ARBÖ Rezar zu Kürzung der Pendlerpauschale: Höhere Steuern für Pendler sind sozial unfair

Eisenstadt, 29. 6. 2023

1,3 Millionen Arbeitnehmer in Österreich und 110.000 im Burgenland trifft die Entscheidung von Finanzminister Brunner, das höhere Pendlerpauschalen und den erhöhten Pendlereuro zu streichen. „Jetzt in dieser Phase der massiven Teuerung Pendlern höhere Steuern aufzubrummen, ist sozial unfair“, sagt ARBÖ-Präsident Dr. Peter Rezar zur Entscheidung des Finanzministers. Die Begründung Brunners, es gehe darum, die Inflation nicht zusätzlich zu befeuern, sei nicht einmal ein schlechter Witz, ärgert sich Rezar. „Der Finanzminister selbst hatte keinen Genierer dabei, im Oktober 2022 die neue CO2-Steuer einzuführen – am Höhenpunkt der Teuerung in Österreich! Mit dieser Aktion hat er die Inflation in die Höhe getrieben!“ Die Erhöhung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros 2022 war – ungeachtet der Horrorpreise für Treibstoffe im letzten Jahr – eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten für Mobilität, erklärt Rezar. „Das Sparpaket der Regierung zulasten der Pendler ist ein Rückschritt ins Jahr 2010. Denn die Steuerfreibeträge bei Pauschale und Pendlereuro sind vor 13 Jahren fixiert worden“, argumentiert der ARBÖ-Präsident.

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Dr. Peter Rezar, Präsident ARBÖ Burgenland

Bundesregierung säumig

Die aktuelle Bundesregierung hat in ihr Programm im Jahr 2020 die „Ökologisierung und Erhöhung der sozialen Treffsicherheit des Pendlerpauschales“ geschrieben. „Dreieinhalb Jahre lang hätte die Bundesregierung Zeit gehabt, eine Reform umzusetzen, doch bis jetzt ist nichts passiert. Wie bei vielen anderen wichtigen Themen ist die Regierung auch hier säumig“, führt Rezar aus. In eine Reform der Pendlerförderung müssten auf jeden Fall Arbeitnehmervertreter, ÖAMTC und ARBÖ eingebunden werden, damit am Ende kein „Pfusch“ herauskomme, fordert der ARBÖ-Präsident.

Kilometerbezogener Absetzbetrag und Öko-Bonus

Der ARBÖ will die Umstellung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros auf einen kilometerbezogenen Absetzbetrag. „Dieses System wäre gerechter, einfacher und transparenter. Alle Arbeitnehmer erhielten den gleichen Betrag für den Weg zum Arbeitsplatz“, sagt Rezar. Beispiel für die Reform könnte das Modell in Deutschland sein: Pro Arbeitstag werden für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke pauschal 30 Cent als Fahrtkosten anerkannt, ab dem 21. Entfernungskilometer steigt das Pauschale auf 38 Cent. Zusätzlich zu diesem Kilometergeld müsse es auf jeden Fall einen Ökobonus von 200 Euro für alle Pendler geben, die Öffis für den Weg zum Arbeitsplatz nutzen, erklärt Rezar.

So wirkt sich das Sparpaket der Bundesregierung auf Pendler im Burgenland aus:

Beispiel Nummer 1:

Ein Arbeitnehmer verdient 2.200 Euro brutto monatlich, wohnt in Oggau und arbeitet in Müllendorf. Die Strecke zum Arbeitsplatz beträgt 22 Kilometer, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund von Schichtarbeit unzumutbar, deshalb nutzt er sein Auto und erhält das große Pendlerpauschale.

Ab Juli 2023 hat dieser Arbeitnehmer einen Steuerersparnisverlust von 29,45 Euro monatlich, pro Jahr bezahlt er 353,40 Euro mehr an das Finanzamt.

Aktuell erhält der Pendler pro Monat 1.739,09 Euro netto ausbezahlt, ab Juli sind es nur noch 1.709,64 Euro.

Beispiel Nummer 2:

Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoverdienst in der Höhe von 3.700 Euro fährt von Bernstein nach Wiener Neustadt, die einfache Wegstrecke beträgt 61 Kilometer. Öffentliche Verkehrsmittel können aufgrund der schlechten Verbindungen nicht genutzt werden, deshalb fährt er mit dem Pkw und erhält das große Pendlerpauschale.

Der Verlust für diesen Arbeitnehmer beträgt ab Juli 80,76 Euro im Monat, im Jahr sind es 969,12 Euro.

Derzeit bekommt dieser Arbeitnehmer 2.691,78 Euro netto monatlich, ab Juli 2.611,02 Euro.

Beispiel Nummer 3:

Der Arbeitnehmer mit einen Monatsverdienst in der Höhe von 2.900 Euro brutto wohnt in Podersdorf am See und pendelt täglich in den 1. Bezirk in Wien. Für die 70 Kilometer zum Arbeitsplatz nutzt er den eigenen Pkw bis zum nächsten Bahnhof, fährt anschließend mit dem Zug und in Wien mit der U-Bahn. Deshalb bezieht der Arbeitnehmer das kleine Pendlerpauschale.

Der Verlust ab Juli 2023 beträgt 60,20 Euro im Monat, im Jahr muss dieser Arbeitnehmer 722,40 Euro mehr an den Finanzminister zahlen.

Aktuell bekommt der Pendler einen Nettolohn pro Monat in der Höhe von 2.177,15 Euro, ab Juli nur mehr 2.116,95 Euro.

Beispiel Nummer 4:

Der Arbeitnehmer wohnt in Großpetersdorf und muss nach Pinkafeld pendeln. Öffentliche Verkehrsmittel können genutzt werden, deshalb bezieht er für die Distanz von 23 Kilometern das kleine Pauschale. Der Monatsverdienst beträgt 1.900 Euro brutto monatlich.

Dieser Pendler verliert im Monat 17,30 Euro beziehungsweise 207,60 Euro im Jahr an Steuerersparnis.

Aktuell verdient der Arbeitnehmer noch 1.539,87 Euro netto pro Monat, ab Juli nur mehr 1.522,57 Euro netto.

 

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