Verbot von Supermärkten auf der Wiese: GRÜNE Gemeindevertreter*innen begrüßen neues Gesetz

Eisenstadt, 13. 1. 2023

GRÜNE Forderungen teilweise erfüllt
Die Begutachtungsfrist für die Novelle des Raumplanungsgesetzes endet heute Freitag. Die wichtigsten Änderungen sind auch langjährige Forderungen der GRÜNEN und betreffen die Bodenversiegelung durch die Errichtung von Supermärkten auf der grünen Wiese. „Viele Gemeinden leiden, wenn immer mehr Kaufkraft aus dem Ortszentrum verschwindet. Kleine Betriebe geben auf, es gibt unansehnlichen Leerstand und ein ausgestorbenes Zentrum. Jetzt endlich wird dem ein Riegel vorgeschoben und Neubauten weitgehend verboten“, zeigt sich Landesgeschäftsführer und Gemeinderat Michael Bacher stellvertretend für den GRÜNEN Gemeindevertreter*innenverband zufrieden.
PV-Pflicht am Dach
Auch diese Forderung der GRÜNEN, die noch 2020 und 2021 von der SPÖ im Landtag abgelehnt wurde, steht nun im Gesetz. „Energie soll dort erzeugt werden, wo sie vielfach auch verbraucht wird. Das entlastet das Netz und sichert die regionale Versorgung – im Idealfall auch über Energiegemeinschaften“, so Bacher weiter.

Verbote müssen auch für Gewerbezentren gelten
Was für den Neubau von Supermärkten und Einkaufszentren gilt, müsste auch für sogenannte Businessparks und Gewerbegebiete gelten. „Es ist unverständlich, dass dieses Verbot von Neubauten nicht auch für Gewerbezentren gelten soll. Hier fordern wir in unserer Stellungnahme Nachbesserungen“, führt Bacher aus. Darüber hinaus fordern die Gemeindevertreter*innen auch ein Neubauverbot von eingeschossigen Gewerbebauten und aktive Entsiegelung.

Hintertürchen schließen
Außerdem sieht das Gesetz einige Ausnahmen für Einkaufszentren vor, die die GRÜNEN Gemeindevertreter*innen kritisch sehen: „So darf etwa in Gemeinden mit Tourismus-Funktion weiterhin die Landesregierung Einkaufszentren auf der grünen Wiese per Verordnung erlauben. Dieses Hintertürchen für weitere Versiegelung muss geschlossen werden“, so Bacher. Spacer

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