt ab 1. Januar 2023 folgende Formel:

(kW-62) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-106) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro

Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile der Aufbauart SA (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Basisfahrzeug der Klasse N) nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW berechnet, was eine deutliche Steuerreduktion bringen wird.

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung das Sachbezuges

Ab 1. Jänner fällt für alle Fahrzeuge nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich), die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Für Fahrzeuge, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Laden von Elektrofirmenfahrzeugen

Geschlossen wird mit 1. Jänner 2023 eine Lücke in der Sachbezugswerteverordnung: Demnach ist die Errichtung einer Wallbox im privaten Umfeld des Arbeitnehmers auf Kosten des Unternehmens künftig sachbezugsbefreit. Auch für die Stromkosten beim Laden am Wohnort ist künftig kein Sachbezug zu entrichten, wenn diese Kosten vom Unternehmen getragen werden.

Neue Tarife für die ASFINAG-Autobahnvignette

Die Tarife für 2023 im Überblick:


Neue Tarife 2023 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

10-Tages-Vignette:   EUR 9,90

2-Monats-Vignette:   EUR 29,00

Jahresvignette:         EUR 96,40

Neue Tarife 2023 für Motorräder (einspurige Kfz):

10-Tages-Vignette:   EUR 5,80

2-Monats-Vignette:   EUR 14,50

Jahresvignette:         EUR 38,20

 

Die Jahresvignette für das Jahr 2023 gilt von 1.12.2022 bis 31.1.2024.

 

Share Button

Related posts