Sagartz zur Wahlaufhebung in Forchtenstein: SPÖ-Machtmissbrauch wurde bestraft!

Eisenstadt, 23. 6. 2023

„Heute ist ein guter Tag für die Demokratie“, sagt ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz in einer ersten Reaktion. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bürgermeister-Stichwahl in Forchtenstein aufgrund von Rechtswidrigkeiten aufgehoben.

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EU-Abgeordneter Mag. Christian Sagartz, BA, Landesparteiobmann

Von Anfang an gab es in der Causa Forchtenstein berechtigte Zweifel an der korrekten Abwicklung der Bürgermeister-Stichwahl. Unter anderem wurden versiegelte Akten eigenmächtig geöffnet. „Dieses Verhalten innerhalb der SPÖ erinnert stark an das Auszählungsdebakel am SPÖ-Bundesparteitag“, kritisiert Sagartz und betont: „Wieder einmal musste ein unabhängiges Gericht einschreiten und den roten Machtmissbrauch stoppen.“ Das hätte laut Sagartz in Wahrheit schon viel früher passieren müssen, hätte die SPÖ ihre Fehler von Anfang an eingestanden. Schuld an diesem Wahlchaos trage deshalb ausschließlich die SPÖ.

„Demokratische Verfassungsregeln gelten auch für eine absolute Mehrheit. Denn das Burgenland gehört nicht einer Partei, sondern allen Burgenländerinnen und Burgenländern. Das heute Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist deshalb auch ein Denkzettel an die SPÖ-Alleinregierung“, sagt Sagartz abschließend.


ÖVP-Kandidat Josef Neusteurer: „Der heutige Tag ist ein Sieg für die Demokratie!“

Heute ist ein bedeutsamer Tag für die Demokratie in Forchtenstein. Die Bürgermeister-Stichwahl, die Forchtenstein in den vergangenen Monaten beschäftigt hat, wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Als Demokrat war ÖVP-Vizebürgermeister Josef Neusteurer stets eines besonders wichtig: Das Vertrauen der Forchtensteinerinnen und Forchtensteiner in einen demokratischen und rechtlich einwandfreien Ablauf der Wahl.

„Das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gibt den Bürgern aus Forchtenstein das Vertrauen in die Demokratie zurück. Die Aufhebung der Wahl durch ein unabhängiges Gericht zeigt, dass massive Mängel bestanden haben, die nun korrigiert werden müssen. Die Aufhebung der Wahl ist deshalb die einzig richtige Konsequenz, um das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie wieder herzustellen“, so ÖVP-Vizebürgermeister Josef Neusteurer in seiner ersten Reaktion.

Nach der Bürgermeister-Stichwahl im Vorjahr wurde der versiegelte Akt mit allen Wahlunterlagen von der damaligen Bürgermeisterin Reismüller, eigenmächtig und ohne Gemeindewahlbehörde, nachträglich geöffnet. Die Bürgermeisterin fuhr laut eigenen Aussagen mit dem unversiegelten Wahlakt nach Hause, bevor sie diesen erst nach ca. einer Stunde der Bezirkswahlbehörde übermittelte. Eine verlässliche Ermittlung des Wahlergebnisses war durch diese Handlung objektiv nicht mehr gewährleistet. „Wir haben deshalb die Bürgermeister-Stichwahl beim Verfassungsgerichtshof angefochten, denn mit der Demokratie spielt man nicht. Heute hat der unabhängige Verfassungsgerichtshof, als letzte Instanz, seine Entscheidung bekannt gegeben und die Wahl aufgehoben. Dies bestätigt, dass wir den richtigen Schritt gesetzt haben, um das höchste Gut unserer Demokratie zu schützen. Wichtig ist es jetzt weiter für die Menschen in der Gemeinde Forchtenstein zu arbeiten und eine rasche Entscheidung im Sinne der Forchtensteinerinnen und Forchtensteiner herbeizuführen“, so Neusteurer abschließend.

 

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