KFZ-Daten: Verknüpfung Zulassungsstellen mit Unternehmerregister

BMK: KFZ-Pickerl neue staatliche Rasterfahndung nach Kfz-Daten? Teil 2

Neues aus dem Verkehrsausschuss im Parlament zum Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (41. KFG-Novelle) Puntk 5. Die Zulassungsstellen werden an das Unternehmensregister angebunden und die Daten der Zulassungsevidenz mit dem Unternehmensregister abgeglichen. Da sollten doch die Alarmglocken aller Datenschützer läuten. Was sagen die Unternehmer zu den neuen Registerverknüpfungen zu ihren Kfz-Daten und Unternehmen? Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1974/fnameorig_1546071.html

BGBl. 258/2022 zur 10. Novelle zur PBStV – Datenschutzbehörde im Vorfeld nicht eingebunden

Auf Anfrage von bkftv.at wurde mitgeteilt: „Eine Auswertung des elektronischen Aktenverwaltungssystems der Datenschutzbehörde (ELAK) für das Jahr 2022 ergab, dass die Datenschutzbehörde zu der genannte Verordnung (BGBl. 258/2022 zur 10. Novelle zur PBStV) im Vorfeld nicht befasst wurde.“

In Kraft: Ab 20. Mai 2023 werden daher bundesweit auf Grundlage des BGBl. 258/2022 neue Fahrzeugdaten abgefragt. Lesen Sie dazu den aktuellen verlinkten Artikel auf BKFTV.at am Ende. Neu an der personen- und firmenbezogenen Datenerfassung zu 5,1 Millionen Kfz-Haltern ist die Erfassung folgender neuer Datensätze (Datums) in Zusammenhang mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer:

die Fahrleistungen (gefahrene Kilometer)!
die Verbrauchsdaten (Treibstoffverbrauch)!
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Besitzerzuordnung)!
QR-Code am Kfz-Gutachten auslesbar
Speicherung in BMK Datenbank
Datenweitergabe an die EU

Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme ist vor mehr als einem Jahr am 30. Juni 2022 in Form einer ministeriellen Verordnung (BGBl. 258/2022) zur 10. Novelle zur PBStV (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unter der grünen Frau Minister Gewessler erlassen worden. Verordnungen sind Rechtsakte der Ministerien, die von Verwaltungsbehörden erlassen werden und somit nicht im parlamentarischen Verfahren, durch den Gesetzgeber behandelt werden. Somit gibt es auch keine Begutachtung und es ist nicht möglich eine Stellungnahme dazu im Parlament abzugeben.

Für alle betroffenen Institutionen, Unternehmen, Personen und Verantwortlichen gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen: Parlamentserver, Presseanfragen und Auskunft Datenschutzbehörde, Bundesgesetzblätter

BMK: KFZ-Pickerl neue staatliche Rasterfahndung nach Kfz-Daten?

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