Bürgermeister-Stichwahl in Forchtenstein

Forchtenstein, 24. 2. 2023

Aufhebung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof beantragt!

Nach der Abweisung der Wahlanfechtung der Bürgermeister-Stichwahl in Forchtenstein durch die Landeswahlbehörde, hat die Volkspartei Forchtenstein nun die Aufhebung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Tatsache ist, dass bei der Bürgermeister-Stichwahl im Vorjahr rechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Unter anderem wurde der versiegelte Akt mit allen Wahlunterlagen von Bürgermeisterin Reismüller nachträglich geöffnet und nicht neuerlich versiegelt. Die Bürgermeisterin fuhr laut eigenen Aussagen mit dem unversiegelten Wahlakt nach Hause, bevor sie diesen erst nach ca. 1 Stunde der Bezirkswahlbehörde übermittelte. Eine verlässliche Ermittlung des Wahlergebnisses ist durch diese Handlung objektiv nicht mehr gewährleistet. „Wie wir wissen, war der Unterschied beim Wahlergebnis zwischen Alexander Rüdiger Knaak und mir sehr gering (5 Stimmen). Durch die nachträgliche und rechtswidrige Öffnung des Wahlaktes, hätte daher das Ergebnis bereits mit geringfügigen Manipulationen verfälscht werden können. Nachdem die Landeswahlbehörde diesen Umstand aber nicht berücksichtigt hat, haben wir uns als Volkspartei dazu entschieden, die Bürgermeister-Stichwahl beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Es wurde beantragt, dass das Höchstgericht die Bürgermeister-Stichwahl zur Gänze aufhebt“, so ÖVP-Vizebürgermeister Josef Neusteurer.

Neusteurer: „Wahlrecht muss auf allen Ebenen geschützt werden“
Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Die Bevölkerung in Forchtenstein hat das Recht auf eine freie, geheime und demokratische Wahl. „Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und muss auf allen Ebenen geschützt werden. Umso mehr war die Anfechtung der Bürgermeister-Stichwahl beim Verfassungsgerichtshof notwendig. Ich vertraue auf die unabhängige Justiz, die nun am Zug ist und eine Entscheidung treffen wird. Unabhängig von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, soll mit diesem Schritt gewährleistet werden, dass bei künftigen Wahlen in Forchtenstein ähnlichen Vorkommnissen ein Riegel vorgeschoben wird. Unberührt von diesem Schritt ist die Arbeit für Forchtenstein. Als Volkspartei werden wir auch weiterhin im Gemeinderat für die Bevölkerung von Forchtenstein arbeiten und gemeinsam die zukünftigen Projekte in Angriff nehmen“, so Neusteurer abschließend.


Fazekas zur Causa Forchtenstein: SPÖ offenbart fehlendes Demokratieverständnis

„Tatsache ist, dass es im Fall Forchtenstein berechtigte Zweifel gibt, die auch die Landeswahlbehörde erkannt hat. Deshalb vertrauen wir darauf, dass die unabhängige Justiz diese Zweifel prüfen wird“, erklärt ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas. Damit soll gewährleistet sein, dass bei künftigen Wahlen solche Vorkommnisse gar nicht mehr möglich sind. In Richtung Fürst sagt Fazekas: „Hier fehlt es offenbar am Demokratieverständnis, wenn die Befassung des Höchstgerichtes in dieser wichtigen Frage von der SPÖ kritisiert wird.“

Patrick Fazekas, ÖVP Landesgeschäftsführer

 

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